Wie viele Anbauvereinigungen wurden beantragt, genehmigt oder abgelehnt? Warum unterscheiden sich Anforderungen und Bearbeitungszeiten zwischen den Bundesländern teilweise erheblich? Und weshalb ist aus den angekündigten wissenschaftlichen Modellprojekten zur kontrollierten Cannabisabgabe bislang nichts geworden? Mit einer neuen Kleinen Anfrage bringt die Grünen-Fraktion den stockenden Aufbau legaler Cannabisstrukturen zurück auf die Tagesordnung des Bundestages.
Die Anfrage umfasst 31 Fragen und richtet den Blick auf zwei zentrale Schwachstellen der deutschen Teillegalisierung: den föderalen Flickenteppich bei den Anbauvereinigungen und den Stillstand bei wissenschaftlich begleiteten Modellprojekten. Seit Juli 2024 können nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen gemeinschaftlich Cannabis anbauen und an ihre volljährigen Mitglieder weitergeben. Die Umsetzung liegt jedoch bei den Ländern. Genehmigungsbehörden, Auslegung des Gesetzes, verlangte Nachweise und Bearbeitungszeiten unterscheiden sich entsprechend deutlich. Die Bundesregierung hatte Ende 2025 erklärt, über die Zahl der genehmigten Clubs keine eigenen Erkenntnisse zu verfügen und bei praktischen Problemen lediglich auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen.
Damit will sich die Grünen-Fraktion nicht mehr zufriedengeben. Sie fragt, ob die Bundesregierung inzwischen Zahlen zur regionalen Verteilung beantragter, genehmigter, abgelehnter und noch unbearbeiteter Club-Anträge gesammelt hat. Außerdem soll sie offenlegen, welche Anforderungen besonders häufig zu Nachforderungen und Verzögerungen führen. Genannt werden unter anderem Sicherheitskonzepte, Anbauflächen, Abstandsregeln, Zuverlässigkeitsprüfungen, Jugend- und Gesundheitsschutz, Schulungsnachweise sowie Dokumentationspflichten. Gefragt wird auch, ob bundesweit einheitliche Anwendungshinweise oder gesetzliche Konkretisierungen notwendig sind. Kleine Anfrage, Bundestagsdrucksache 21/7856
Für die Cannabis-Clubs ist das mehr als eine statistische Debatte. Deutschland nähert sich zwar der Marke von 500 genehmigten Anbauvereinigungen, doch ein erheblicher Teil der eingereichten Anträge scheitert, wird zurückgezogen oder bleibt lange unbearbeitet. Gleichzeitig sagen absolute Genehmigungszahlen wenig darüber aus, wie viele Clubs tatsächlich anbauen, ernten und ihre Mitglieder regelmäßig versorgen. Genau deshalb fragt die Fraktion, ob die bisherige Zahl und regionale Verteilung überhaupt ausreichen, um einen relevanten Teil des Konsums vom illegalen in den legalen Markt zu verschieben.
Noch deutlicher ist der Stillstand bei wissenschaftlichen Modellprojekten. Ende 2025 lagen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung 65 Anträge auf Forschungsvorhaben vor. Neun waren abgelehnt, kein einziger genehmigt worden. Zu den betroffenen Vorhaben gehörten geplante Projekte in Hannover und Frankfurt am Main. Die BLE verwies bei den Ablehnungen auf eine fehlende eindeutige gesetzliche Grundlage für Modelle mit einer kontrollierten Abgabe von Genusscannabis. Die frühere Bundesregierung hatte eine sogenannte zweite Säule mit regionalen Modellvorhaben angekündigt; im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist sie jedoch nicht vorgesehen.
Die Abgeordneten wollen nun wissen, wie viele Anträge inzwischen vorliegen, wie viele davon noch unbearbeitet sind und ob gegen Ablehnungen Widerspruch oder Klage erhoben wurde. Sollte weiterhin kein Projekt genehmigt worden sein, soll die Bundesregierung erklären, welche Forschung nach ihrer Auslegung des Cannabisgesetzes überhaupt zulässig wäre. Außerdem muss sie Stellung dazu beziehen, ob die Forschungsklausel geändert werden soll, um kontrollierte Modellprojekte rechtssicher zu ermöglichen. Mitteilung des Deutschen Bundestages vom 14. September 2026
Politisch besonders brisant ist die Verbindung zum Medizinalcannabismarkt. Die Fragesteller vermuten, dass fehlende legale Bezugswege für Genusscannabis einen Teil der Nachfrage in Richtung Privatrezepte und Medizinalcannabis verschieben könnten. Deshalb soll die Bundesregierung erklären, welchen Zusammenhang sie zwischen der begrenzten Versorgung durch Eigenanbau und Clubs einerseits und den steigenden Verschreibungs- und Importmengen andererseits sieht. Wer den Zugang zu Medizinalcannabis einschränken will, ohne gleichzeitig funktionierende legale Alternativen für Erwachsene aufzubauen, verschärft möglicherweise genau das Problem, das er zu lösen vorgibt.
Eine Kleine Anfrage ändert noch kein Gesetz und genehmigt keinen einzigen Club. Sie zwingt die Bundesregierung aber dazu, den bisherigen Verweis auf Länderzuständigkeiten durch konkrete Antworten zu ersetzen. Entscheidend wird sein, ob der Bund den föderalen Flickenteppich weiterhin nur beobachtet oder endlich Verantwortung für ein Gesetz übernimmt, dessen praktische Umsetzung er den Ländern überlassen hat. Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
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