Sozialgericht lehnt Eilverfahrensantrag ab
Claudia Russo aus Minden leidet als Schmerzpatientin unter mehreren Krankheiten (Posttraumatische Belastungsstörung, Depressionen, Schlaf- und Essstörungen, Krebs in Remission). Zudem verträgt sie auf Grund einer schweren Lebererkrankung nicht die üblichen Medikamente wie Opiate, weswegen sie nach eigenen Angaben ihre Beschwerden mit Cannabis behandelt. Sie verfügt über eine Ausnahmegenehmigung, jedoch kann sie sich die anfallenden Behandlungskosten von 1.125 Euro im Monat nicht leisten, für die sie derzeit selbstständig aufkommen muss.
Die 43-Jährige hatte bereits vor eineinhalb Jahren erfolglos die Kostenübernahme für ihre Cannabisblüten durch die Techniker-Krankenkasse beantragt. Mit ihrem neuen Anwalt hatte Russo einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht Detmold gestellt. Damit sollte erreicht werden, dass die Krankenkasse vorläufig die Kosten der Behandlung zu tragen hat, bis in der Hauptverhandlung eine Entscheidung fällt. Das Gericht hat jedoch im Eilverfahren die vorübergehende Kostenübernahme durch die Krankenkasse abgelehnt.
»Meine Hoffnung ist erneut im Keller«, sagte Russo, die ihre Medizin nach wie vor selbst zahlen muss. Das Sozialgericht schloss sich der Argumentation der Techniker-Krankenkasse an, die den Anspruch auf eine Behandlung abspricht, da es sich um eine “außervertragliche Behandlungsmethode” handele und keine lebensbedrohliche Erkrankung vorliege. Auch könne der Patientin zugemutet werden die Hauptverhandlung abzuwarten, entschied das Gericht. »Die Kosten werden meist nur übernommen, wenn es um eine lebensbedrohliche Erkrankung wie zum Beispiel Krebs, Multiple Sklerose oder HIV geht. Das gilt für alle Krankenkassen«, rechtfertigte eine Sprecherin der Techniker-Krankenkasse die Verweigerung der Kostenübernahme.
Das Gericht habe den Antrag auch abgelegt, weil es die Chancen von Frau Russo in der Hauptverhandlung Recht zu bekommen eher als gering einschätzt. »Um klären zu können, ob es in der Hauptsache Erfolgsaussichten gibt, braucht es medizinischen Sachverstand – und den hat der Richter nicht«, kritisierte Russos Anwalt Stefan Ott das Urteil und hat bereits Beschwerde gegen das Urteil eingelegt.
Warum macht Ihr so einen Wind, das Gericht hat lediglich den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgewiesen. Davon würde ich im Vorfeld schon ausgehen und mir auch keinen Kopf machen. Vermutlich wurde der Antrag auch Falsch gestellt?!?! @ Hanfjournal, bitte nicht auf das Bildzeitungniveau herablassen, Große Überschrift und nix dahinter. @Claudia Russo Bei der TKK ist genau definiert wer Anspruch auf eine Kostenübernahme hat auch bei “nicht zugelassenen” Medikamenten. Wie oben korrekt im Text steht sind Menschen mit tödlich verlaufenden Krankheiten eine dieser Gruppen, zu denen zählen Sie nicht. Die zweite Gruppe und dazu zählen Sie vermutlich wenn sie schon eine Leberschädigung haben, ich Zitiere “wenn ohne Anwendung der Methode in wenigen Wochen eine schwere, nicht umkehrbare Schädigung (Verlust… Weiterlesen »
Claudia 🙂 bist eine ganz liebe Frau und hast unsere vollste Unterstützung und Hilfsbereitschaft verdient. Bist selber für andere aktiv und teilst Deine Liebe mit uns. Dafür lieben wir Dich! <3 Schenkst uns immer wieder Freude mit Deiner bunten Kunst. Bleib gesund und halte durch, liebe Claudia. Wir sind mit unseren Herzenzwünschen und unseren lieben Gedanken an Dich, bei Dir. 🙂 Du bist nicht alleine!
LG 🙂 🙂 🙂
PS Unterstützt die liebe Claudia. 🙂 Bitte. Erzählt auch EURE Geschichte.
@Littleganja:
Chapeau, genauso stelle ich mir das vor: sachlich, sogar noch mit direktem Ratschlag für die Betroffene, ohne Beschimpfung von “dem bösen Staat” und was-weiss-ich-wem-noch….Daumen hoch! Guter Mann, das. Gerne mehr davon.
Claudia wird von vielen auch zärtlich “Muddi” genannt 🙂 Im Gegensatz zu dieser Person ist das auch gerechtfertigt 😉 -> Frau Merkel, warum muss diese Frau – und viele andere Patienten und Patientinnen – so leiden? Warum werden solche Menschen seit Jahrzehnten so ausgegrenzt und verfolgt? Warum so harte Strafgesetze für Heilpflanzengebrauch? Warum? Wie passt so etwas zu Ihrer “Menschlichkeit” Frau Dr. Merkel. Was sagt Ihr Mann, Professor Sauer dazu? Liebe Frau Dr. Angela Merkel, liebe bisherige Bundesregierungen, liebe Beteiligte, wie habt ihr es hinbekommen, dass es Patente für Pflanzenextrakte des Hanf gibt [Cannabinoide], obwohl die Regierungsparteien ja immer noch so von der Schädlichkeit für die Volksgesundheit überzeugt sind?Das schlägt sich im Strafgesetzbuch und der Medizin nieder [“austherapiert sein”; Gefängnisstrafen… Weiterlesen »
anstatt rüben und kohl gute cannbis pflanzen anbauen sollte möglich sein,und der boden wird dabei noch gesund gehalten, die einzigen die störich cannabis verbieten sind auf dem falschen weg, es wird billigend in kauf genommen das sich patienten auf dem schwarzmarkt versorgen müssen wo dort mit gepantschter ware gehandelt wird,das kann nicht der sinn und zweck sein, frau merkel bitte seihen sie nicht unmenschlich bei thema heilpflanze cannabis m f g
man sollte frau merkel mit ihrem bayrisches weissbier konsum unter harte strafe stellen,terror gegen cannabis,aber tot saufen legal? das sich das demokratie nennt?das kann nicht in ordnung sein,denn cannabis hat auch tradition.
@hardo
Vorsicht! Nicht den für uns alle nur das Beste wollenden und uns alle nur liebenden Staat beschimpfen! Da bekommst du es mit den wenigen intelligenten Staatsbürgern zu tun die als einzige den Durchblick haben und dich gnadenlos verspotten und verhöhnen!