Coffeeshopbesucher werden von Viersener Polizei schikaniert
Der bloße Konsum von Cannabis ist in Deutschland nicht strafbar. Ebenso bedeutet der Konsum nicht automatisch auch Besitz. Es gibt unzählige Gerichtsurteile, die das belegen.
Besucher eines niederländischen Coffeeshops müssen nicht zwangsläufig Gras gekauft haben, um stoned nach Deutschland zurückzukehren. Schließlich gibt es sicherlich auch nette Niederländer, die einen gerne mal an der Tüte ziehen lassen.
Die Polizei in Viersen sieht das Ganze ein wenig anders und geht seit einiger Zeit auf Kifferjagd. Sie verschwendet unter dem Deckmantel der “Reinhaltung des Kreises” so Steuergelder, ein Verfahren aufgrund des bloßen Konsums gab es bis dato nicht und wird es nach der momentanen Rechtslage auch kaum geben. Trotzdem erweckt die Viersener Polizei mit ihrem “Kifferflyer” den Eindruck, als hätten sich die Gesetze auf einmal geändert.
Besonders der Satz “Wer in einem Coffeeshop Drogen besitzt oder konsumiert, macht sich strafbar und wird auf deutscher Seite angezeigt,” ist sehr bedenklich. Denn: Wer in den Niederlanden besitzt, macht sich theoretisch auch in Deutschland strafbar. Wer aber nur konsumiert, tut das sicher nicht.
Deshalb haben wir einmal bei der Polizeipressestelle in Viersen angefragt und eine doch recht(lich) seltsam anmutende Antwort erhalten:
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf ihrer Internetseite steht folgende Meldung:
“Wer in einem Coffeeshop kifft, muss mit einem Strafverfahren der deutschen Justiz
rechnen.”
und
“Der Erwerb und Besitz von Rauschgift ist strafbar.
Das gilt auch für den Erwerb und Besitz von Rauschgift zum Beispiel in den
Niederlanden.”
Soweit ich mit dem Thema vertraut bin, handelt es sich beim “Kiffen” um den Konsum
von Cannabis. Der deutsche Gesetzgeber unterscheidet dezidiert zwischen Konsum, Erwerb und Besitz. Die beiden zuletzt erwähnten Dinge sind in Deutschland auch bei Kleinstmengen fraglos strafbar. Aber: Ist der Konsum von Cannabis auf holländischen Staatsgebiet für deutsche Staatsürger, so wie in Ihrem Internetauftritt erwähnt, strafbar, sofern kein Cannabis erworben oder mitgeführt wird?
Für eine Antwort danke ich Voraus recht herzlich
mit freundlichen Grüßen
Michael Knodt
C.v.D.
Hanf Journal
Sehr geehrter Herr Knodt,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Es ist richtig, dass der “bloße” Konsum illegaler Drogen nicht mit Strafe bedroht ist. Lebensrealität ist es, dass man, um konsumieren zu können, grundsätzlich vorher
auch illegale Drogen besessen haben muss. Ein vorheriger Erwerb in den Niederlanden oder die Einfuhr von BTM aus den Niederlanden nach Deutschland sind für die Strafbarkeit nicht erforderlich. Der Vorwurf einer Straftat und damit die zwingend vorgeschriebene Erstattung einer Strafanzeige erfolgt folglich in allen Fällen, in denen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kontrollierte zuvor in den
Niederlanden illegale Drogen besessen hat.
In unserem Internetartikel sind auch im Hinblick auf den Besitz kleiner Mengen (z.B. ein Joint) im Coffeeshop in den Niederlanden die strafrechtlichen Folgen publiziert.
Die Sprachwahl z.B. “Kiffen” haben wir in unserem begleitenden Presseartikel transparent gemacht, den ich zu Ihrer gefälligen Kenntnisnahme beifüge.
Ich hoffe, Ihnen Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXXXX
Der ganze Spaß bei der Polizei NRW: Kifferjagd in Viersen