Montag, 13. Juli 2026

Cannabispatienten vor neuen Hürden: Bundestag schränkt Kostenübernahme deutlich ein

Mit einer kurzfristigen Änderung im Gesetzgebungsverfahren haben Bundestag und Bundesrat die Versorgung gesetzlich versicherter Cannabispatienten neu geregelt. Nach Einschätzung des Deutschen Hanfverbands (DHV) könnte dies für viele Betroffene erhebliche Folgen haben: Medizinische Cannabisblüten sollen künftig grundsätzlich nicht mehr zu Beginn einer Therapie von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Auch zahlreiche Cannabis-Rezepturen sind in den ersten sechs Monaten ausgeschlossen. Der Verband spricht von einer drastischen Verschlechterung der Patientenversorgung und fordert Aufklärung über den politischen Entscheidungsprozess.

Nur noch wenige Therapieoptionen zum Behandlungsstart

Nach der nun verabschiedeten Regelung stehen Kassenpatienten zu Beginn einer Cannabistherapie deutlich weniger erstattungsfähige Arzneimittel zur Verfügung.

Während bislang auch Cannabisblüten und individuell hergestellte Rezepturarzneimittel Bestandteil einer ärztlichen Therapie sein konnten, sollen in den ersten sechs Monaten künftig im Wesentlichen nur noch zugelassene Fertigarzneimittel erstattungsfähig sein.

Nach Angaben des Deutschen Hanfverbands betrifft dies insbesondere Patienten, die Cannabisblüten inhalativ nutzen, etwa zur Behandlung akuter Schmerzspitzen. Für viele von ihnen gebe es keine gleichwertige Alternative.

Sparmaßnahme oder Fehlsteuerung?

Begründet wurde die Gesetzesänderung unter anderem mit dem Ziel, die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen zu begrenzen.

Ob dieses Ziel tatsächlich erreicht wird, ist allerdings offen.

Der DHV weist darauf hin, dass Fertigarzneimittel nicht zwangsläufig günstiger sind als medizinische Cannabisblüten. Besonders kritisch sieht der Verband, dass für das neu zugelassene Cannabispräparat Exilby derzeit noch kein endgültiger Erstattungspreis mit den gesetzlichen Krankenkassen vereinbart wurde. Während der ersten Monate nach der Markteinführung wird der Preis zunächst vom Hersteller festgelegt; erst anschließend beginnen die Preisverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband.

Ob die neue Regelung tatsächlich Einsparungen bringt oder im Gegenteil höhere Kosten verursacht, dürfte sich daher erst in den kommenden Monaten zeigen.

Fragen zum Gesetzgebungsverfahren

Für Diskussionen sorgt zudem der Ablauf der parlamentarischen Beratungen.

Nach Angaben des DHV wurde die zusätzliche Einschränkung der Erstattungsfähigkeit erst im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens aufgenommen. In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses hatte der damalige Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Professor Josef Hecken, einen sechsmonatigen Ausschluss von Rezepturarzneimitteln vorgeschlagen und dabei auch das neu zugelassene Präparat Exilby als mögliche Therapieoption erwähnt.

Der Deutsche Hanfverband sieht darin einen problematischen Zusammenhang und fordert eine umfassende politische Aufarbeitung.

Parteispenden sorgen für Kritik

Zusätzliche Brisanz erhält die Debatte durch öffentlich bekannte Parteispenden des Unternehmers Clemens Fischer, Gründer und Gesellschafter des Unternehmens Vertanical. Vor der vergangenen Bundestagswahl spendete Fischer nach öffentlich zugänglichen Angaben insgesamt mehrere Hunderttausend Euro an CDU, CSU und SPD.

Der DHV stellt vor diesem Hintergrund die Frage, ob wirtschaftliche Interessen Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess genommen haben. Für einen solchen Zusammenhang liegen bislang jedoch keine öffentlich belegten Nachweise vor. Die beteiligten Parteien sowie das Unternehmen Vertanical haben entsprechende Vorwürfe bislang nicht bestätigt.

Georg Wurth, Vorsitzender des Deutschen Hanfverbands, formuliert seine Kritik entsprechend deutlich:

„Es sieht ganz so aus, als hätte sich da jemand für eine halbe Million Euro ein Monopol für sein Produkt bei den Parteien gekauft – zulasten der Versicherten. So etwas habe ich in 24 Jahren als Vorsitzender des Deutschen Hanfverbands noch nie gesehen.“

Diese Aussage gibt die Position des DHV wieder.

Leidtragende könnten die Patienten sein

Unabhängig von der politischen Kontroverse dürfte feststehen, dass sich die Rahmenbedingungen für viele gesetzlich versicherte Cannabispatienten verändern werden.

Ärzte werden ihre Therapieentscheidungen künftig stärker an den neuen Erstattungsregeln ausrichten müssen. Patienten könnten in den ersten Monaten einer Behandlung weniger Auswahl bei den verfügbaren Arzneimitteln haben. Ob dies medizinisch sinnvoll ist oder den Zugang zu einer individuell angepassten Therapie erschwert, wird voraussichtlich Gegenstand weiterer gesundheitspolitischer Diskussionen sein.

Eine Debatte mit offenem Ausgang

Die Entscheidung dürfte die Diskussion um medizinisches Cannabis in Deutschland neu entfachen. Während die Bundesregierung auf zugelassene Fertigarzneimittel setzt, befürchten Patientenverbände und der Deutsche Hanfverband Einschränkungen bei der individuellen Versorgung.

Ob die Neuregelung tatsächlich Kosten spart, die Versorgung verbessert oder vielmehr neue Probleme schafft, wird sich erst nach ihrem Inkrafttreten zeigen. Sicher ist jedoch schon jetzt: Die heutige Entscheidung markiert einen der tiefgreifendsten Eingriffe in die Versorgung mit medizinischem Cannabis seit der Einführung der Erstattungsfähigkeit im Jahr 2017.


Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Hanfverbands (10.07.2026) sowie öffentlich zugängliche Informationen zum Gesetzgebungsverfahren und zu veröffentlichten Parteispenden.

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