
474 genehmigte Anbauvereinigungen, 908 eingereichte Anträge – Deutschland nähert sich mit großen Schritten der Marke von 500 legalen Cannabis-Clubs. Doch hinter der Erfolgsmeldung verbirgt sich eine zweite Zahl: 90 Anträge wurden abgelehnt, 131 zurückgezogen und neun Genehmigungen bereits wieder widerrufen. Mehr als zwei Jahre nach Inkrafttreten des KCanG zeigt sich damit ein eigentümliches Bild: Das Clubmodell wächst – aber der Weg zur legalen Cannabis-Abgabe bleibt vielerorts steinig.
Es fehlt nicht mehr viel. Nach den aktuellsten vom Bundesverband Cannabis-Anbauvereinigungen zusammengetragenen Behördenzahlen haben deutsche Behörden inzwischen 474 Anbauvereinigungen genehmigt. Insgesamt wurden mindestens 908 Anträge gestellt. Nordrhein-Westfalen führt die Statistik mit 138 Genehmigungen an, Niedersachsen folgt mit 99. Dahinter liegen Baden-Württemberg mit 38, Rheinland-Pfalz mit 32 und Sachsen mit 29 Genehmigungen. Der BCAv fragt die Zahlen monatlich bei den zuständigen Landesbehörden ab; die Stichtage unterscheiden sich deshalb von Bundesland zu Bundesland. Einige Angaben stammen bereits vom 2. September 2026, andere sind älter. Die Statistik ist also keine bundesweite Momentaufnahme desselben Tages – sie zeigt aber ziemlich eindeutig, wohin die Reise geht: Die Marke von 500 genehmigten Anbauvereinigungen dürfte bald fallen.
Das ist zunächst eine Erfolgsgeschichte. Noch im Dezember 2024 meldete die Bundesregierung gerade einmal 83 erteilte Erlaubnisse bei mehr als 400 gestellten Anträgen. Heute sind es fast sechsmal so viele Genehmigungen. Aus einem Gesetz, das anfangs vielerorts vor allem Aktenordner produzierte, entsteht langsam eine tatsächliche Versorgungsstruktur. Doch genau an dieser Stelle lohnt ein zweiter Blick auf die Tabelle. Denn neben den 474 Genehmigungen stehen dort 90 Ablehnungen, 131 zurückgezogene Anträge und neun Widerrufe. Zusammengenommen tauchen damit 230 Verfahren in Kategorien auf, die nicht zu einer dauerhaft bestehenden Genehmigung geführt haben. Weitere Verfahren sind noch offen. Das deutsche Cannabis-Club-Modell wächst also kräftig, aber keineswegs jeder, der sich auf den Weg macht, erreicht auch das Ziel.
Ein föderaler Flickenteppich mit erstaunlichen Unterschieden
Besonders deutlich werden die Unterschiede beim Blick auf einzelne Bundesländer. Nordrhein-Westfalen kommt bei 246 gestellten Anträgen inzwischen auf 138 Genehmigungen. Lediglich zwei Ablehnungen stehen in der BCAv-Tabelle, allerdings auch 37 zurückgezogene Anträge. Niedersachsen erreicht bei 148 Anträgen bereits 99 Genehmigungen und hat damit eine der größten Clublandschaften Deutschlands aufgebaut. Sachsen fällt ebenfalls auf: 37 Anträge, 29 Genehmigungen und bislang keine ausgewiesene Ablehnung.
Ganz anders sieht die Welt ein paar hundert Kilometer weiter südlich aus. Bayern liefert nahezu das Gegenmodell. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit meldete zum 3. August 2026 insgesamt 47 eingegangene Anträge. Davon wurden gerade einmal elf genehmigt. 25 Antragsteller zogen ihr Verfahren zurück, sechs Anträge wurden abgelehnt und lediglich fünf befanden sich noch in Bearbeitung. Damit gibt es in Bayern mehr als doppelt so viele zurückgezogene Anträge wie genehmigte Clubs.
Auch Baden-Württemberg fällt auf. Dort weist die BCAv-Statistik zum 2. September 121 Anträge und nur 38 Genehmigungen aus. 19 Anträge wurden abgelehnt, 21 zurückgezogen und eine Genehmigung widerrufen. Schleswig-Holstein kommt auf 30 Anträge, zwölf Genehmigungen und elf Rückzüge. Berlin wiederum steht bei 43 Anträgen, 16 Genehmigungen, elf Ablehnungen, 14 Rückzügen und einem Widerruf.
Das KCanG gilt bundesweit. Die Erfahrung eines Vereins bei der Umsetzung kann sich trotzdem erheblich unterscheiden.
Zurückgezogen heißt nicht automatisch gescheitert
Dabei wäre es zu einfach, jeden zurückgezogenen Antrag als Opfer der Bürokratie zu verbuchen. Ein Verein kann feststellen, dass seine Finanzierung nicht funktioniert, eine Immobilie verlieren, interne Streitigkeiten bekommen oder sein Projekt aus völlig anderen Gründen aufgeben. Auch eine Ablehnung kann sachlich gerechtfertigt sein. Und ein Widerruf sagt noch einmal etwas anderes aus als ein nie genehmigter Antrag.
Trotzdem ist die Größenordnung bemerkenswert. 131 zurückgezogene Anträge sind keine statistische Randnotiz. Gerade in einem System, dessen Aufbau erhebliche Vorleistungen verlangt, stellt sich die Frage, warum so viele Projekte noch vor der Genehmigung aussteigen. Für eine Anbauvereinigung reichen schließlich ein Vereinsregistereintrag und ein paar Growlampen nicht. Gefordert werden unter anderem ein geeigneter Standort, Sicherheits- und Präventionskonzepte, Dokumentation, Jugendschutz, verantwortliche Personen und eine Vielzahl weiterer Nachweise. Dazu kommen Mietkosten, Umbauten, Beratung und teilweise lange Zeiträume, in denen ein Projekt bereits Geld verbraucht, aber noch kein Gramm Cannabis an Mitglieder abgeben darf.
Bayern zeigt, wie hoch solche zusätzlichen Anforderungen ausfallen können. Allein für die dort vorgesehene Qualifizierung von Präventionsbeauftragten nennt das LGL eine Teilnahmegebühr von 600 Euro. Ein einzelner Betrag entscheidet sicher nicht über das Schicksal eines Clubs. Doch er steht exemplarisch für ein System, in dem sich viele kleine regulatorische Anforderungen zu einem erheblichen organisatorischen und finanziellen Aufwand summieren.
Die 500er-Marke wäre trotzdem ein Meilenstein
Man sollte deshalb nicht übersehen, was 474 Genehmigungen bedeuten. Deutschland besitzt inzwischen eine legale, nichtkommerzielle Cannabis-Infrastruktur, die vor zwei Jahren praktisch nicht existierte. Die Vereinigungen dürfen gemeinschaftlich Cannabis anbauen und ihren Mitgliedern innerhalb der gesetzlichen Grenzen zum Eigenkonsum weitergeben. Neue Clubs kommen weiterhin hinzu. In Dortmund beispielsweise besitzt der CSC Westfalen nach eigenen Angaben inzwischen seine Anbaulizenz und rechnet mit dem Anbaubeginn noch im September.
Gleichzeitig zeigen Verzeichnisse, dass längst nicht jede genehmigte oder gegründete Vereinigung bereits Cannabis verteilt. Ein aktuelles privates Clubverzeichnis listete Anfang September 322 Vereine, von denen 161 Mitglieder aufnahmen, während andere ausgebucht oder noch in Planung waren. Solche privaten Verzeichnisse sind keine amtliche Statistik, zeigen aber einen wichtigen Unterschied: Genehmigt zu sein bedeutet noch lange nicht, betriebsbereit zu sein.
Nach einer Genehmigung folgen schließlich Anbau, Ernte, Trocknung, Qualitätskontrolle und der Aufbau einer funktionierenden Abgabe. Die Zahl der tatsächlich versorgten Mitglieder wächst deshalb zwangsläufig langsamer als die Zahl der behördlichen Erlaubnisse.
Deutschland hat jetzt genug Erfahrung für die zweite Runde
Gerade deshalb wird die nächste politische Frage interessant. Nach mehr als zwei Jahren lässt sich nicht mehr behaupten, niemand könne wissen, wie das Clubmodell in der Praxis funktioniert. Es gibt inzwischen fast 500 genehmigte Vereinigungen, Hunderte abgeschlossene Verfahren und Erfahrungen aus allen 16 Bundesländern. Damit müsste sich erstmals systematisch untersuchen lassen, welche Anforderungen tatsächlich dem Jugend-, Gesundheits- und Verbraucherschutz dienen – und welche hauptsächlich Zeit, Geld und Papier kosten.
Besonders interessant wäre dabei ein Vergleich der Länder. Warum erreicht Sachsen bei 37 Anträgen 29 Genehmigungen, während Baden-Württemberg bei 121 Anträgen erst bei 38 liegt? Warum wurden in Bayern 25 von 47 Anträgen zurückgenommen? Welche Anforderungen unterscheiden sich? Wie lange dauern Verfahren? Welche Gründe nennen Antragsteller beim Rückzug? Und wie oft scheitert am Ende nicht das Konzept, sondern der Standort?
Solche Daten wären für die Weiterentwicklung des KCanG wertvoller als die nächste Grundsatzdebatte darüber, ob Cannabis legalisiert werden durfte.
474 Clubs sind Erfolg und Warnsignal zugleich
Die aktuelle Statistik erzählt deshalb zwei Geschichten gleichzeitig. Die erste ist erfreulich: Deutschlands Anbauvereinigungen haben die schwierige Startphase überstanden. Von 83 Genehmigungen Ende 2024 ist die Zahl auf 474 gestiegen. Die 500. Genehmigung ist inzwischen keine langfristige Prognose mehr, sondern dürfte lediglich eine Frage der Zeit sein.
Die zweite Geschichte ist weniger bequem. Neben diesen Genehmigungen stehen 90 Ablehnungen, 131 zurückgezogene Verfahren und neun Widerrufe. Besonders große Länderunterschiede legen nahe, dass man sich sehr genau anschauen sollte, wie ein bundesweit einheitliches Gesetz tatsächlich vollzogen wird.
Das deutsche Cannabis-Club-Modell ist also weder gescheitert noch fertig.
Es funktioniert.
Jetzt müsste man anfangen, es besser funktionieren zu lassen.
Und vielleicht wäre das eine ausgesprochen vernünftige Aufgabe für die Zeit nach Cannabis-Club Nummer 500.
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