Dienstag, 29. September 2026

82 Forschungsvorhaben, vier Erlaubnisse: Cannabis-Modellprojekte bleiben außen vor

Akten zu 82 Cannabis-Forschungsvorhaben vor einem verschlossenen Tor mit Hanfpflanzen. Schriftzug: 82 Vorhaben, 4 Erlaubnisse.

Deutschland will die Folgen der Cannabis-Teillegalisierung wissenschaftlich untersuchen. Wer allerdings erforschen möchte, wie eine kontrollierte Abgabe an Erwachsene außerhalb von Anbauvereinigungen funktionieren könnte, stößt weiterhin auf eine Grenze. Bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung liegen nach Angaben der Bundesregierung Anträge zu 82 Forschungsvorhaben vor. Vier Vorhaben erhielten eine Erlaubnis. 20 Vorhaben mit insgesamt 44 Anträgen wurden abgelehnt, weil die Behörde sie den sogenannten Modellprojekten zuordnet. Das geht aus einer am 28. September veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen hervor.

Die Zahlen verlangen eine genaue Unterscheidung: 82 bezeichnet Forschungsvorhaben, nicht einzelne Anträge; zu einem Vorhaben können mehrere Anträge gehören. Insgesamt wurden 29 Vorhaben abgelehnt und 13 zurückgezogen. Zu 14 Vorhaben gingen 22 Widersprüche ein, die noch bearbeitet werden. Die vier erlaubten Vorhaben befassen sich laut Bundesregierung beispielsweise mit Nutzhanf, Cannabissorten, Inhaltsstoffen und klimaneutralen Anbaumethoden. Ein genehmigtes regionales Projekt zur kontrollierten Abgabe an erwachsene Studienteilnehmende nennt die Antwort nicht.

Genau dort liegt die politische Pointe. Forschung über die Pflanze findet einen Weg durch das Gesetz. Forschung darüber, ob ein regulierter Bezugsweg Menschen vom Schwarzmarkt wegführen könnte, bleibt draußen. Das ist unsere Bewertung der Zahlen, kein Ergebnis eines bereits durchgeführten Modellversuchs. Ohne solche Versuche fehlen praktische Daten darüber, wie eine kontrollierte Abgabe organisiert werden müsste, welche Schutzmaßnahmen greifen und ob sie den illegalen Handel tatsächlich zurückdrängen kann.

Eine baldige Öffnung stellt die Bundesregierung nicht in Aussicht. Auf die Frage nach Gesetzesänderungen verweist sie auf die laufende Prüfung der Cannabis-Evaluation. Zugleich hält sie fest, dass der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten nicht vorsieht. Auch zur aktuellen Zahl und regionalen Verteilung genehmigter Anbauvereinigungen hat die Bundesregierung nach eigener Aussage keine eigenen Erkenntnisse; die Erlaubnisse erteilen die Länder.

Damit ist die Lage bemerkenswert schief: Über den legalen Zugang und den Schwarzmarkt wird politisch gestritten, während ausgerechnet die Erprobung eines weiteren regulierten Zugangswegs abgeblockt wird. Wer Modellprojekte ablehnt, kann das politisch vertreten. Er sollte dann aber auch erklären, auf welcher praktischen Grundlage die bessere Lösung gefunden werden soll.

Quelle: Bundestagsdrucksache 21/8143 vom 22. September 2026; Bundestagsmeldung vom 28. September 2026.

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