Freitag, 11. September 2026

Schedule III bleibt auf Kurs – Gericht stoppt Cannabis-Gegner

Schedule III Cannabis-Reform in den USA – Hanf Journal

Die Gegner der amerikanischen Cannabisreform wollten die Umstufung von Cannabis in Schedule III vor Gericht noch einmal stoppen. Vorerst sind sie damit gescheitert. Der U.S. Court of Appeals for the District of Columbia Circuit lehnte am 9. September einen Antrag ab, die neue Einstufung von medizinischem Cannabis während des laufenden Gerichtsverfahrens auszusetzen. Damit bleibt eine der bedeutendsten Veränderungen der amerikanischen Cannabispolitik der vergangenen Jahrzehnte zunächst auf Kurs.

Hinter dem Versuch, die Reform zu blockieren, stehen unter anderem die National Drug and Alcohol Screening Association sowie MMJ International Holdings. Sie hatten verlangt, dass die Umsetzung der neuen Cannabis-Einstufung ausgesetzt wird, solange ihre Klage gegen die Entscheidung der amerikanischen Regierung geprüft wird. Die Richter folgten dem nicht. Nach Auffassung des Gerichts erfüllten die Antragsteller die hohen rechtlichen Voraussetzungen für eine solche vorläufige Aussetzung nicht. Das klingt zunächst nach einer juristischen Formalie, ist politisch und wirtschaftlich jedoch von erheblicher Bedeutung. Cannabis war in den Vereinigten Staaten jahrzehntelang auf Bundesebene in Schedule I eingeordnet – gemeinsam mit Substanzen, denen nach amerikanischem Recht kein anerkannter medizinischer Nutzen zugeschrieben wird. Die Einstufung in Schedule III erkennt dagegen ausdrücklich eine medizinische Verwendung an und verändert damit den rechtlichen Rahmen grundlegend.

Eine vollständige Legalisierung ist Schedule III allerdings nicht. Cannabis wird dadurch nicht plötzlich zu einem gewöhnlichen Konsumgut auf Bundesebene. Auch die Konflikte zwischen Bundesrecht und den Cannabisgesetzen zahlreicher Bundesstaaten verschwinden nicht automatisch. Trotzdem hat die Neueinstufung enorme praktische Folgen. Besonders wichtig für die amerikanische Cannabiswirtschaft ist der sogenannte Paragraph 280E des US-Steuerrechts. Unternehmen, die mit Substanzen aus Schedule I oder II handeln, dürfen zahlreiche gewöhnliche Betriebsausgaben steuerlich nicht absetzen. Für Unternehmen im legalen Cannabismarkt führte das jahrelang zu teilweise absurden effektiven Steuerbelastungen. Schedule III kann diesen Mechanismus für Cannabisunternehmen weitgehend beseitigen. Genau deshalb ist der Streit längst nicht mehr nur eine Diskussion über Drogenpolitik. Es geht um Milliarden, Forschung, Medizin, Steuern und die Frage, wie lange ein legaler Milliardenmarkt regulatorisch noch so behandelt werden kann, als existiere er eigentlich gar nicht.

Bemerkenswert ist auch, wer gegen die Reform kämpft. Zu den Antragstellern gehören Akteure aus der Drogentestindustrie und dem pharmazeutischen Umfeld. Ihre Argumentation richtet sich unter anderem gegen mögliche gesellschaftliche Folgen einer Lockerung und gegen wirtschaftliche Vorteile für Cannabisunternehmen. Das Gericht hat diese grundsätzlichen Einwände damit nicht endgültig verworfen. Die eigentliche juristische Auseinandersetzung kann weitergehen. Aber der Versuch, die Reform bis dahin einzufrieren, ist gescheitert. Für die internationale Cannabispolitik ist die amerikanische Entwicklung kaum zu überschätzen. Die Vereinigten Staaten haben jahrzehntelang eine besonders restriktive internationale Drogenpolitik geprägt. Wenn dieselbe Bundesregierung Cannabis nun offiziell einen medizinischen Nutzen zugesteht und regulatorisch herabstuft, verändert das auch die politische Argumentation außerhalb der USA. Ausgerechnet die Vereinigten Staaten könnten damit eines der deutlichsten Beispiele dafür liefern, wie schnell ein jahrzehntelang festgeschriebenes Cannabisverbot seine politische Selbstverständlichkeit verlieren kann. Der juristische Widerstand dagegen ist noch nicht vorbei. Aber wer gehofft hatte, Schedule III durch einen schnellen Gerichtsbeschluss wieder in die Schublade zu bekommen, hat diese Runde verloren.

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