Samstag, 10. Dezember 2022

Polizist wegen Cannabiskonsum entlassen

Bild: Archiv/Su
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Ein Polizist in Ausbildung wurde wegen Cannabiskonsum entlassen. Keiner ist vor der Prohibition sicher.

Ein Polizist, der sich in Ausbildung befand, räumte gelegentlichen Cannabiskonsum ein. Er wurde aus dem Dienst entlassen. Dies entschied das Verwaltungsgericht in Berlin. Das Verwaltungsgericht in Berlin befasste sich mit dem Fall eines Polizisten im Widerruf für den Vorbereitungsdienst. Der Polizist gab gelegentlichen Cannabiskonsum zu, daraufhin wurde er aus dem Dienst entlassen. Der Mann hatte krankheitsbedingt mehrere Fehlzeiten und wurde polizeiärztlich untersucht. Bei einer Urinprobe wurde ein positiver THC-Test festgestellt. Die Polizeiärztin erklärte ihn als “dauerhaft polizeidienstunfähig”. Ebenfalls stellte die Ärztin seine Fähigkeit zur Abstinenz in Frage. Bei gelegentlichem Alkoholkonsum würde niemand auf die Idee kommen die Abstinenzfähigkeit in Frage zu stellen. Der Polizist räumte dabei „punktuellen Gebrauch von Cannabis” ein. Daraufhin wurde er “wegen fehlender gesundheitlicher Eignung und erheblichen Zweifeln an seiner charakterlichen Eignung für den Polizeiberuf” aus der Ausbildung geschmissen. 

Das Gericht kam zur Konklusion einer “Fehlenden gesundheitliche Eignung und Zweifel an charakterlicher Eignung” des Polizisten. Die 5. Kammer wies den Eilantrag des Polizisten zurück. Laut Polizeiärztin sei der aus dem Dienst entlassene Polizist auf Grund seines Cannabiskonsums von “Konzentrationsstörungen, fehlender Selbsteinschätzung, Wahrnehmungsstörungen und gestörter motorischer Koordination” gefährdet. Deswegen dürfe er kein Dienstfahrzeug führen und den Dienst an der Waffe nicht ausführen. Dies schließt den Polizisten vom Polizeidienst aus. Ebenfalls bestehen Zweifel an der charakterlichen Eignung des Polizisten. Da ein Polizist eine besondere Verpflichtung habe, sich gesetzestreu zu verhalten, wurde er entlassen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Die Prohibition sorgt für viele Opfer. Bei Alkohol wäre der Polizist weiterhin in Ausbildung. Sofern ein Beamter beim Dienst nüchtern erscheint, stellt Drogenkonsum keine Kontraindikation für den Staatsdienst dar. 

Ein Beitrag von Simon Hanf

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3 Kommentare
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Haschberg
1 Jahr zuvor

Ich wußte gar nicht, dass man vom Kiffen so schreckliche Begleiterscheinungen wie fehlende Selbsteinschätzung, Wahrnehmungsstörungen oder gar eine gestörte motorische Koordination bekommen kann.
Also ich hatte sowas noch nie, obwohl ich nun schon seit fast einem halben Jahrhundert Cannabis konsumiere.
Dass bei der Polizei aber auch recht munter gesoffen wird, mit weitaus gravierenderen Folgen, scheint hierbei wohl wesentlich gefahrloser und durchaus tolerierbar zu sein.

Heisenberg
1 Jahr zuvor

Der deutsche Polizist und Cannabis.Vollkommen undenkbar.

Ramon Dark
1 Jahr zuvor

Konzentrationsstörungen, fehelende Selbsteinschätzung, Wahrnehmungsstörungen und gestörte motorische Koordination hatte ich früher durch Alkohol. Aber da dieser offensichtlicherweise keine Zweifel an der charakterlichen Eignung für den Polizeidienst bewirkt ist es kein Wunder, dass bei Einsätzen immer mehr Polizeiübergriffe bis hin zur Todesfolge auftreten.