Kommentar von Emanuel Kotzian · Stand: 26. September 2026, 08:00 Uhr
In Berlin warnt die Gesundheitsverwaltung vor vermeintlichen THC-Gummis. Nach ihrem Verzehr zeigten mehrere Menschen Symptome, wie sie bei einer Opioidvergiftung auftreten. Ein 42-jähriger Mann starb am 22. September in Neukölln, zwei weitere Menschen kamen nach Vorfällen vom 18. September in Friedrichshain ins Krankenhaus. Die Polizei ermittelt noch, ob das Gummitier den Tod des Mannes verursacht hat. Auch der Wirkstoff in den Produkten ist bislang nicht analytisch bestätigt. Wer schon jetzt von „Fentanyl-Cannabis“ oder einem bewiesenen „Cannabis-Todesfall“ spricht, weiß mehr, als die Ermittler wissen. Die Warnung vor diesen Produkten ist trotzdem dringend. Berliner Drugchecking-Warnung · dpa-Bericht mit Polizeiauskunft
Und ebenso dringend ist eine Frage an die Politik: Warum sollen Erwachsene sich zwischen Eigenanbau, einer schwer zugänglichen Vereinsmitgliedschaft und Produkten bewegen, deren Herkunft und Inhalt sie nicht verlässlich kennen? Die Teillegalisierung hat Besitz und privaten Anbau ermöglicht, aber keinen allgemein zugänglichen, kontrollierten Verkauf für Erwachsene geschaffen. THC-haltige Gummis dürfen von Anbauvereinigungen ohnehin nicht abgegeben werden; dort erlaubt das Gesetz nur Marihuana und Haschisch in Reinform. Wer im Regal eines Geschäfts bunte Verpackungen mit Cannabis-Versprechen sieht, sollte daraus gerade keine behördliche Prüfung oder einen legalen Vertriebsweg ableiten. Welche Herkunft die Gummis in den Berliner Fällen hatten und wo sie erworben wurden, ist bisher nicht belegt. § 19 KCanG · BMG zum Verbot von Edibles
Wie kann vermeintliches THC überhaupt in einem Berliner Geschäft angeboten werden? Ein Laden ist keine staatlich geprüfte Verkaufsstelle für Konsumcannabis: Der kommerzielle Verkauf ist verboten. Für Waren, die als Lebensmittel angeboten werden, müssen zunächst die Unternehmen selbst deren Sicherheit und zulässige Kennzeichnung gewährleisten. In Berlin kontrollieren die Veterinär- und Lebensmittelaufsichten der Bezirke den Einzelhandel risikoorientiert und stichprobenartig, prüfen Unterlagen und nehmen Proben; das Landeslabor Berlin-Brandenburg untersucht diese. Das LAGeSo erteilt dagegen die Erlaubnisse für Cannabis-Anbauvereinigungen und ist nicht die routinemäßige Lebensmittelkontrolle jedes Spätis. Diese Aufgabenteilung erklärt, warum ein Ladenregal keine Garantie für geprüfte Inhaltsstoffe ist. Sie entbindet die zuständigen Bezirksbehörden und die Polizei nicht von der Pflicht, einem begründeten Verdacht auf gefährliche Fälschungen nachzugehen. Entscheidend ist jetzt, Bezugsquelle, Lieferkette, tatsächlichen Wirkstoff und mögliche Verkaufsorte der Berliner Gummis zu klären. Ein Ladenverkauf gerade dieser Charge ist bislang nicht belegt. Berliner Senatsverwaltung: Zuständigkeiten der Lebensmittelüberwachung · Neuköllner Lebensmittelaufsicht: Kontrollen im Einzelhandel · LAGeSo: Zuständigkeit für Anbauvereinigungen
Berlin kann sich bei den Clubs nicht mit einem Schulterzucken herausreden. Nach den bei den zuständigen Behörden erfragten Zahlen des Anbauverbands standen am 28. August 2026 43 Anträgen 16 Genehmigungen, 11 Ablehnungen, 14 Rücknahmen und ein Widerruf gegenüber. Das ist keine vollständige Verweigerung: Genehmigte Vereine gibt es. Es ist aber eine ernüchternde Bilanz für eine Millionenstadt, deren Landesamt selbst schreibt, dass rechnerisch rund 650 Anbauvereinigungen möglich wären. Eine Genehmigung sagt zudem noch nicht, ob ein Club bereits erntet und Mitglieder versorgt. Genau diese Zahl der tatsächlich abgebenden Vereine sollte Berlin öffentlich und regelmäßig nennen. Antrags- und Genehmigungszahlen des BCAv, Stand Berlin: 28.08.2026 · Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales
Hier gehört Markus Söder ins Bild. Seine Staatsregierung hat den „restriktiven Vollzug“ für Cannabisvereine ausdrücklich angekündigt. Das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zählte zum 3. August 2026 bei 47 eingegangenen Anträgen elf Genehmigungen und 25 Rücknahmen. Diese Zahlen beweisen keine rechtswidrige Einzelentscheidung; sie zeigen aber, wie schmal der legale Vereinsweg in Bayern geblieben ist. Söder gibt diesem politischen Kurs sein Gesicht. Bayerisches Gesundheitsministerium zum restriktiven Vollzug · LGL-Zahlen, Stand 03.08.2026
Die schleppende Vereinsversorgung in Berlin und Söders Kurs in Bayern bilden in der Wirkung eine unheilvolle Koalition: Wo legale Bezugswege nur langsam entstehen und anderswo politisch bekämpft werden, bleibt der Schwarzmarkt für viele die naheliegende Alternative. Das begünstigt aus unserer Sicht auch das Geschäft mit Fake-Cannabis und als THC verkauften Produkten unbekannten Inhalts. Die Forschenden der EKOCAN-Evaluation vom 1. April 2026 halten fest, dass Anbauvereinigungen bei der Verdrängung des Schwarzmarkts bisher nur eine untergeordnete Rolle spielen; eine Stärkung der Vereine könne die Verdrängung beschleunigen. Söders Jagd auf Kiffer ist damit politisch ein Geschenk an einen Markt, den er angeblich bekämpfen will. Die Folgen eines unkontrollierten Marktes können Leid und Krankheit sein. Ob die Berliner Gummis von einem Schwarzmarkthändler stammten, ist allerdings noch offen; einen ursächlichen Zusammenhang der konkreten Vergiftungen mit Söders Politik oder einer Entscheidung des LAGeSo belegen die bisherigen Ermittlungen nicht.
Unsere politische Bewertung ist klar: Das ist kein belegter Cannabis-Todesfall, sondern ein Vergiftungsverdacht rund um ein als THC verkauftes Produkt unbekannten Inhalts. Ein Mensch ist gestorben; ob das Gummi seinen Tod verursacht hat, müssen die Ermittlungen klären. Cannabis als Ursache ist ebenso wenig nachgewiesen. Trotzdem wirft der Fall eine bittere Frage auf: Wie viele Menschen lässt ein politisch und administrativ vernachlässigter Verbraucherschutz mit dubiosen Produkten allein? „Der Schutz und das Wohl seiner Bürger“ – angesichts solcher Lücken klingt das wie ein Märchen aus Fantasialand. Eine Stadt, die legale Versorgung auf einen kleinen Kreis begrenzt, muss Genehmigungen zügig und nachvollziehbar bearbeiten, tatsächliche Abgabestellen sichtbar machen, verdächtige Produkte untersuchen und vor Gefahren verständlich warnen. Niemand kann aus den bisher bekannten Fakten ableiten, ein weiterer Cannabis-Club hätte diesen Todesfall verhindert; Clubs dürften die fraglichen Gummis nicht einmal abgeben. Ebenso wenig ist ein konkretes Behördenversäumnis als Ursache des Todes belegt. Doch Berlin darf sich beim Verbraucherschutz nicht auf eine Warnung nach schweren Vergiftungsfällen beschränken.
Bis die Stoffe bestimmt sind, gilt die praktische Warnung des Berliner Drugcheckings: vermeintliche THC-Gummis und vergleichbare Edibles unbekannter Herkunft nicht konsumieren und nicht weitergeben. Bei fehlender Ansprechbarkeit oder langsamer, flacher oder aussetzender Atmung sofort 112 rufen. Wenn Naloxon vorhanden ist, kann es bei vermuteter Opioidvergiftung angewendet werden; Notruf und Erste Hilfe bleiben nötig. Berliner Drugchecking-Warnung
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