Montag, 7. Mai 2012

Schikane zum Hanftag

Traditionelles aus Berlin

Vergangenen Samstag trafen sich in Berlin rund 250 Bürger/innnen, um für die Re-Legalisierung der verbotenen Pflanze zu demonstrieren. Die Veranstaltung lief seitens der Demonstrierenden ohne Zwischenfälle ab, allerdings hat die Berliner Polizei den Hanftag zum wiederholten Male dazu genutzt, das Betäubungsmittelgesetz gegen Menschen zu instrumentalisieren, die lediglich ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen wollten. Sowohl am Alexanderplatz als auch am Brandenburger Tor wurden bei einem großen Teil der Teilnehmenden intensivste Taschenkontrollen aufgrund des Verdachts auf BtmG Verstoß vorgenommen.
Auch der Herausgeber des Hanf Journals, Emanuel Kotzian, wurde gefragt, ob er auf die Demo wolle. Nachdem er das bejaht hatte, wurden auch er sowie zwei weitere Mitarbeiter unserer Zeitung auf Drogen durchsucht.

Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu wie folgt geurteilt:

Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Mai 2010:

»Die Auflage, dass die Teilnehmer einer Versammlung vor Beginn der Veranstaltung polizeilich durchsucht werden, behindert den freien Zugang zu der Versammlung. Eine polizeiliche Durchsuchung ist – zumal wenn sie pauschal jeden Versammlungsteilnehmer erfasst – geeignet, einschüchternde, diskriminierende Wirkung zu entfalten, die Teilnehmer in den Augen der Öffentlichkeit als möglicherweise gefährlich erscheinen zu lassen und damit
potentielle Versammlungsteilnehmer von einer Teilnahme abzuhalten. […]
Als Grundlage der Gefahrenprognose sind konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte erforderlich; bloße Verdachtsmomente oder Vermutungen reichen hierzu
nicht aus.«

Dieses offensichtlich gesetzeswidrige Verhalten der Berliner Polizei wollen wir dieses Jahr nicht hinnehmen und uns, im Gegensatz zu manchen Jahren zuvor, auf juristischem Wege wehren.
Dafür brauchen wir möglichst viele Teilnemer/innen, denen das Gleiche wie unseren Mitarbeitern widerfahren ist.
Wer sich wehren und uns unterstützen möchte, melde sich bitte auf unserem Facebook-Profil oder per Email, am besten gleich mit einen zuvor verfassten Gedächtnisprotokoll der Kontrolle.

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