Samstag, 22. August 2026

Thüringen: Landesamt bleibt bei Vorwürfen gegen Cannabis-Clubs – konkrete Fälle bleiben offen

Der Streit zwischen Thüringer Cannabis-Anbauvereinigungen und dem zuständigen Landesamt geht in die nächste Runde. Nachdem mehrere Clubs den Vorwurf zurückgewiesen hatten, Kontrollen oder Probenahmen verweigert zu haben, hält das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum an seiner Darstellung fest. Konkrete Fälle oder Zahlen nennt die Behörde in ihrer veröffentlichten Stellungnahme allerdings nicht. Das ist bemerkenswert – denn auf der anderen Seite stehen Vereine, deren Mitglieder hunderte Stunden ehrenamtlicher Arbeit in den Aufbau der vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehenen Anbauvereinigungen investiert haben.

Der Konflikt wirft damit eine grundsätzlichere Frage auf: Wie sollte der Staat mit Bürgerinnen und Bürgern umgehen, die versuchen, ein neues und ohnehin hochreguliertes Gesetz in ihrer Freizeit praktisch umzusetzen?

Ehrenamt trifft Verwaltung

Eine Cannabis-Anbauvereinigung entsteht nicht von selbst.

Vereine müssen gegründet, Satzungen geschrieben, Räumlichkeiten gesucht, Sicherheitskonzepte entwickelt, Anträge gestellt, Dokumentationssysteme aufgebaut und zahlreiche gesetzliche Vorgaben umgesetzt werden.

Ein großer Teil dieser Arbeit wird ehrenamtlich geleistet. Vorstände und Mitglieder investieren Freizeit, eigenes Geld und oftmals hunderte Arbeitsstunden, um eine legale Alternative zum Schwarzmarkt aufzubauen. Dem gegenüber steht eine professionelle Verwaltung. Deren Mitarbeiter werden dafür bezahlt, das Konsumcannabisgesetz umzusetzen, Genehmigungen zu bearbeiten und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu kontrollieren.

Gerade aus diesem unterschiedlichen Verhältnis ergibt sich eine besondere Verantwortung.

Wer als staatliche Behörde schwerwiegende Vorwürfe gegenüber ehrenamtlich arbeitenden Vereinen erhebt, sollte diese auch nachvollziehbar belegen können.

Der Vorwurf wiegt schwer

Ausgangspunkt des Konflikts war ein Schreiben des Thüringer Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) vom 17. Juni 2026 an das Thüringer Landeskriminalamt.

Darin bat das Landesamt um Unterstützung der Polizei bei Vor-Ort-Kontrollen von Anbauvereinigungen. Als Begründung wurde eine nach Darstellung des Amtes zunehmende Verweigerung von Kontrollen und Probenahmen genannt. Das ist keine Kleinigkeit. Denn eine solche Formulierung vermittelt den Eindruck, Cannabis-Clubs würden sich systematisch oder zumindest wiederholt der staatlichen Aufsicht entziehen.

Die betroffenen Vereine widersprechen dieser Darstellung entschieden.

Clubs verlangen Belege

Die Cannabis Anbauvereinigungen Thüringen reagierten mit einem offenen Brief.

Sie erklärten, ihnen sei kein entsprechender Fall bekannt, und forderten das Landesamt deshalb auf, konkrete Vorgänge zu benennen oder die Darstellung richtigzustellen. Nun hat das TLLLR reagiert.

In einer Stellungnahme vom 13. August bleibt die Behörde bei ihrer Position: Es habe Fälle gegeben, in denen die gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkung verweigert worden sei. Doch die entscheidende Information fehlt weiterhin:

Wer soll wann welche Kontrolle oder Probenahme verweigert haben?

Öffentlich genannt werden bislang weder konkrete Vorgänge noch deren Anzahl. Damit bleibt ein erheblicher Vorwurf im Raum stehen, ohne dass Außenstehende nachvollziehen können, worauf er sich konkret stützt.

Vereine legen dagegen Unterlagen vor

Die Anbauvereinigungen bleiben bei ihrer Darstellung.

Dem Hanf Magazin wurden nach dessen Angaben Kontroll- und Probenahmeunterlagen zu sechs Terminen zwischen Januar 2025 und Juli 2026 vorgelegt. Die Dokumente sind nicht öffentlich. Sie sollen nach Darstellung der Vereine jedoch zeigen, dass Kontrollen und Probenahmen stattgefunden haben.

Damit entsteht eine bemerkenswerte Situation. Die ehrenamtlich organisierten Vereine versuchen ihre Darstellung mit Unterlagen zu untermauern. Die staatliche Behörde hält ihren Vorwurf aufrecht, konkretisiert öffentlich bislang aber nicht, auf welche Vorgänge sie sich bezieht. Das ist zumindest erklärungsbedürftig.

Polizeibegleitung verschärft die Situation

Besonders sensibel ist die Hinzuziehung der Polizei. Selbstverständlich dürfen Behörden Unterstützung anfordern, wenn eine konkrete Situation dies erforderlich macht. Niemand verlangt, dass Kontrolleure ihre Arbeit unter unsicheren Bedingungen durchführen müssen. Aber Polizeibegleitung verändert die Situation. Ein Verein, der nach den Vorgaben des Konsumcannabisgesetzes legal arbeitet, kann durch das Auftreten von Polizei schnell den Eindruck erwecken, es bestehe ein strafrechtlich relevantes Problem.

Gerade deshalb sollte der Einsatz solcher Mittel nachvollziehbar und verhältnismäßig sein. Nach Darstellung des Cannabis Social Club Erfurt war Polizei bei Kontrollen zwar sichtbar anwesend, musste jedoch nicht eingreifen, um den Behörden Zugang zu verschaffen. Auch hier wäre eine transparente Darstellung des Landesamts hilfreich.

Kontrolle ja – Generalverdacht nein

Cannabis-Anbauvereinigungen müssen kontrolliert werden. Das ist Bestandteil des gesetzlichen Modells und wird von seriösen Clubs auch nicht grundsätzlich infrage gestellt. Doch Kontrolle darf nicht mit Misstrauen verwechselt werden. Der Gesetzgeber hat Anbauvereinigungen ausdrücklich geschaffen, damit erwachsene Menschen Cannabis gemeinschaftlich und außerhalb des illegalen Marktes anbauen können.

Die Menschen, die diese Strukturen aufbauen, erfüllen damit einen Teil dessen, was die Cannabisreform politisch erreichen sollte. Sie verdienen deshalb keine Sonderbehandlung. Aber sie verdienen eine faire Behandlung. Und dazu gehört, dass staatliche Stellen ihre Entscheidungen transparent begründen und Vorwürfe konkretisieren.

Ein bemerkenswerter Gegensatz

Dabei sollte man sich die unterschiedlichen Voraussetzungen vor Augen führen. Ein Vereinsvorstand verbringt möglicherweise seinen Feierabend damit, Mitgliederlisten zu pflegen, Sicherheitskonzepte anzupassen oder Schreiben der Behörde zu beantworten. Die zuständige Verwaltung erledigt dieselben Vorgänge innerhalb ihrer bezahlten Arbeitszeit und verfügt über juristische Fachabteilungen, Verwaltungsstrukturen und staatliche Ressourcen. Das ist völlig legitim – genau dafür existiert Verwaltung.

Aber daraus erwächst auch eine Verantwortung. Bürokratie darf kein Selbstzweck werden.

Ihre Aufgabe besteht darin, Gesetze rechtssicher umzusetzen und Bürgern die Einhaltung dieser Gesetze zu ermöglichen – nicht darin, aus einem ohnehin komplizierten Regelwerk einen zusätzlichen Hindernisparcours zu machen.

Gerichte setzen bereits Grenzen

Dass diese Frage keineswegs theoretisch ist, zeigt ein weiterer Thüringer Fall. Das Verwaltungsgericht Gera stoppte Ende Juli im Eilverfahren eine umstrittene Qualitätsauflage des TLLLR. Das Gericht bewertete die konkrete Regelung bei seiner vorläufigen Prüfung als offensichtlich rechtswidrig. Anforderungen an Laboruntersuchungen und eine sogenannte „fachkundige Person“ waren unter anderem nicht ausreichend bestimmt.

Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass sämtliche Anforderungen des Landesamts unzulässig wären.

Es zeigt aber etwas Grundsätzliches:

Auch eine Aufsichtsbehörde darf sich ihren rechtlichen Rahmen nicht selbst schaffen. Das Konsumcannabisgesetz bindet nicht nur die Clubs. Es bindet auch die Verwaltung.

Ehrenamt braucht Unterstützung statt zusätzlicher Hürden

Deutschland beklagt regelmäßig einen Rückgang des ehrenamtlichen Engagements. Politiker aller Parteien betonen, wie wichtig Menschen seien, die Verantwortung in Vereinen und gesellschaftlichen Organisationen übernehmen.

Bei Cannabis-Anbauvereinigungen sollte nichts anderes gelten. Man muss Cannabis nicht mögen, um anzuerkennen, dass hier Bürger Verantwortung innerhalb eines demokratisch beschlossenen gesetzlichen Rahmens übernehmen. Wer Jugendschutz organisiert, Qualitätskontrollen ermöglicht, Dokumentationspflichten erfüllt und eine legale Alternative zum Schwarzmarkt aufbaut, sollte vom Staat kontrolliert werden. Aber der Staat sollte diesen Menschen nicht gleichzeitig das Gefühl vermitteln, sie müssten sich permanent gegen ihre eigene Verwaltung verteidigen.

Jetzt braucht es ein Gespräch auf Augenhöhe

Immerhin gibt es einen möglichen Ausweg. Das Landesamt hat nach Medienberichten ein Gespräch angeboten. Dieses Angebot sollten beide Seiten nutzen. Allerdings läuft der Kontakt bei mehreren der Cannabis abgebenden Thüringer Vereinigungen inzwischen über eine Rechtsanwaltskanzlei. Schon das zeigt, wie weit sich die Situation zugespitzt hat. Eigentlich sollte es keine Anwälte brauchen, damit eine Behörde und gesetzlich zugelassene Vereine miteinander sprechen können.

Fazit

Die Thüringer Cannabis-Clubs verlangen nichts Außergewöhnliches. Sie verlangen, dass ein öffentlich erhobener Vorwurf konkretisiert wird. Das sollte in einem Rechtsstaat eine Selbstverständlichkeit sein. Natürlich müssen Anbauvereinigungen Kontrollen ermöglichen und ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen. Wer sich tatsächlich einer rechtmäßigen Kontrolle verweigert, muss mit Konsequenzen rechnen.

Aber dasselbe Prinzip gilt in die andere Richtung:

Wer als staatliche Stelle einen schwerwiegenden Vorwurf erhebt, sollte sagen können, worauf dieser beruht.

Gerade gegenüber Menschen, die hunderte Stunden ihrer Freizeit investieren, um ein neues gesetzliches Modell zum Funktionieren zu bringen, wäre etwas mehr Augenhöhe angebracht.

Deutschland braucht funktionierende Behörden. Deutschland braucht aber ebenso Bürger, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen.

Eine gute Verwaltung erkennt diesen Unterschied nicht als Gegensatz. Sie hilft dabei, dass beides zusammen funktioniert.

MEhr: Streit um Kontrollen: Thüringer Cannabis-Clubs fordern Richtigstellung vom Landesamt

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1 Kommentar
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Bonzadog
18 Tage zuvor

fD-Territorium – was erwartet man? Die AfD will die Teillegalisierung von Cannabis für Erwachsene wieder rückgängig machen und damit auch Cannabis Social Clubs bzw. Anbauvereinigungen die Grundlage entziehen. Für mich ist das kaum nachvollziehbar. Internationale Erfahrungen, insbesondere aus Kanada und mehreren US-Bundesstaaten, zeigen, dass eine regulierte Legalisierung durchaus funktionieren kann. Natürlich ist Cannabis nicht risikofrei – insbesondere für Jugendliche und bei hochpotenten Produkten. Aber genau deshalb halte ich Regulierung, Qualitätskontrolle, Jugendschutz und Aufklärung für sinnvoller als eine Rückkehr zur Prohibition und zum Schwarzmarkt.