Bayerisches Gericht schreibt Lehrplan für Biologie neu
Vom Steckling zum Setzling – und wann aus Botanik Strafrecht wird. Drei Cannabispflanzen darf man besitzen und anbauen. Das steht seit 2024 im Konsumcannabisgesetz (KCanG) und gehört inzwischen zum juristischen Grundwissen vieler Hobbygärtner zwischen Flensburg und Garmisch. Doch wie so oft steckt der Teufel im Detail – oder besser gesagt: im Wurzelballen. Das Bayerische Oberste…











