
Zwischen den Thüringer Cannabis-Anbauvereinigungen und dem Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) ist ein neuer Konflikt entstanden. Anlass ist ein Schreiben des Landesamts an das Thüringer Landeskriminalamt (LKA), in dem von einer angeblich zunehmenden Verweigerung von Kontrollen und Probenahmen bei Cannabis-Clubs die Rede ist. Die Cannabis Anbauvereinigungen Thüringen (CAT) weisen diese Darstellung entschieden zurück und verlangen eine öffentliche Richtigstellung.
Amtshilfe für Kontrollen angefordert
Ausgangspunkt der aktuellen Debatte ist ein Schreiben des Präsidenten des TLLLR an den Präsidenten des Thüringer Landeskriminalamts vom 17. Juni 2026. Darin bittet das Landesamt um Amtshilfe bei der Durchführung und Absicherung behördlicher Vor-Ort-Kontrollen nach dem Konsumcannabisgesetz. Als Begründung heißt es:
„In den letzten Kontrollen hat sich gezeigt, dass es zu einer zunehmenden Kontroll-/Probenahmeverweigerung kommt.“
Nach Angaben des TLLLR sollen die zuständigen Polizeidienststellen über die geplanten Kontrolltermine informiert werden, um bei Bedarf Unterstützung und eine schnelle Reaktion zu ermöglichen. Dem Schreiben liegt zudem eine Übersicht der zugelassenen Anbauvereinigungen und ihrer Kontrollorte bei.
Cannabis-Clubs widersprechen deutlich
Genau diese Begründung stößt bei den Cannabis Anbauvereinigungen Thüringen (CAT) auf scharfe Kritik.
In einem offenen Brief an den Präsidenten des TLLLR erklären die Vereine, die Behauptung einer zunehmenden Verweigerung von Kontrollen oder Probenahmen sei aus ihrer Sicht unzutreffend. Wörtlich heißt es, in Thüringen habe es „keinen Fall gegeben, in dem eine Kontrolle oder eine Probenahme verweigert wurde“.
Die Unterzeichner fordern das Landesamt deshalb auf, entweder konkrete Fälle mit Datum, Verein und Vorgang zu benennen oder die Aussage gegenüber dem Polizeipräsidenten öffentlich zu korrigieren.
Sorge um das Vertrauensverhältnis
Nach Auffassung der CAT geht es dabei um mehr als eine einzelne Formulierung.
Die Vereine betonen, dass sie sich seit ihrer Gründung um eine konstruktive Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden bemühten. In ihrem offenen Brief verweisen sie darauf, dass sie gemeinsam mit Polizei, Ordnungsbehörden und Staatsanwaltschaft in Arbeitsgruppen zusammenarbeiten und der Umgang dort von gegenseitigem Respekt geprägt sei. Gleichzeitig weisen sie darauf hin, dass das TLLLR an diesen Treffen nach ihrer Darstellung nicht teilnehme.
Die Vereine befürchten, dass die Formulierung im Schreiben des Landesamts geeignet sei, das bislang aufgebaute Vertrauensverhältnis zwischen den Cannabis-Clubs und den Sicherheitsbehörden zu belasten.
Hintergrund: Bereits mehrere Konflikte mit dem Landesamt
Der aktuelle Vorgang reiht sich in eine Serie von Auseinandersetzungen zwischen Thüringer Anbauvereinigungen und dem TLLLR ein.
Erst vor wenigen Tagen hatte das Verwaltungsgericht Gera in einem Eilverfahren erhebliche Zweifel an einer vom Landesamt verfügten Nebenbestimmung geäußert und den sofortigen Vollzug ausgesetzt. Das Gericht bezeichnete die beanstandete Auflage im Rahmen der summarischen Prüfung als „offensichtlich rechtswidrig“. Mehrere weitere Verfahren mit vergleichbarer Fragestellung sind weiterhin anhängig.
Vor diesem Hintergrund gewinnt auch die aktuelle Diskussion über die Zusammenarbeit bei Kontrollen zusätzliche Bedeutung.
Unterschiedliche Sichtweisen
Der derzeitige Konflikt zeigt, wie unterschiedlich Behörden und Anbauvereinigungen einzelne Vorgänge bewerten.
Während das TLLLR sein Amtshilfeersuchen ausdrücklich mit einer zunehmenden Verweigerung von Kontrollen und Probenahmen begründet, widersprechen die Cannabis Anbauvereinigungen Thüringen dieser Darstellung vollständig und sprechen von einer sachlich nicht zutreffenden Behauptung.
Ob und wie das Landesamt auf den offenen Brief reagieren wird, ist derzeit nicht bekannt.
Warum der Vorgang über Thüringen hinaus Bedeutung hat
Der Fall besitzt auch über die Landesgrenzen hinaus Relevanz.
Mit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes stehen die zuständigen Behörden bundesweit vor der Aufgabe, erstmals genehmigte Cannabis-Anbauvereinigungen zu überwachen. Gleichzeitig müssen die Vereine umfangreiche gesetzliche Anforderungen erfüllen und sich regelmäßigen Kontrollen stellen.
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsbehörden, Polizei und Anbauvereinigungen gilt dabei als wichtiger Bestandteil einer funktionierenden Umsetzung des neuen Rechtsrahmens. Öffentliche Meinungsverschiedenheiten über den Ablauf dieser Kontrollen können deshalb weit über den konkreten Einzelfall hinaus Wirkung entfalten.
Fazit
Der offene Brief der Cannabis Anbauvereinigungen Thüringen macht deutlich, dass die Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes in Thüringen weiterhin von Spannungen begleitet wird.
Während das TLLLR gegenüber dem Landeskriminalamt von einer zunehmenden Verweigerung von Kontrollen und Probenahmen spricht, weisen die betroffenen Vereine diesen Vorwurf entschieden zurück und fordern eine öffentliche Richtigstellung.
Ob das Landesamt auf die Forderungen eingeht oder seine Darstellung näher erläutert, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch: Der Dialog zwischen Behörden und Anbauvereinigungen wird für die weitere Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes von entscheidender Bedeutung sein.
Stellungnahme willkommen
Das Hanf Journal berichtet über den Inhalt des Schreibens des Thüringer Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum sowie über den offenen Brief der Cannabis Anbauvereinigungen Thüringen. Sollte das TLLLR zu den erhobenen Vorwürfen Stellung nehmen oder ergänzende Informationen veröffentlichen, werden wir diese selbstverständlich in unsere Berichterstattung aufnehmen.
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