
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann hat den Ton im Streit um Medizinalcannabis deutlich verschärft. Beim Deutschen Apothekertag erklärte der CDU-Politiker, die deutschen Importe von Cannabisblüten könnten 2026 auf 300 Tonnen steigen. Das wäre etwa zehnmal so viel wie drei Jahre zuvor. Linnemann sieht darin nicht in erster Linie eine wachsende medizinische Versorgung, sondern einen Missbrauch des Patientenmarktes: Ein großer Teil habe nichts mehr mit Medizin zu tun, sondern mit Drogenkonsum. Deshalb drängt der Minister darauf, Verschreibungen über reine Onlinekontakte einzuschränken und den Versand von Cannabisblüten zu verbieten.
Neue Hürden für Patienten
Der bereits vorliegende Gesetzentwurf verlangt bei der Erstverschreibung einen persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient. Auch bei Folgerezepten müsste mindestens einmal innerhalb von vier Quartalen eine persönliche Konsultation stattfinden; in den dazwischenliegenden Quartalen wäre Telemedizin weiterhin möglich. Cannabisblüten sollen nicht mehr regulär durch Versandapotheken verschickt werden dürfen. Der Botendienst einer Apotheke bliebe dagegen zulässig. Das Gesundheitsministerium begründet diese Eingriffe mit Beratungspflichten, möglichen Nebenwirkungen und dem Schutz vor missbräuchlicher Verwendung. Für Patienten auf dem Land, Menschen mit eingeschränkter Mobilität und Betroffene, die erst über telemedizinische Angebote einen spezialisierten Arzt gefunden haben, würde die Versorgung trotzdem erheblich komplizierter.
Warum Kiffer von Verfolgung sprechen
Dass Linnemanns Vorstoß unter Patienten und Kiffern als neue Form der Verfolgung verstanden wird, ist kein Missverständnis, sondern das Ergebnis deutscher Cannabispolitik. Über Jahrzehnte wurden Konsumenten strafrechtlich verfolgt, ihre Wohnungen durchsucht, Führerscheine gefährdet und berufliche Existenzen beschädigt. Die Teillegalisierung von 2024 versprach einen Ausstieg aus dieser Politik. Tatsächlich existiert bis heute jedoch kein regulärer Fachhandel. Anbauvereinigungen kämpfen mit monatelangen Verfahren und unterschiedlichen Vorgaben der Bundesländer. Wissenschaftliche Modellprojekte kommen kaum voran. Ausgerechnet in dieser Situation erklärt der Gesundheitsminister nun einen stark gewachsenen Patientenmarkt in der Breite zum Deckmantel für gewöhnlichen Drogenkonsum.
Viele Kiffer hören deshalb nicht nur die Forderung nach besserer medizinischer Kontrolle. Sie erkennen den alten staatlichen Reflex: Sobald Cannabis leichter zugänglich wird, werden Nutzer wieder unter Generalverdacht gestellt und der Zugang wird erschwert. Früher geschah das mit Strafrecht, Hausdurchsuchungen und Führerscheinstellen, heute soll es über Arzttermine, Versandverbote und die pauschale Abwertung von Privatrezepten geschehen. Die Mittel haben sich verändert, das Grundgefühl bleibt: Cannabisnutzer müssen sich rechtfertigen, während der Staat ihre Motive grundsätzlich anzweifelt. Genau das wird als Verfolgung wahrgenommen – auch wenn sie inzwischen häufiger bürokratisch als strafrechtlich organisiert ist.
Kontrolle statt Generalverdacht
Der Anstieg der Importe ist real, beweist aber für sich genommen keinen massenhaften Betrug. Selbstzahler und Privatrezepte sind nicht automatisch medizinisch unbegründet. Auch eine telemedizinische Behandlung ist nicht allein deshalb unseriös, weil Arzt und Patient sich zunächst über einen Bildschirm begegnen. Gleichzeitig gibt es zweifellos Plattformen, die Cannabis wie ein gewöhnliches Konsumprodukt bewerben und ärztliche Prüfungen auf ein Minimum reduzieren. Dieses Problem rechtfertigt strengere Qualitätsanforderungen, Kontrollen der Anbieter und klare medizinische Standards. Es rechtfertigt jedoch nicht, Patienten pauschal zu verdächtigen und funktionierende Versorgungswege für alle zu schließen.
Besonders widersprüchlich wird Linnemanns Kurs durch die stockende Umsetzung der Teillegalisierung. Wenn ein Teil der Nachfrage tatsächlich in den medizinischen Markt ausweicht, müsste die Politik zuerst dafür sorgen, dass Erwachsenen funktionierende legale Alternativen offenstehen. Solange Anbauvereinigungen ausgebremst, Modellprojekte blockiert und Fachgeschäfte ausgeschlossen werden, bleibt der Patientenmarkt einer der wenigen legalen Zugänge zu kontrollierten Cannabisblüten. Diesen Zugang nun zu verengen, ohne einen anderen zu öffnen, löst das Problem nicht. Es verschiebt Konsumenten zurück in den Schwarzmarkt und bestätigt bei vielen Kiffern den Eindruck, dass der Staat Cannabis zwar teilweise legalisiert hat, seine Nutzer aber weiterhin verfolgt.
Linnemann hat mit einem Punkt recht: Medizinische Verschreibungen dürfen keine bedeutungslose Formalität sein. Doch wer zwischen medizinischer Versorgung und Genusskonsum unterscheiden will, braucht nachvollziehbare Regeln, verantwortungsvolle Ärzte und endlich funktionierende legale Bezugswege für Erwachsene. Patienten unter Generalverdacht zu stellen und den Versand abzuschaffen, ist keine moderne Cannabispolitik. Es ist die Fortsetzung der alten Verfolgungslogik mit neuen bürokratischen Mitteln.
Quellen: Deutsches Ärzteblatt zur Rede Linnemanns vom 15. September 2026 · Bundesgesundheitsministerium zum Gesetzentwurf
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