
Während Washington über ein weitgehendes Verbot berauschender Hanfprodukte streitet, präsentieren zwei Abgeordnete jetzt einen bemerkenswert anderen Weg. Der neue „Beverage Regulatory Parity Act“ soll THC-haltige Hanfgetränke nicht vom Markt verdrängen, sondern ähnlich wie Alkohol regulieren. Vorgesehen sind eine Altersgrenze von 21 Jahren, maximal fünf Milligramm berauschendes THC pro Portion, verbindliche Produktregeln und eine eigene THC-Steuer. Damit bekommt die amerikanische Debatte über berauschende Hanfprodukte erstmals ein konkretes Gegenmodell: regulieren statt verbieten.
THC-Getränke werden zum politischen Testfall
Die amerikanische Hanfpolitik erlebt derzeit bemerkenswerte Tage.
Erst am Wochenende stimmte der US-Senat dafür, das Inkrafttreten wesentlicher neuer Einschränkungen für Hanfprodukte um einige Wochen nach hinten zu verschieben. Damit gewann die Branche Zeit – aber noch keine langfristige Perspektive.
Nun folgt der nächste Schritt.
Die republikanische Abgeordnete Beth Van Duyne aus Texas und der demokratische Abgeordnete Greg Landsman aus Ohio haben gemeinsam einen Gesetzentwurf vorgestellt, der speziell für THC-haltige Hanfgetränke einen regulierten bundesweiten Rahmen schaffen soll.
Schon die politische Konstellation ist interessant.
Eine Republikanerin aus Texas und ein Demokrat aus Ohio präsentieren gemeinsam ein Cannabis-Regulierungsmodell.
Das zeigt, wie sehr sich die Debatte inzwischen verändert hat.
Es geht nicht mehr ausschließlich um:
Cannabis dafür oder dagegen?
Sondern zunehmend um:
Welche Regulierung funktioniert?
Der Beverage Regulatory Parity Act
Der Name des Entwurfs verrät bereits die Richtung.
Beverage Regulatory Parity Act bedeutet sinngemäß, dass THC-Getränke regulatorisch mit anderen Getränkekategorien auf eine vergleichbare Grundlage gestellt werden sollen.
Das Vorbild ist dabei ausgerechnet ein alter Bekannter:
Alkohol.
Der Entwurf würde für berauschende Hanfgetränke ein sogenanntes Three-Tier-System schaffen – also eine Struktur aus Herstellung beziehungsweise Import, Großhandel und Einzelhandel.
Dieses Prinzip prägt den amerikanischen Alkoholmarkt seit Jahrzehnten.
Hersteller, Distributoren und Händler besitzen unterschiedliche Rollen und unterliegen jeweils eigenen Regeln.
Genau dieses Modell soll nun auf THC-Getränke übertragen werden.
Maximal fünf Milligramm THC pro Portion
Besonders wichtig ist die vorgesehene Potenzgrenze.
Nach dem aktuellen Entwurf dürften entsprechende Getränke maximal 5 Milligramm „total intoxicating THC“ pro Portion enthalten.
Diese Formulierung ist entscheidend.
Ein früherer Entwurf hatte sich noch auf fünf Milligramm Delta-9-THC konzentriert. Die jetzt eingebrachte Fassung betrachtet dagegen die Gesamtmenge berauschenden THCs.
Damit soll verhindert werden, dass Hersteller einfach auf andere berauschende THC-Varianten ausweichen und dadurch erneut regulatorische Schlupflöcher entstehen.
Das ist eine wichtige Lehre aus der bisherigen amerikanischen Hanfgeschichte.
Wie eine Gesetzeslücke einen neuen Markt geschaffen hat
Der heutige Konflikt begann mit einer Entscheidung, die ursprünglich überhaupt nicht darauf ausgerichtet war, einen neuen Rauschmittelmarkt zu schaffen.
Der Farm Bill von 2018 legalisierte Hanf auf Bundesebene und trennte ihn rechtlich von Marihuana.
Entscheidend war dabei die THC-Definition.
Unternehmen entdeckten anschließend, dass sich aus legalem Hanf Cannabinoide gewinnen beziehungsweise daraus Produkte herstellen ließen, die durchaus berauschend wirken konnten.
Delta-8-Produkte wurden populär.
Gummies kamen auf den Markt.
Und schließlich entwickelte sich eine besonders interessante Kategorie:
THC-Getränke.
Diese konnten teilweise außerhalb der klassischen Cannabis-Dispensaries verkauft werden.
Plötzlich standen berauschende Hanfprodukte in Geschäften, in denen klassisches Cannabis niemals hätte verkauft werden dürfen.
Aus einer Nutzhanfregelung war ein neuer Cannabinoidmarkt entstanden.
Washington reagierte mit dem Vorschlaghammer
Ende 2025 reagierte der amerikanische Gesetzgeber.
Eine neue bundesrechtliche Hanfdefinition soll die Möglichkeiten für berauschende Produkte drastisch einschränken.
Ohne weitere gesetzgeberische Änderungen würden fertige Hanfprodukte künftig nur noch extrem geringe Mengen bestimmter THC-Verbindungen enthalten dürfen. Nach dem derzeitigen Regelungsstand liegt die zentrale Grenze bei 0,4 Milligramm Gesamt-THC beziehungsweise verwandten Cannabinoiden pro Behälter.
Für die meisten heute verkauften THC-Getränke wäre das faktisch das Aus.
Genau deshalb kämpft die Branche derzeit um ihre Zukunft.
Jetzt kommt das Gegenmodell
Van Duyne und Landsman sagen im Prinzip:
Man muss diese Produkte nicht verbieten.
Man kann sie regulieren.
Der Unterschied ist fundamental.
Ein Verbot versucht, den Markt verschwinden zu lassen.
Regulierung akzeptiert, dass ein Markt existiert – und versucht anschließend, Regeln dafür festzulegen.
Der Beverage Regulatory Parity Act setzt deshalb nicht nur eine THC-Obergrenze.
Er sieht ein ganzes regulatorisches System vor.
Verkauf erst ab 21 Jahren
THC-Getränke sollen nach dem vorgeschlagenen Bundesmodell ausschließlich an Erwachsene ab 21 Jahren verkauft werden dürfen.
Damit würde dieselbe bundesweite Altersgrenze gelten, die Amerikaner bereits vom Alkohol kennen.
Auch einzelne Bundesstaaten regulieren berauschende Hanfgetränke schon heute ausdrücklich über Altersgrenzen und spezielle Vertriebssysteme. New Jersey schreibt beispielsweise für intoxicating hemp beverages ebenfalls ein Mindestalter von 21 Jahren vor.
Der Gedanke dahinter ist einfach:
Wer einen berauschenden Stoff legal verkauft, muss sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche keinen regulären Zugang dazu bekommen.
Tests, Verpackungen und Kennzeichnung
Der Entwurf sieht außerdem bundesweite Produktanforderungen vor.
Mehrere Behörden sollen daran beteiligt werden, darunter das Alcohol and Tobacco Tax and Trade Bureau, das US-Gesundheitsministerium und das Landwirtschaftsministerium.
Sie sollen Regeln unter anderem für Produkttests, Verpackungen, Kennzeichnung sowie Portions- und Behältergrößen entwickeln.
Das ist möglicherweise einer der wichtigsten Punkte überhaupt.
Denn eine legale Regulierung ergibt nur dann Sinn, wenn Verbraucher wissen, was sie eigentlich konsumieren.
Wie viel THC enthält das Getränk?
Welche Cannabinoide sind enthalten?
Wurde das Produkt getestet?
Wie groß ist eine Portion?
Wie lange kann die Wirkung verzögert einsetzen?
Gerade bei Getränken ist eine transparente Dosierung entscheidend.
Acht Cent Steuer pro Milligramm THC
Und natürlich entdeckt auch der Staat eine Möglichkeit, am neuen Markt teilzuhaben.
Der Gesetzentwurf sieht eine bundesweite Verbrauchsteuer von 8 US-Cent pro Milligramm berauschendes THC vor.
Ein Getränk mit fünf Milligramm THC würde damit allein auf Bundesebene mit 40 Cent THC-Verbrauchsteuer belastet.
Bemerkenswert ist, dass ein früherer Vorschlag sogar zehn Cent je Milligramm vorgesehen hatte. Die eingebrachte Fassung reduziert diesen Satz auf acht Cent.
Damit entsteht ein regulatorischer Mechanismus, den Deutschland von Alkohol und Tabak grundsätzlich kennt:
Ein legaler berauschender Stoff wird nicht nur kontrolliert.
Er wird auch besteuert.
Aus dem Problem wird plötzlich eine Einnahmequelle
Genau hier zeigt sich ein grundlegender Unterschied zwischen Verbot und Regulierung.
Bei einem Verbot muss der Staat Geld ausgeben.
Für Kontrollen.
Für Strafverfolgung.
Für Beschlagnahmungen.
Für Gerichtsverfahren.
Bei einem regulierten Markt entstehen dagegen zusätzlich Steuereinnahmen.
Natürlich ist das allein kein Argument für Legalisierung.
Aber wirtschaftspolitisch verändert es die Rechnung erheblich.
Ein Markt, der ohnehin existiert, kann entweder im rechtlichen Graubereich beziehungsweise Schwarzmarkt stattfinden – oder innerhalb eines Systems aus Qualitätskontrolle, Altersgrenzen und Besteuerung.
Synthetische Cannabinoide sollen draußen bleiben
Der Gesetzentwurf versucht außerdem, eine Grenze zwischen klassischen Hanfcannabinoiden und problematischen synthetischen Konstruktionen zu ziehen.
Produkte mit bestimmten synthetisch erzeugten berauschenden Cannabinoiden sollen nicht einfach über das neue Getränkemodell legalisiert werden.
Auch das ist eine Reaktion auf die Erfahrungen der vergangenen Jahre.
Denn der amerikanische Markt brachte nicht nur klassische THC-Produkte hervor, sondern eine ganze Reihe neuer Cannabinoide und chemischer Varianten.
Ein regulatorischer Rahmen muss deshalb definieren, was er überhaupt regulieren möchte.
Sonst beginnt das nächste Katz-und-Maus-Spiel unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzes.
Die Bundesstaaten behalten Macht
Auch ein bundesweites Regulierungsmodell würde nicht bedeuten, dass THC-Getränke anschließend automatisch überall in Amerika erhältlich wären.
Die einzelnen Bundesstaaten sollen weiterhin strengere Regeln erlassen oder entsprechende Produkte vollständig verbieten können.
Das passt zum amerikanischen Umgang mit Cannabis.
Die USA besitzen schließlich bis heute keinen einheitlichen Cannabismarkt.
Was in Kalifornien selbstverständlich legal verkauft wird, kann wenige Bundesstaaten weiter vollkommen anders behandelt werden.
Auch THC-Getränke würden deshalb wahrscheinlich ein regulatorischer Flickenteppich bleiben.
Aber das Prinzip wäre neu
Trotzdem wäre eine bundesweite Anerkennung regulierter THC-Getränke politisch bemerkenswert.
Denn damit würde Washington erstmals sehr deutlich anerkennen:
Ein berauschendes Hanfprodukt muss nicht automatisch verboten werden.
Es kann ein reguliertes Genussmittel sein.
Und genau hier wird der Vergleich mit Alkohol interessant.
Warum eigentlich Alkohol?
Die Parallele ist keineswegs zufällig.
THC-Getränke konkurrieren zunehmend mit Bier, Wein und Spirituosen um dieselben Konsumsituationen.
Beim Grillen.
Auf Partys.
Beim Sportabend.
Nach der Arbeit.
Bei Festivals.
Gerade Getränke machen Cannabis für Menschen zugänglich, die weder rauchen noch verdampfen möchten.
Das verändert die kulturelle Wahrnehmung.
Ein Joint besitzt weiterhin eine eindeutige Cannabis-Symbolik.
Eine Dose mit drei oder fünf Milligramm THC sieht dagegen zunächst aus wie jedes andere moderne Lifestyle-Getränk.
Cannabis wandert dadurch buchstäblich in den Getränkekühlschrank.
Dwyane Wade zeigt, wohin der Markt geht
Genau deshalb passt auch unsere jüngste Geschichte über den ehemaligen Basketballstar Dwyane Wade in diesen Zusammenhang.
Wade kooperiert mit dem THC-Getränkehersteller Cann und zeigt damit exemplarisch, wie stark sich diese Produktkategorie bereits vom klassischen Cannabisimage entfernt.
Prominente Sportler, moderne Getränkedosen und niedrige THC-Dosierungen sprechen eine Zielgruppe an, die möglicherweise niemals eine Cannabis-Dispensary betreten würde.
Damit wird verständlich, warum ausgerechnet THC-Getränke zum politischen Testfall werden.
Hier treffen Cannabisindustrie und klassische Getränkeindustrie unmittelbar aufeinander.
Auch unser San-Francisco-Thema passt dazu
Beim Outside Lands Festival haben wir gerade gesehen, wie weit Cannabis in Teilen Kaliforniens bereits in der Popkultur angekommen ist.
Auch dort lautet die interessante Entwicklung nicht mehr:
Darf Cannabis überhaupt existieren?
Sondern:
Unter welchen Bedingungen gehört Cannabis zum normalen gesellschaftlichen Leben?
Der Beverage Regulatory Parity Act stellt im Grunde dieselbe Frage auf wirtschaftlicher Ebene.
Und Deutschland?
Für Deutschland ist die amerikanische Debatte besonders interessant.
Hier wurde Cannabis zwar teilweise legalisiert, ein regulierter kommerzieller Genussmittelmarkt existiert jedoch weiterhin nicht.
Das führt zu einer ungewöhnlichen Situation.
Erwachsene dürfen Cannabis besitzen.
Sie dürfen Cannabis zuhause anbauen.
Sie können Cannabis über Anbauvereinigungen beziehen.
Aber ein Unternehmer darf nicht einfach ein Getränk mit beispielsweise drei Milligramm THC produzieren und es unter kontrollierten Bedingungen an Erwachsene verkaufen.
Die USA diskutieren damit bereits über eine Produktkategorie, die Deutschland regulatorisch praktisch noch gar nicht kennt.
Regulierung kann differenzierter sein als Ja oder Nein
Genau darin liegt vielleicht die wichtigste Botschaft des amerikanischen Gesetzentwurfs.
Cannabispolitik muss nicht immer zwischen zwei Extremen wählen:
Verbot oder völlige Freigabe.
Dazwischen existiert ein riesiger regulatorischer Werkzeugkasten.
Altersgrenzen.
THC-Obergrenzen.
Lizenzierung.
Laboranalysen.
Kennzeichnungspflichten.
Werbebeschränkungen.
Vertriebsregeln.
Steuern.
Produkthaftung.
Genau diese Instrumente verwendet der Staat längst bei anderen Genussmitteln.
Die Frage lautet deshalb zunehmend:
Warum sollte Cannabis grundsätzlich anders behandelt werden?
Noch ist das alles nur ein Gesetzentwurf
Bei aller Euphorie über einen neuen regulatorischen Ansatz ist eine Einschränkung entscheidend.
Der Beverage Regulatory Parity Act ist noch kein geltendes Recht.
Der Entwurf wurde gerade erst in den Gesetzgebungsprozess eingebracht.
Ob er im Repräsentantenhaus genügend Unterstützung erhält, ob der Senat mitzieht und welche Änderungen während der Beratungen vorgenommen werden, ist offen.
Genauso offen bleibt, wie der größere Streit über die neue bundesweite Hanfdefinition endet.
Die amerikanische Hanfindustrie besitzt deshalb noch keine Planungssicherheit.
Aber die Debatte hat sich verändert
Politisch ist trotzdem etwas Entscheidendes passiert.
Bislang wirkte die Diskussion häufig wie eine Wahl zwischen dem chaotischen bisherigen Hanfmarkt und einem drastischen bundesweiten Verbot.
Jetzt liegt ein dritter Weg auf dem Tisch.
Ein regulierter THC-Getränkemarkt für Erwachsene.
Mit Altersgrenze.
Mit THC-Limit.
Mit Kontrollen.
Und mit Steuern.
Das macht aus einer abstrakten Forderung nach „vernünftiger Regulierung“ plötzlich ein konkretes Modell.
Fazit: Vielleicht wird THC irgendwann einfach ein Getränk
Vor wenigen Jahren wäre die Vorstellung eines bundesweit regulierten amerikanischen Marktes für THC-Getränke noch ziemlich exotisch gewesen.
Heute diskutiert der Kongress darüber, ob dafür dieselben grundlegenden Strukturen verwendet werden können wie beim Alkohol.
Das sagt viel darüber aus, wie schnell sich Cannabiskultur verändert.
Vom Joint zum Getränk.
Von der Gegenkultur zum Supermarktprodukt.
Vom Verbot zur Steuer.
Der Beverage Regulatory Parity Act wird vielleicht beschlossen.
Vielleicht scheitert er.
Aber allein seine Existenz zeigt, dass die amerikanische Debatte einen entscheidenden Schritt weiter ist:
Es wird nicht mehr nur darüber gestritten, ob berauschende Hanfprodukte verschwinden sollen.
Jetzt wird darüber gestritten, wie ein legaler Markt aussehen könnte.
Und genau diese Diskussion dürfte am Ende wesentlich interessanter werden als das nächste Verbot.

















