Belgien annulliert Cannabis-Reformgesetz
In Belgien ist ab sofort wieder der Besitz egal welcher Menge Cannabis
illegal. Die Annullierung des noch nicht einmal zwei Jahre alten
Cannabis-Reformgesetzes wirft Belgien drogenpolitisch auf den Stand von
1921 zurück.
Am 27.3.2003 beschloss der belgische Senat, nach über zwei Jahren
Vorbereitungszeit ein wegweisendes Cannabis-Reformgesetz. Der Besitz
von fünf Gramm oder einer Hanfpflanze wurde straffrei gestellt und kam
nach Vorgabe dieses Gesetzes nicht einmal mehr zur Anzeige. Ausnahmen
waren nur legitim, wenn die mit dem Weed oder der Pflanze angetroffene
Person in der Öffentlichkeit oder vor Minderjährigen konsumiert hat
oder einen problematischen Konsum betreibt (sich sozusagen nicht mehr
im Griff hat).
Bereits im Januar 2001 hatte die belgische Regierung ein königliches
Dekret erlassen, dass den Staatsanwälten vorschrieb, Menschen nicht
wegen Besitzes einer Eigenbedarfsmenge von Cannabis zu verfolgen.
Allerdings enthielt dieses Dekret keine Angabe, wie viel Cannabis als
Eigenbedarf angesehen wird.
Das belgische Cannbis-Reformgesetz, welches für seine
Fortschrittlichkeit gerade in Bezug auf den Anbau international
Anerkennung fand, wurde jetzt vom belgischen Staatsrat annulliert.
Damit gilt wieder die alte Gesetzgebung von 1921, nach der der Besitz
in jedem Fall eine Straftat darstellt. Der Staatsrat begründete seine
Entscheidung mit der Ungenauigkeit der in dem Gesetz enthaltenen
Formulierungen. Wann Konsum und Besitz für die Öffentlichkeit schädlich
oder für den Konsumenten problematisch seien, könne nicht genau gesagt
werden. Das ergebe eine unzulässige Rechtsunsicherheit.
Bleibt nur zu hoffen, dass das Gesetz möglichst bald in überarbeiteter Fassung wieder in Kraft tritt.