Montag, 21. September 2009

Rappaz geht in Revision

Am Wochende erreichte uns die neuste Pressemitteilung von Bernard Rappaz, Schweizer Hanfbauer und -aktivist, der sich momentan in Haft befindet:

Neuer Rekurs ans Bundesgericht

Am 19. August 09 veröffentlichte das Walliser Kantonsgericht sein neues Urteil, welches vom Bundesgericht angefordert wurde. Weder mein Pflichtverteidiger Herr Frédéric Pitteloud aus Sitten, noch ich wurden eingeladen, um uns zu verteidigen. Mein Recht auf Anhörung wurde mit Füssen getreten. Des weiteren ist das Gericht weder auf meine unglaubliche, unbedingte Gefängnisstrafe von 5 Jahren und 8 Monaten, noch auf die Gerichtskosten von SFr. 164’807.25, eingegangen. Diese müssen von den Kosten um die Fabrik Chavalon, für die illegale Beschlagnahmung, getrennt werden. Die Walliser Justiz musste uns auf Befehl des Bundesgerichts, die 50 t Hanf zurückgeben. Allein die Miete von Chavalon betrifft SFr. 127’421.65. Diesen Rekurs hatte ich selber gemacht. Ich kann sagen, dass ich nach 16 erfolgreichen Rekursen, dieser neuen Prozedur hoffnungsvoll entgegensehe.

Neues Verfahren in Aussicht

Am 19. August 09 schliesst das Kantonsgericht endlich ein Dossier, das seit 2006 ruht. Ich werde erneut wegen Hanf angeklagt. Die Zusammenlegung der zwei Fälle, die gesetzlich möglich wären, wurde im Herbst 2006 vom Richter abgelehnt. Man zieht es vor, mir erneut den Prozeß zu machen. Advokat Aba Neeman aus Monthey wird meine Verteidigung übernehmen.

Antrag einer Revision des Prozesses

Mein Advokat hat neue Erkenntnisse erlangt. Der Hauptkunde, der Hanfblütenwiederverkäufer sind 4 Ärzte aus Neuchâtel, die Rezepte für Medizinalhanf ausgestellt hatten, wurden freigesprochen. Um so mehr wird meine Verurteilung, zu einer unbedingten Haftstrafe, unverständlich. Infolgedessen wird heute auch ein Antrag, für eine Revision des Prozesses, eingereicht.
Mein Rekurs ist auf meinem Blog verfügbar.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei

Schnelles Login:

0 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare zeigen