Bayerischer Amoklauf geht weiter
Beim Thema Drogenpolitik hat sich der Freistaat anscheinend endgültig von rechtsstaatlichen Prinzipien verabschiedet:
In Neuhaus wurde ein 21-Jähriger zu Freizeitarresten
verurteilt, weil er zusammen mit einem Freund zwei Gramm einens legalen Aufputschmittels erworben hatte, das dieser für Speed hielt.
‘Schon die Absicht zum illegalen Drogenerwerb reiche aus’, begründete der Richter sein Urteil.