Mittwoch, 11. September 2024

Wiesn 2024: Polizei will Cannabis-Raucher jagen

Das Rauchen von Cannabis ist auf dem Münchner Oktoberfest verboten. Polizei will verstärkt schnüffeln, auch mit Drogenspürhunden

Cannabis
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Von Sadhu van Hemp

 

 

Im Juli verabschiedete der Bayerische Landtag mit der Stimmenmehrheit von CSU, AfD und Freien Wählern das „Bayerische Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz“, das das „Rauchen von Tabakwaren und Cannabis-Produkten, einschließlich jeglicher mit synthetischen Cannabinoiden versetzter Stoffe“ auf Volksfesten verbietet. Nicht gestattet ist auch das „Erhitzen und Verdampfen von Cannabis-Produkten einschließlich einer Nutzung von zu diesem Zweck verwendeten E-Zigaretten, Vaporisatoren oder vergleichbaren Produkten“.

 

Das bayerische Cannabis-Sondergesetz erlaubt den Polizeischnüfflern bei Zuwiderhandlungen konsequent einzuschreiten. Wer beim Kiffen erwischt wird, muss für diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 1500 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis 5000 Euro rechnen.

 

Wie im Vorjahr wird die Münchner Polizei mit etwa 600 Beamtinnen und Beamten in Uniform und in Zivil auf der „Wiesn“ unterwegs sein, um für einen weitgehend gesitteten Verlauf der weltweit größten Sauforgie zu sorgen. Ab 21. September können die Staatsdiener zwei Wochen lang damit prahlen, in Bayerns größter Polizeidienststelle Dienst zu schieben. Und dieser Dienst sieht vor, innerhalb des Festgeländes mit Argusaugen und Schnuppernäschen darauf zu achten, dass auch ja niemand Cannabis raucht. Die Polizeiführung erwägt sogar den Einsatz von Drogenspürhunden, wenn offen zutage tritt, dass sich die Besucher nicht an das geltende bayerische Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz halten.

 

Laut Polizei ist die Wiesnwache vor allem auf den Kinder- und Jugendschutz fokussiert. „Daher werden wir den Konsum in unmittelbarer Nähe von Kindern und Jugendlichen nicht dulden und festgestellte Verstöße konsequent verfolgen.“ Grundsätzlich sei die Münchner Polizei jedoch „am Dialog orientiert“. Wer Cannabis in den vom Gesetzgeber erlaubten Mengen mit sich führt, macht sich nach Polizeiangaben nicht strafbar. Allerdings dürfe die Polizei zur Gefahrenabwehr die mitgeführte Rauchware konfiszieren, wenn der Besitzer den Eindruck erweckt, sich nicht an das „Bayerische Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz“ halten zu wollen.

 

Zudem setzt die Münchner Polizei auf flächendeckende Videoüberwachung. Letztes Jahr beäugten 54 Polizeikameras das Treiben auf der Theresienwiese. Die Besucher können also darauf vertrauen, dass sie auf Schritt und Tritt überwacht werden – ob beim Wildpinkeln, Kotzen oder eben beim Verbrennen von Haschisch und Marihuana.

 

 

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4 Kommentare
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Mary Jane's Pussylover
3 Stunden zuvor

Auweia !

MicMuc
1 Stunde zuvor

Der Faschismus als “circulus vitiosus” mit dem weiß-blau-braunen Sahnehäubchen der “liberalitas bavariae” obendrauf.

Das nenne ich Menschenverachtung, garniert mit Zynismus als Beschreibung unserer real existierenden “freiheitlich demokratischen Grundordnung”.

trec.
43 Minuten zuvor

wann ist das Schikaneverbot gestorben?

Zuletzt bearbeitet 33 Minuten zuvor von Trec 0.1
MicMuc
4 Minuten zuvor

Im alten Preußen gab es die “Kaffee-Snüffler”. Im retromodernen Bayern gibt es die “Cannabis-Schnüffler”.
Die Genußstoffe wechselten. Der Obrigkeits- und Repressionsstaat blieb, nennt sich aber heute “demokratischer Rechtsstaat”. Kannste Dir nicht ausdenken …

Schade, daß der alte J. S. Bach nicht mehr lebt. Auf eine “Cannabis-Kantate” hätte ich mich gefreut …

Zuletzt bearbeitet 7 Sekunden zuvor von MicMuc