Freitag, 2. Oktober 2026

Schedule III muss warten: DEA pausiert das Cannabisverfahren

Cannabis-Akte mit Pausenzeichen vor dem US-Kapitol: DEA-Verfahren zur weiteren Neueinstufung vorläufig ausgesetzt.

Die große Neueinstufung von Cannabis in den USA verzögert sich erneut. Der zuständige Verwaltungsrichter der Drogenbehörde DEA hat das laufende Verfahren am 29. September 2026 vorläufig ausgesetzt. Die Anhörung war bereits im Juli abgeschlossen. Nun wollen drei Verfahrensbeteiligte einen neuen Bericht der US-Rechnungskontrolle in die Akte aufnehmen und Gelegenheit erhalten, dessen Bedeutung zu erörtern. Ob der Bericht zugelassen wird, ist noch offen. Während der Richter über diesen Antrag entscheidet, ruht das Verfahren. Quelle: DEA-Anordnung vom 29. September 2026.

Auslöser ist ein am 23. September veröffentlichter Bericht des Government Accountability Office (GAO). Er untersucht, wie DEA und Gesundheitsbehörden Betäubungsmittel einstufen, und bemängelt Lücken in ihren schriftlichen Verfahren. Eine Entscheidung gegen die Neueinstufung von Cannabis enthält er nicht: Bei allen 84 untersuchten Stoffen, für die bis Ende 2025 eine endgültige DEA-Entscheidung vorlag, stimmte diese mit der Empfehlung der Gesundheitsbehörden überein. Was der Bericht für den konkreten Cannabisfall bedeutet, müssen die Beteiligten erst vortragen. Quelle: GAO-Bericht vom 23. September 2026.

Der Unterschied ist politisch und wirtschaftlich erheblich. Für zugelassene Cannabisarzneimittel und Cannabis unter bestimmten staatlichen medizinischen Lizenzen gelten in den USA bereits Regeln der Kategorie Schedule III. Das jetzt pausierte Verfahren betrifft die weitergehende Neueinstufung von Marihuana. Wer beide Schritte in einen Topf wirft, übersieht den Kern der Nachricht: Die medizinische Teilentscheidung ist getroffen, die umfassendere Entscheidung steht aus. Eine Einstufung in Schedule III wäre zudem keine bundesweite Legalisierung des Freizeitmarkts. Quelle: DEA-Regelungsübersicht.

Die US-Regierung muss bis zum 13. Oktober auf den neuen Antrag antworten; weitere Beteiligte dürfen sich ebenfalls bis dahin äußern. Danach muss der Richter zunächst über den Umgang mit dem GAO-Bericht entscheiden. Einen Termin für die abschließende Neueinstufung nennt seine Anordnung nicht. Für die Cannabisbranche heißt das vorerst: keine Absage an die Reform, aber auch kein verlässliches Datum für den nächsten Schritt. Nach Jahren der Ankündigungen ist nun ausgerechnet die Frage, welche Unterlagen noch in die Akte gehören, zur nächsten Hürde geworden.

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