
Im Übernahmekampf zwischen Aurora Cannabis und Curaleaf ist die Alberta Securities Commission zum Schauplatz des nächsten Zuges geworden. Aurora teilte am 23. September mit, bei der kanadischen Wertpapieraufsicht eine Anordnung gegen Mängel im feindlichen Übernahmeangebot beantragt zu haben. Curaleaf hatte dieselbe Behörde bereits am 14. September angerufen, um Auroras Ausgabe neuer Aktien während des laufenden Angebots stoppen zu lassen. Nun streiten die Konzerne vor der Aufsicht nicht nur über den Wert des Unternehmens, sondern darüber, ob das Angebot und Auroras Verhalten währenddessen die Rechte der Aktionäre wahren. Auroras aktuelle Mitteilung · Curaleafs Antrag vom 14. September
Aurora beanstandet drei Punkte in Curaleafs Angebotsunterlagen. Erstens fehlten Pro-forma-Finanzzahlen, an denen Aktionäre erkennen könnten, wie das zusammengeschlossene Unternehmen finanziell dastünde. Zweitens bestreitet Aurora, dass den Aktionären die vorgeschriebene Mindestfrist von 105 Tagen in der gebotenen Weise zur Verfügung steht. Dabei geht es nach Auroras Antrag gerade um eine vollständige Entscheidungsfrist nach der Korrektur der behaupteten Offenlegungsmängel; Curaleafs bislang veröffentlichter Termin für das Angebotsende ist der 1. Dezember. Drittens verlangt Aurora eine Bekanntmachung in einer französischsprachigen Publikation in Québec. Die Aufsicht soll Curaleaf nach Auroras Willen zur Nachbesserung verpflichten. Dass diese Punkte tatsächlich gegen das Wertpapierrecht verstoßen, ist damit noch nicht entschieden. Auroras Mitteilung · Curaleafs ursprüngliche Angebotsbedingungen
Besonders brisant ist die Frist, weil Aurora sie mit seinem Aktionärsrechteplan verknüpft. Nach Auffassung des Unternehmens wäre Curaleafs Angebot ohne die vorgeschriebene Frist kein sogenanntes zulässiges Angebot im Sinne dieses Plans; bei einem Erwerb von mehr als 20 Prozent der Aurora-Aktien könnte der Schutzmechanismus ausgelöst werden. Das ist Auroras Rechtsposition und keine Mitteilung über eine bereits erfolgte Entscheidung der Aufsicht. Curaleaf stellt sein Angebot weiterhin als Chance für die Aurora-Aktionäre dar: Pro Aurora-Aktie bietet der Konzern 0,3463 eigene Aktien und 0,75 US-Dollar in bar. Die häufig genannten vier US-Dollar je Aktie sind ein rechnerischer Wert auf Basis eines früheren Curaleaf-Kurses, kein fixer Barauszahlungspreis. Auroras Mitteilung · Curaleafs Angebotsunterlagen
Auch Curaleaf erhebt schwere Vorwürfe. Das Unternehmen behauptet, Aurora habe über sein bereits im Februar eingerichtetes Aktienverkaufsprogramm seit dem ersten Übernahmevorstoß im Juni rund 2,81 Millionen Aktien ausgegeben. Das habe bestehende Anteilseigner nach Curaleafs Rechnung um etwa 4,9 Prozent verwässert und die Kosten einer vollständigen Übernahme um mehr als elf Millionen US-Dollar erhöht. Curaleaf möchte weitere Ausgaben während seines Angebots stoppen lassen. Aurora hält entgegen, das Programm diene der Finanzierung strategischer Zukäufe, sei lange vor dem feindlichen Gebot eingerichtet worden und seit mehreren Wochen nicht genutzt worden. Auch über Curaleafs Antrag ist mit den hier vorliegenden Mitteilungen keine Entscheidung belegt. Curaleafs Antrag · Auroras Erwiderung
Für den europäischen Medizinalcannabismarkt ist das mehr als ein kanadischer Formstreit. Aurora verteidigt einen Konzern mit Produktion und Vertrieb unter anderem in Deutschland, Polen und Großbritannien; Curaleaf wirbt für einen größeren gemeinsamen Anbieter. Unser bisheriger Artikel hat diese wirtschaftliche Auseinandersetzung beschrieben. Der neue Schritt verändert die Geschichte: Jetzt muss sich zeigen, ob die Aufsicht bei einem der beiden Anträge eingreift und ob Aurora-Aktionäre für ihre Entscheidung andere Unterlagen oder mehr Zeit bekommen. Bis dahin sind die behaupteten Rechtsverstöße und die von beiden Seiten versprochenen Vorteile eines Zusammenschlusses als Positionen der Unternehmen zu lesen.
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