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Bad Lobenstein – Bereits 1994 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass das Gefährdungspotential von Cannabisprodukten allenfalls mit Alkohol oder Nikotin vergleichbar sei. Nach §31a BtMG besteht daher die Möglichkeit der Einstellung des Verfahrens, eine entsprechende Einstellungsrichtlinie ist in Thüringen, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, bisher nicht erlassen worden. Mit Strafbefehl vom 2.Januar 2008... → mehr lesen