Dienstag, 24. Mai 2022

Fachgeschäfte verkaufen kein Cannabis ohne Ausweis

med_hemp_news2
Bild: Archiv

Kalifornien: Cannabis Fachgeschäfte verkaufen kein Cannabis ohne Vorlage eines Ausweis. Es wurde bei jeder Person in einer Studie der Ausweis zum Kauf von Cannabis verlangt.

In Kalifornien wurde Cannabis legalisiert. Jede Person ab 21 kann Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften kaufen. Eine Forschergruppe wollte überprüfen, ob es möglich ist für Minderjährige Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften zu kaufen. 

Es wurden 50 erwachsene Versuchsteilnehmer die sehr jung aussahen in 50 Fachgeschäfte geschickt.

Jedes dieser Fachgeschäfte verlangte die Vorlage eines Ausweises. Keiner der Versuchsteilnehmer konnte somit das Cannabis in den lizenzierten Fachgeschäften kaufen, ohne das eigene Alter mit einem Ausweis zu verifizieren. 

Die Sicherheitsstandards in den lizenzierten Fachgeschäften sind sehr hoch und die Betreiber achten streng darauf, wer Cannabis bei ihnen erwerben möchte. Dies bedeutet das auch die funktionierende Altersverifikation sehr für die Abgabe in lizenzierten Fachgeschäften spricht. Bei dem Dealer gibt es diese Garantie nicht. 

Allerdings geben die Forscher an, dass überprüft werden muss wie es bei einem gefälschtem Ausweis aussehen würde. Ebenfalls muss überprüft werden ob es illegale Fachgeschäfte ohne Lizenzen gibt. Dies Fachgeschäfte könnten die Regelungen nicht so ernst nehmen und dem Image der anderen Fachgeschäfte schaden. 

Die Abgabe von Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften ist somit eine sichere Option um den Verkauf an Erwachsene zu regulieren. Die gleichen Sicherheitsstandards müssen auch in deutschen Fachgeschäften gelten. Eine Abgabe an Minderjährige muss verhindert werden und die Fachgeschäfte sorgen dafür. Somit kann auch in Deutschland dann das Vertrauen in die lizenzierten Fachgeschäfte gelegt werden.

Ein Beitrag von Simon Hanf

Abonnieren
Benachrichtige mich bei

Schnelles Login:

6 Kommentare
Ältester
Neuster Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare zeigen
Haschberg
2 Jahre zuvor

Dass man in künftigen Cannabisfachgeschäften nach dem Ausweis junger Konsumenten schaut, ist sicherlich ratsam und vernünftig.
Das gleiche sollte aber auch beim wesentlich gefährlicheren Alkohol erfolgen, den man fast an jeder Ecke ohne sonderliche Auflagen zu kaufen bekommt.
Es mangelt noch immer an der erforderlichen Aufklärung dieses weit verbreiteten Zellgifts insbesondere bei jungen Menschen.
In unserer bislang sehr vernachlässigten Drogenpolitik gibt es also noch viel zu tun. Gerade bei den legalen Substanzen, zu denen natürlich auch der sehr gefährliche Tabak gehört.

Rainer
2 Jahre zuvor

Was wollten die,die die Prüfung veranlaßt haben,Brauch tman Gründe damit erreichen oder bezwecken?Gefiel ihnen das,was sie herausgefunden haben nicht?Warum muß jetzt noch weitergestöbert werden,ob jemand doch noch betrügt?Braucht man Gründe,für eine Ablehnung einer Legalisierung,die es aufgrund der vielen Wenns ubd Abers möglicherweise nicht geben wird.Es gibt mittlerweile wieder eine sehr starke CDU.

Ramon Dark
2 Jahre zuvor

Für die Vorlage eines täuschend gut gefälschten Ausweises kann das dann betroffene Fachgeschäft natürlich nicht verantwortlich gemacht werden. Dies ist in erster Linie der Person zuzuschreiben, die ihn vorlegt, kommt auch in anderen Situationen mit rechtlich notwendigem Identitätsnachweis vor und hat mit der Legalisierung als solcher überhaupt nichts zu tun. Die Überprüfung des Vorhandenseins von Lizenzen in den Fachgeschäften dürfte für die zuständigen Ordnungsbehörden eigentlich auch kein Problem sein. @Haschberg Da hast Du eindeutig recht, beim Alkohol- und Tabakverkauf sowie -konsum finden verhältnismässig lasche Kontrollen statt im Gegensatz zu Cannabis. Aufgrund der bisherigen Vorgehensweise der Politik ist momentan damit zu rechnen, dass auch bei einer eventuellen Legalisierung beide mit einem niedrigeren Mass wie Cannabis gemessen werden, obwohl sie wesentlich schädlicher… Weiterlesen »

Otto Normal
2 Jahre zuvor

Es wird wie immer mit zweierlei Maß gemessen.
Wann kommt denn die Studie die überprüft wie leicht es für Minderjährige ist an Alkohol und Tabak zu gelangen?
Was bedeutet es mit vollendeten 18 Lebensjahren “volljährig” zu sein aber nicht kiffen zu dürfen?
Der Begriff “volljährig” ist dann falsch.

Zuletzt bearbeitet 2 Jahre zuvor von Otto Normal
Rainer
2 Jahre zuvor

Was die Politiker Dampf machen können,wenn die etwas wollen,sieht man an anderen Dingen.

Sugondese
2 Jahre zuvor

Auch unsere Politiker wissen wie man das machen könnte, nur solang man Geld geboten bekommt damit man es doch nicht macht nimmt man das Geld und denkt “ich muss jetzt an mich denken, in 4 Jahren ist eh neuer Bundestag dran, bis dahin haben die Leute vergessen das es mich überhaupt gab”.