
Bisher ist die Sachlage so, dass jeder (Fußgänger/Radfahrer) seinen Führerschein verlieren kann, wenn bekannt ist, dass er konsumiert, unabhängig ob eine Teilnahme am Straßenverkehr erfolgt oder nicht. Das Führerscheinrecht i. V. mit dem Verwaltungsrecht lässt es derzeit zu, dass aufgrund Vermutungen ohne jeglichen tatsächlichen Verstoß oder Mangel bzw. Auffälligkeit einem... → mehr lesen