Sonntag, 7. Dezember 2014

Cannabis und Führerschein

von Theo Reetig

 

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Quelle: KBA

 

 

Erst im Oktober diesen Jahres berichtete Andreas Schmidt für Zeit online in einem großen Artikel unter der Überschrift „Die seltsame Verfolgung der nüchternen Kiffer“ über die verwaltungsrechtliche Praxis der Führerscheinstellen.

 

In dem einen Fall bekam Frau Westhauser Post von ihrer Führerscheinstelle in Mainz, in der mitgeteilt wurde, dass Zweifel an ihrer Fahreignung bestehen und sie innerhalb von drei Tagen ein Drogenscreening auf eigene Kosten erstellen lassen sollte. Sollte sie dieses Gutachten nicht innerhalb von 14 Tagen einreichen, müsste man auf Ihre Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen, was dann den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge hätte.

 

Der Grund für die Zweifel bestand in dem Umstand, dass Frau Westhauser bei Anreise zu einem Festival – wohl gemerkt als Fahrgast in einem Taxi – im Besitz von ca. 2,5 g Cannabisprodukten war. Daher konnte Frau Westhauser die Begründung auch nicht nachvollziehen und weigerte sich der Aufforderung Folge zu leisten, um diesen Unsinn gerichtlich klären zu lassen.

 

 

In dem anderen beschriebenen Fall bekam Florian, der zurzeit noch studiert, Post von seiner Führerscheinstelle, in der ihm mitgeteilt wurde, dass aufgrund der Feststellung, dass bei ihm bei einer Verkehrskontrolle im Blut THC nachgewiesen werden konnte, erhebliche Zweifel an seiner Fahreignung bestünden. Florian wurde aufgefordert innerhalb einer gewissen Frist ein fachärztliches Gutachten vorzulegen um die Frage abklären zu lassen, ob bei ihm ein einmaliger, gelegentlicher oder regelmäßiger Cannabiskonsum vorliegt bzw. vorlag. Wie in dem Artikel von Zeit online nachzulesen, lag der THC Wert bei Florian unterhalb des Grenzwertes, womit er ja bewiesen hat, dass er in der Lage ist zwischen Konsum und Verkehr zu trennen. Daher konnte er die Zweifel zwar auch nicht nachvollziehen, beugte sich aber dieser Anordnung, da auch ihn mit dem Entzug der Fahrerlaubnis gedroht wurde, wenn er der Aufforderung nicht nachgeben würde. Für das von ihm beauftragte Gutachten musste Florian knapp 600 € zusammenkratzen.

 

Nach dem Erscheinen des Artikels am 10. Oktober 2014 bei Zeit online, war dieser fast eine Woche lang meist gelesener und kommentierter (knapp 400 Kommentare) Artikel bei Zeit online in der Rubrik Wissen. Dass diese Thematik mal von einem Mainstreammagazin wie Zeit online aufgegriffen wird ist sicherlich zu begrüßen, da damit auch eine größere und breitere Leserschaft für diese Thematik sensibilisiert wird. Was allerdings offen bleibt ist, wie es in den beiden Fällen weitergegangen ist bzw. weitergeht.

 

Reetig hakt nach und hat mit den Betroffenen letzte Woche gesprochen.

 

Frau Westhauser

 

Jenny Westhauser hatte bis zum 09.10.14, also einen Tag vor Erscheinen des Artikels bei Zeit online, Frist das geforderte Gutachten einzureichen. Daher hatte Jenny an sich damit gerechnet, dass Frau Rohmer ihr wie angekündigt auch den Führerschein entzieht, damit sie auch Klagen kann. Am Freitag fix in den Briefkasten geschaut. Noch nichts da. Montag den Briefkasten geschaut, wieder kein Schreiben von Frau Rohmer. So ging es dann auch die nächsten Tage und Wochen. Irgendwie scheint Frau Rohmer mich vergessen zu haben. Oder traut sie sich jetzt nicht mehr, weil Zeitungen darüber berichtet haben?, fragt sich Jenny. Nach einigen Wochen des Wartens geht Jenny diese Ungewissheit, ob wann und wie Frau Rohmer ihre Ankündigung wahr macht ganz schön auf die Nerven. Sie findet es auch einfach unverschämt, dass Frau Rohmer Sie einfach so im Ungewissen lässt, obwohl Sie doch einen offiziellen und gebührenpflichtigen Verwaltungsakt in Gang gesetzt hat. Also überlegt sich Jenny selber aktiv zu werden und schreibt von sich aus, Frau Rohmer von der Führerscheinstelle Mainz an, mit Bitte um Mitteilung wie es jetzt nun weiter gehen soll. Dieses Schreiben, welches wir folgend auszugsweise wiedergeben, übermittelte Jennifer Westhauser zur Kenntnisnahme, und gespickt mit weitergehenden Fragen – auf Grundlage des Landesinformationsfreiheitsgesetzes von RLP- dann noch an das zuständige Dezernat der Stadt Mainz und im Bürgerbüro der Landesregierung. Hier kann man also noch gespannt sein was dabei raus kommt. Wir werden in jeden Fall darüber berichten.

 

Sehr geehrte Frau Rohmer,

Sehr geehrte Beigeordnete Frau Eder,

Sehr geehrte Damen und Herren vom Bürgerbüro der Landesregierung

 

mit dem Schreiben vom 22.09.2014, zugestellt am 25.09.2014 welches mir mit Poststellungsurkunde überbracht  wurde, wurde mir vom Verkehrsüberwachungsamt der Stadt Mainz mitgeteilt, dass erhebliche Zweifel an meiner generellen Fahreignung bestehen würden.

 

Begründet wurde dies mit einer Meldung der Polizei (gem. § 2Abs. 12 StVG), dass bei mir auf der Anreise zu einem Festival eine geringe Menge Cannabis gefunden wurde (ca. 2,5 Gram).  Das Strafermittlungsverfahren wurde dann wegen einer geringen Menge für den Eigenbedarf gem. §31a BtmG ( vergl. BVerfGE 90, 145 – Cannabis) eingestellt.

 

Zum Zeitpunkt der Kontrolle saß ich im Übrigen als Fahrgast in einem Taxi, worauf Frau Rohmer explizit in ihrer Überprüfungsaufforderung verweist.

Aufgrund dieser Information, und mit schnöden Verweis auf § 14 Abs. 1 FeV wurde ich in dem o.g. Schreiben aufgefordert innerhalb von 3 Tagen auf meine Kosten ein Urinscreening erstellen zu lassen.  Eine Liste mit verschiedenen Begutachtungsstellen wurde dem Schreiben beigefügt. Im Weiteren wurde mir mitgeteilt, dass die Behörde gem. § 11 Abs. 8 auf meine Nichteignung schließen müssen, wenn ich der Aufforderung nicht nachkomme und das Ergebnis nicht innerhalb von 14 Tagen der Behörde vorlege.

 

Dies hätte dann die Entziehung meiner Fahrerlaubnis zur Folge.

Aufgrund der Tatsache, dass ich bewusst mit dem ÖPNV zum Festival gefahren bin um den Ansprüchen der Verkehrssicherheit gerecht zu werden, kann ich die gegen mich vorgebrachte Begründung für generelle Fahreignungszweifel nicht nachvollziehen, und habe mich der Überprüfungsanordnung nicht gebeugt.

 

Wie sie ja sicherlich wissen, kann man eine Überprüfungsaufforderung seitens ihrer Behörde juristisch nicht überprüfen lassen. An dieser Stelle sei auch noch darauf verweisen, dass in dem Schreiben jedwede Rechtsmittelbelehrung fehlt. Weder die Rechtsmittelbelehrung zur nicht Zulässigkeit von Rechtsmitteln gegen die Überprüfungsanordnung (vgl.  BVerwG, 7. Senat – VII C 18.69 – Urteil vom 28.11.69 ) , noch eine Rechtsmittelbelehrung, das gegen den Gebührenbescheid Rechtsmittel zulässig sind.

 

Um den Klageweg bei einer rechtswidrige Überprüfungsanordnung beschreiten zu können, müssen es die Betroffenen daher regelhaft auf eine Entziehung der Fahrerlaubnis ankommen lassen, um überhaupt gegen eine solch verfassungswidrige und willkürliche Praxis der Behörde vorgehen zu können.

 

Das ich zu diesem Schritt bereit bin habe ich durch meine Weigerung sicherlich deutlich gemacht, da die Überprüfungsaufforderung vor dem Hintergrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung eindeutig verfassungswidrig erscheint.

 

Schon vor 12 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, das weder der Besitz einer Geringen Menge Cannabis, noch der gelegentliche Cannabiskonsum als solches überhaupt Fahreignungszweifel begründen kann. In dem Fall ging es im Übrigen um den Besitz von 5 Gramm Cannabis. Hierin sahen die Verfassungsrichter keine Tatsachen, die geeignet erscheinen um ernsthafte Fahreignungszweifel zu begründen. ( – 1 BvR 2062/96 )

 

Diese Entscheidung ist, wie schon geschrieben nunmehr 12 Jahre alt. Diese scheint allerdings bei ihren Behörden nicht berücksichtigt zu werden, da Frau Rohmer gegenüber der Presse (Zeit online) dargelegt hat, das sie wohl häufiger alleine aufgrund des Besitzes einer geringen Menge Cannabis Überprüfungsverfahren einleitet, Zitat: “Ja, das machen wir hier öfter so.” Sie findet es auch nicht komisch, und rechtfertigt ihre Vorgehensweise lediglich mit Verweis auf § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV und findet dies völlig korrekt.

 

Da allem Anschein nach dies gängige Praxis bei der Stadt Mainz ist, würde ich dies natürlich gerne gerichtlich klären, damit ihre Behörde nicht weiter unbescholtene Bürger mit rechtswidrigen Überprüfungsmaßnahmen überzieht.

 

Nunmehr muss ich aber mit bedauern feststellen, dass Hinweis aus dem Schreiben vom 22.09.2014, dass mir die Fahrerlaubnis entzogen wird, wenn ich das geforderte Gutachten nicht bis spätestens 09.10.2014 vorgelegt habe, keine Taten gefolgt sind und mir somit ganz offensichtlich der Rechtsweg verwehrt werden soll.

 

Da sie, Frau Rohmer mit dem o.g. Schreiben einen offiziellen Verwaltungsakt in Gang gesetzt haben, fordere ich sie hiermit auf den Verwaltungsakt, entweder durch die angekündigte Entziehung meiner Fahrerlaubnis fortzuführen, damit ich auch Klage einreichen kann, oder Sie teilen mir mit, dass ihnen ein Fehler unterlaufen ist und teilen mir offiziell mit, das keine begründbaren Zweifel an meiner Fahreignung bestehen, und das Schreiben vom 22.09.2014 damit hinfällig ist.

 

Im weiteren wäre es auch schön, von ihnen Frau Rohmer zu erfahren, ob sie in dem Fall, dass sie mir die Fahrerlaubnis entziehen, diese zur „Gefahrenabwehr“ (§ 80 II Nr.4 VwGO ) auch mit sofortiger Wirkung entziehen, oder so gnädig sind darauf zu verzichten.

 

Sie Frau Rohmer und sie alleine haben es in der Hand mir Rechtsschutz zu gewähren, indem sie auf eine sofortige Anordnung der Entziehung verzichten, so dass meine Klage auch aufschiebende Wirkung entfaltet, und ich nicht auch dazu gezwungen bin die Anreise zum Gericht mit dem Taxi vornehmen zu müssen.

 

Ich würde mich freuen, wenn Sie trotz, oder gerade wegen ihres Karnevalistischen Arrangement beim Mainzer Karneval der ja bekannter maßen am 11.11. beginnt, noch Zeit finden würden sich dazu zu äußern wie es nun in meinem Fall weitergehen soll.

 

Über eine zeitnahe und erhellende Antwort würde ich mich freuen und verbleibe

 

mit überaus freundlichen Grüßen

Ihre Jeniffer Westhauser

 

Florian der Studenten aus Baden-Württemberg der unterhalb des Grenzwertes im Straßenverkehr getestet wurde, ist der Aufforderung zur Vorlage eines fachärztlichen Gutachtens gefolgt. Seinen Konsum, der bis zu diesem Zeitpunkt auch nur äußerst selten vorkam, hatte er nach der Verkehrskontrolle auch nicht wiederholt, so dass bei dem durchgeführten Drogenscreening auch keinen Konsum von Drogen mehr nachweisbar war. In dem Gespräch mit dem Facharzt beschrieb Florian seinen Cannabiskonsum als äußerst selten, da er bis zu der Verkehrskontrolle gerade Mal bei insgesamt vier Gelegenheiten mal mit geraucht hatte. Die Angaben von Florian wurden durch den Facharzt auch nicht bezweifelt. Im Ergebnis kam der Facharzt zu dem Ergebnis dass bei Florian in der Vergangenheit nur ein gelegentlicher Cannabiskonsum vorlag.

 

Florian bekam das Gutachten von seinem Facharzt übermittelt, gleichzeitig mit dem Hinweis, dass aufgrund der Fristsetzung ein Exemplar des Gutachtens direkt zur Führerscheinstelle übersandt wurde. Somit war dieses Gutachten noch bevor Florian es lesen konnte schon auf der Führerscheinstelle gelandet. Nun begann auch für Florian eine Zeit der Ungewissheit. Was würde jetzt wohl noch von der Führerscheinstelle kommen? Laut Gutachten lag ja bei Florian kein Fahreignung ausschließender (regelmäßiger) Cannabiskonsum vor. Auch hatte Florian noch nie Cannabis mit Alkohol zusammen konsumiert, so dass auch kein Fahreignung ausschließender Mischkonsum vorlag. Im Weiteren war er ja auch nicht unter Drogeneinfluss gefahren, selbst wenn man davon ausginge das bei dem technischen Grenzwert von 1ng/ml THC schon eine Wirkung vorläge. Mit gesundem Menschenverstand betrachtet, dürften daher keine weitergehenden Bedenken gegen die Fahreignung sprechen. Mit dem Gutachten konnte er schließlich nachweisen dass weder Konsum von Drogen vorliegt und in der Vergangenheit auch nur ein minimaler Cannabiskonsum betrieben wurde.

 

Einige Tage nachdem das fachärztliche Gutachten bei der Behörde eingegangen ist, bekam Florian dann wieder Post von seiner Führerscheinstelle. In diesem Schreiben wurde ihm dann mitgeteilt, dass zum einen das fachärztliche Gutachten nunmehr vorliegt, und aus diesem hervorgeht, dass Florian in der Vergangenheit gelegentlich Cannabis konsumiert hätte. Dieser Umstand würde weiterhin Zweifel an seiner Fahreignung begründen. Um diese Zweifel auszuräumen würde er aufgefordert werden mit Fristsetzung bis Ende Dezember ein positives MPU-Gutachten vorzulegen. Für die weitergehende Begutachtung sollte er innerhalb einer Frist von 14 Tagen sein Einverständnis erklären, ansonsten würden sie in den Führerschein wegen fehlender Mitwirkungspflicht entziehen.

 

Florian hatte schon fast 600 € nur für das fachärztliche Gutachten hingeblättert, obwohl er als Student mit jedem Euro rechnen muss. Und nun noch der Nachschlag seitens der Behörde. Nochmal 570 € für eine MPU zuzüglich Kosten für weitere Abstinenznachweise. Das übersteigt Florians finanzielles Budget. Im weiteren wird ihm auch klar, unabhängig vom finanziellen Fiasko, dass er überhaupt keine Chance hat die MPU in der gesetzten Frist für sich positiv abschließen zu können, da man hierfür in der Regel mindestens sechs Monate Abstinenz nachweisen muss.

 

Florian, und da ist er sicherlich nicht alleine, kann aber auch nicht nachvollziehen womit der Sachbearbeiter die weitergehende Zweifel begründet. Gemäß § 14 FeV kann eine MPU angeordnet werden, wenn durch ein fachärztliches Gutachten der gelegentliche Konsum bekannt wird, und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen. Eine weitere Begründung, außer dem festgestellten gelegentlichen Cannabiskonsum, ist in der weitergehenden Überprüfungsanordnung aber leider nicht zu finden. Juristisch kann Florian aber nicht gegen die „fehlende“ bzw. stichhaltige Begründung vorgehen. Also ist auch Florian hingegangen und hat den Sachbearbeiter angeschrieben, mit der Bitte ihm die weitergehenden Tatsachen zu benennen, auf deren Grundlage er nach wie vor Fahreignungszweifel anmeldet. In den Schreiben weist Florian auch direkt darauf hin, dass er grundsätzlich gewillt ist gegen ihn bestehende Fahreignungszweifel auszuräumen, wenn diese auch nachvollziehbar seien.

 

In dem Fall können wir auch nur abwarten und Tee trinken und darauf hoffen, dass der Sachbearbeiter der Führerscheinstelle ein Einsehen hat. Wenn nicht wird Florian demnächst wohl ohne Fahrerlaubnis sein, da er sich weder eine Klage leisten kann noch Geld dafür hat, sich immer neuen Forderungen seitens der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen.

 

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17 Kommentare
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Knut Johanson
9 Jahre zuvor

Einfach nur schockierend. wie unmenschlich müssen Frau Rohmer und der Mensch von der Führerscheinstelle im zweiten Fall sein? Solche Menschen möchte man nicht als Nachbarn haben! Bekommen sie eine Prämie für jeden eingezogenen Führerschein? Möglicherweise sogar von den Veranstaltern der MPU Kurse? Oder bereitet es ihnen einfach Freude anderen Menschen das Leben zur Hölle zu machen? Diese Personen müssen sardistisch veranlagt sein und haben scheinbar keinerlei Rechtsbewußtsein, noch eine emotionale Fähigkeit nachzuempfinden, was den Betroffenen antun. Amn sollte die Berufseignung dieser beiden Menschen unbedingt prüfen. Sind sie überhaupt in der Lage dieses Beruf auszuzüben, oder fehlt ihnen womöglich das nötige Urteilsvermögen? Sind sie möglicherweise voreingenommen und halten sich nicht an die Paragraphen, sondern handeln einfach nach eigenem Ermessen? Ich wünsche… Weiterlesen »

Knut Johanson
Antwort an  Knut Johanson
9 Jahre zuvor

entschuldigung für die Rechtschreibfehler. aber das regt mich ein wenig auf.. schöner Rechtsstaat..

papa
9 Jahre zuvor

Mir und tausenden anderen ging es ebenso.
Ich wurde im Auto bei der Heimfahrt kontrolliert und durfte anschließend 6 Monate laufen.
Langjähriger Job fort und …………. .

Dagegen müsste man angehen,

Ralf
Antwort an  Knut Johanson
9 Jahre zuvor

Deswegen nenne ich solche A…, die den größten Teil unserer Verwaltungen stellen einfach nur Verwaltungsnazis. Man erinnere sich dass der Massenmörder Eichmann, der für Hitler die Todeslisten geschrieben hat, auch nur ein einfacher Verwaltungsnazi aus BW war wie sie auch heute noch zu hunderttausenden ihr Unwesen treiben.Diese Leute sind die eigentliche Macht im Urechtsstaat BRD, die direkt das einfache Volk im Auftrag der Mächtigen unterdrücken. Nun, daß das so gut funktioniert ist wieder mal das Ergebnis der “Persilschein Entnazifizierung” nach dem 2. Weltkrieg, die gleichen bigotten Nachfolgesch… mit ihrer verdammten Nazibrut die uns wieder das Leben zur Hölle macht.

Anton
9 Jahre zuvor

und ich wiederhole weil ich stimme überein mit der gesungenen antwort des söllners,
cannibis kann natürlich sein unmanipuliert von der menschenwelt einfach alltagsmedizin besonders auch in dieser zeit und autofahren eine schädliche unatürliche sucht die wo die luft verpestet

Julian
9 Jahre zuvor

Guter, interessanter Artikel, aber ich würde Frau Westhauser ernsthaft raten, ihre Briefe in Zukunft vorher korrektur zu lesen.

Surak
9 Jahre zuvor

Ja, an manchen Stellen sollte es “daß” oder zumindest “dass” heißen, denn – so wie er ist – liest sich der Text etwas holprig, aber man kann schon damit leben. Genau wie ohne Führerschein: Ich habe den früher vermeintlich unverzichtbaren Lappen inzwischen seit Jahren nicht mehr, aber auch nur wegen einer winzigen Restmenge, die gerade noch im Bereich der labortechnischen Nachweismöglichkeit lag. Einen Anspruch auf Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr gibt es indes sicher nicht als Grundrecht in dem Sinne, wie man ein ‘Recht auf Natur’ als unbenommen und unveräußerlich einstufen sollte… und mich stört eigentlich eher der Anspruch anderer Behörden – Stichwort Transferleistungen – die auf so einem seltsamen Erwerbsarbeits-Ethos beharren, obwohl sie keine legalen Arbeitsplätze vermitteln können, die ohne… Weiterlesen »

Tinni
9 Jahre zuvor

Hm hier muss sich schleunigst etwas tun, aber es wachen manche erst auf, wenn es sie betrifft!!!! Was ist nun mit der DRUID Studie, warum werden echte Grenzwerte nicht festgesetzt & Das FS Recht nicht angepasst..??? Wie lange wird dies noch dauern in diesem Land, während andere Länder fair sind und Grenzwerte zw. 5-10 ng/ ml/mol festsetzen, die realistisch sind !!! Wir brauchen dafür mehr Menschen & Lobby !!!! Es kann nicht sein das wir den FS abgenommen bekommen, weil wir abends geraucht haben und am Morgen werden wir angehalten und obwohl keine fahrrelavanten Einschränkungen vorliegen, wir den FS abgenommen bekommen.da wird nach Abbauprodukten gesucht. jemand der abends Bier trinkt verliert doch auch nicht am anderen Tag seinen FS !!!!!!… Weiterlesen »

Gasterl
Antwort an  Tinni
9 Jahre zuvor

Petitionen sind schön und gut – bewirken aber meiner Ansicht nach rein gar nichts. Siehe derzeit in Österreich – eine Frechheit was die Politik macht, wenn Bürger Unterschriften sammeln.

supergrobi900
9 Jahre zuvor

….rein rechtlich ist das Vorgehen der Verwaltungsbehörde sehr fragwürdig. Ich denke das wir hier schon im Bereich ” Verfolgung Unschuldiger ( nicht gefahren ), Freiheitsberaubung ( Zwang zu Drogentest ), Aussageerpressung ( ebenfalls Zwang zum Test ), Nötigung, usw ” sind. Und das ist dann eine Straftat und muss Strafrechtlich verfolgt werden.

X-KIFFER
9 Jahre zuvor

Sehr schöne Aktion die Beamten in Korrespondez zu verwickeln. Noch ein Tip: jedesmal den gesamten vorangegangen Briefverkehr in Fotokopie beifügen, als “Anlage #” (# = Nummerierung) im Brief aufführen und sich im aktuellen Schreiben auf das ein oder Andere beziehen. Damit sind die vielen Anlagen nämlich Bestandteil des Schreibens und dürfen nicht entfernt werden. Sicherheitshalber alles mit zig Heftklammern zusammentackern. Dann müssen sie den ganzen Kram jedesmal mit abheften und brauchen sehr bald mehrere Ordner für den einen Fall. Ich trage schon lange nicht mehr meinen FS als Original bei mir damit man ihn mir nicht gleich vor Ort abnehmen kann. Habe einen großen Vorrat beglaubigter Fotokopien davon. Das Originaldokument liegt an einem sicheren Ort Sollte mir so ein Sesselfurzer… Weiterlesen »

buddy
9 Jahre zuvor

Werden wir hier vom Hanfjournal informiert wenn sich etwas neues ergibt?

Sebastian Gramss
Antwort an  buddy
9 Jahre zuvor

na aber immer doch 🙂

Jen
Antwort an  Julian
9 Jahre zuvor

Hier wurde die Erstfassung des Schreibens (quasi das Grundgerüst) veröffentlicht, der Brief ging jedoch selbstverständlich in korrigierter Form an die Behörden raus 😉 Wir legen schließlich sehr viel Wert darauf, dass von unserer Seite aus alles sauber und korrekt abläuft – was man von den Behörden leider nicht behaupten kann, denn in deren Briefen sind Formfehler nur die Spitze des Eisbergs 😀

egal
9 Jahre zuvor

Tjio ähnlich bei mir, dadurch seit 9 Jahren Matyrium bei der Jobsuche, wer kennt den Vermerk “Führerschein zwingend erforderlich” nicht!?!? insgesammt sind auch schon 3-4 Jahre Arbeitslosigkeit im Lebenslauf und der Staat hat dadurch mittlerweile auch so einiges hinblättern müssen…….

Z o om
9 Jahre zuvor

Auch, wenn ihr schon geschrieben habt, das es an dieser Stelle weitere Infos geben wird,
ist bisher tatsächlich nix passiert?

Sch*** Verwaltungen …. .!

Grüße
Z o o m

maik-timpe@gmx.de
Antwort an  Knut Johanson
9 Jahre zuvor

Ich hatte auch mal Probleme mit dem Amt. Ich denke das da manche Damen und Herren nicht mit Ihrer Position klar kommen. Nicht alle aber da gibt es ein paar die denken das sind die Halbgötter, so nach dem Motto, wenn du mir nicht in den Arsch kriechst dann kannst noch länger warten bis du dein Lappen wieder bekommst. Aber wie gesagt das sind nicht alle