Samstag, 3. Oktober 2026

Bedrocan in Zahlungsschwierigkeiten: Die Niederlande bestellen ihren Cannabisanbauer ab – und wollen künftig importieren

Archivfoto: Bedrocan-Medizinalcannabis in Verpackungen des niederländischen Bureau voor Medicinale Cannabis.
Archivfoto: Bedrocan-Präparate des niederländischen Bureau voor Medicinale Cannabis.

Einer der bekanntesten Hersteller von Medizinalcannabis steckt in finanziellen Schwierigkeiten. Für Bedrocan Nederland B.V. und Bedrocan International B.V. wurde am 24. September 2026 in den Niederlanden ein vorläufiger Zahlungsaufschub bewilligt. Das Unternehmen kann unter Aufsicht weiterarbeiten; ein Konkurs ist damit nicht erklärt. Bedrocan versichert, dass laufende und künftige Lieferungen ausgeführt werden. Trotzdem wirft der Fall eine unbequeme Frage auf: Was passiert mit einer über Jahre aufgebauten Arzneimittelversorgung, wenn der Staat seinen bisherigen Anbauvertrag beendet, bevor die neuen Regeln für den direkten Vertrieb gelten? Bedrocans Stellungnahme zum Zahlungsaufschub.

Genau diese Lücke hat die niederländische Regierung geschaffen. Der Vertrag des staatlichen Bureau voor Medicinale Cannabis (BMC) mit seinem niederländischen Anbauer endete zum 1. Januar 2026. Bedrocan darf im erweiterten Markt zwar bestimmte Geschäfte über das BMC abwickeln, Cannabisblüten aber weiterhin nicht eigenständig an niederländische Apotheken liefern: Das Handelsmonopol des BMC für diese Versorgung bleibt vorerst bestehen. Die Regierung rechnet damit, ihren Gesetzentwurf erst in der zweiten Hälfte 2027 vorzulegen, und strebt ein Inkrafttreten zum 1. Juli 2028 an. Zwischen Vertragsende und neuer Rechtslage liegen damit zweieinhalb Jahre. Schreiben des niederländischen Gesundheitsministeriums vom 3. Juli 2026.

Für die niederländischen Patienten hat das BMC Vorräte angelegt. Das Ministerium hält jedoch ausdrücklich fest, dass diese Vorräte weder unbegrenzt haltbar noch für die gesamte Übergangszeit ausreichend sind. Im Laufe des Jahres 2027 soll deshalb importiertes Medizinalcannabis die Versorgung ergänzen. Eine europäische Ausschreibung dafür wurde begonnen. Das ist die bemerkenswerte Pointe dieser Geschichte: Während ein erfahrener Produzent im eigenen Land um seine Zukunft ringt, bereitet der Staat den Einkauf im Ausland vor. Die Regierung verspricht, dabei auf vergleichbare THC- und CBD-Verhältnisse sowie pharmazeutische Qualitätsanforderungen zu achten. Ob einzelne Patienten mit ihren gewohnten Präparaten genauso gut versorgt werden können, ist damit noch nicht beantwortet.

Auch außerhalb der Niederlande ändern sich die Lieferwege. Das BMC will seinen Export Ende 2026 einstellen und die Versorgung im Inland priorisieren. Bedrocan verweist für internationale Bestellungen inzwischen auf direkte Geschäftskontakte und seine Produktionsstätte in Dänemark. Für deutsche Apotheken besteht laut Unternehmen ein Vertriebsweg über seine Partner; eine akute Unterbrechung der Belieferung in Deutschland ist derzeit nicht belegt. Der Zahlungsaufschub in den beiden niederländischen Gesellschaften und die Zukunft der Patientenversorgung sind also miteinander verbunden, aber nicht dasselbe Ereignis. Bedrocans Information zu internationalen Bestellungen vom 10. September 2026.

Der deutsche Markt setzt zugleich einen eigenen Akzent: Seit dem 30. Juli 2026 gehören getrocknete Cannabisblüten nicht mehr zum besonderen Leistungsanspruch der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 31 Absatz 6 SGB V; standardisierte Extrakte und bestimmte cannabisbasierte Arzneimittel bleiben unter den gesetzlichen Voraussetzungen erstattungsfähig. Das verändert den Markt für Anbieter wie Bedrocan, erklärt aber für sich genommen nicht die finanzielle Lage der niederländischen Gesellschaften. Deren unmittelbarer Konflikt liegt im niederländischen Übergang: Der Staat hat den bisherigen Auftrag beendet, hält den Apothekenvertrieb rechtlich weiter in der Hand und will die Lücke vorerst mit Importen schließen. Wie tragfähig das ist, wird sich zuerst für jene Menschen zeigen, die auf eine verlässliche, gleichbleibende Medikation angewiesen sind. Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen zu den GKV-Regeln.

Werbung: Unterstütze diesen Artikel – kaufe Samen bei Königlich Bayerische Samenbank.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Ältester
Neuster Bewertung