Donnerstag, 12. Februar 2026

Gericht bremst Verfolgung durch Söder und CSU – Kiffen im Englischen Garten nun endgültig erlaubt

Cannabis
Bild: Archiv

Es ist eine jener Entscheidungen, die weit über München hinausstrahlen: Das Kiff-Verbot im Englischen Garten ist rechtskräftig aufgehoben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat der Staatsregierung eine deutliche Grenze aufgezeigt – und Markus Söders Versuch, die bundesweite Teil-Legalisierung durch landesrechtliche Sonderwege auszuhebeln, ist damit juristisch gescheitert.

Der Freistaat ließ die Frist zur Einlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision verstreichen. Damit gilt nun auch in Bayerns Prestige-Parkanlage das, was der Bundestag 2024 beschlossen hat: Cannabis ist für Erwachsene legal – mit klar definierten Regeln, aber ohne ideologische Zusatzverbote.

Extrawurst aus München – ohne Rechtsgrundlage

Nachdem die bundesweite Teil-Legalisierung nicht mehr zu verhindern war, versuchte die CSU-Regierung, über Umwege restriktiver zu agieren. Über die dem Finanzministerium unterstellte Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung wurden in staatlichen Parks Sonderregelungen erlassen, die über das Bundesgesetz hinausgingen. Ein pauschales Konsumverbot im Englischen Garten sollte offenbar demonstrieren, dass man in Bayern auch weiterhin härter durchgreifen wolle.

Doch das Bundesgesetz ist eindeutig: Der Konsum von Cannabis ist für Volljährige grundsätzlich erlaubt, sofern keine Minderjährigen unmittelbar betroffen sind und die gesetzlich definierten Abstände eingehalten werden. Ein generelles Verbot ohne sachliche Grundlage widerspricht diesem Rahmen. Genau das stellte der VGH München klar – erst in einer Eilentscheidung für den Nordteil des Englischen Gartens, schließlich im November mit einem Grundsatzurteil für den gesamten Park sowie den angrenzenden Hof- und Finanzgarten. Auch der entsprechende Passus für den Hofgarten in Bayreuth wurde inzwischen gestrichen.

Zwei Bürger setzen sich durch

Bemerkenswert ist, wer diese juristische Korrektur erwirkt hat: keine Lobbyorganisation, kein Großverband – sondern zwei Männer, die schlicht im Englischen Garten legal konsumieren wollten. Ihr Gang vor Gericht zeigt, was Rechtsstaatlichkeit bedeutet: Wenn politische Symbolpolitik über das Ziel hinausschießt, können Bürger sie überprüfen lassen.

Die Entscheidung ist deshalb mehr als eine regionale Auseinandersetzung. Sie ist ein Signal an all jene Landesregierungen, die versuchen, die neue Rechtslage durch administrative Tricks zu unterlaufen. Das Cannabisgesetz von 2024 hat bewusst einen bundeseinheitlichen Rahmen geschaffen. Besitz im erlaubten Umfang ist legal, ebenso der private Anbau von bis zu drei Pflanzen. Erwachsene Konsumenten sind keine Straftäter mehr, sondern Bürger mit Rechten – auch in Bayern.

Ideologie trifft Realität

Der Konflikt offenbart einmal mehr die ideologische Schieflage der bayerischen Drogenpolitik. Während moderne Präventionskonzepte auf Aufklärung, Jugendschutz und Regulierung setzen, klammerte man sich in München an Verbote als politisches Signal. Doch Symbolpolitik ersetzt keine Rechtsgrundlage.

Statt Ressourcen in aussichtslose Abwehrkämpfe zu investieren, wäre es sinnvoller, die neue Realität konstruktiv zu begleiten: Prävention stärken, Konsumkompetenz fördern, Anbauvereinigungen transparent begleiten und Polizei wie Justiz entlasten. Die Entkriminalisierung hat bereits jetzt dafür gesorgt, dass tausende Verfahren entfallen. Gerichte und Staatsanwaltschaften können sich wieder wichtigeren Aufgaben widmen.

Öffentlicher Raum bleibt öffentlicher Raum

Natürlich bedeutet das Urteil keinen Freifahrtschein für rücksichtsloses Verhalten. Das Bundesgesetz schützt Minderjährige ausdrücklich. Konsum in unmittelbarer Nähe von Kindern und Jugendlichen bleibt untersagt. Auch Schulen, Spielplätze und ähnliche sensible Bereiche unterliegen klaren Abstandsregeln. Wer konsumiert, trägt Verantwortung – so wie beim Alkohol auch.

Doch genau darin liegt der Kern der neuen Gesetzeslage: Gleichbehandlung statt Stigmatisierung. Erwachsene dürfen eigenverantwortlich entscheiden, ob sie ein Bier im Park trinken oder einen Joint rauchen – solange sie andere nicht gefährden.

Ein Präzedenzfall mit Signalwirkung

Mit der Rechtskraft des Urteils endet ein politisches Tauziehen – und beginnt vielleicht eine Phase der Normalisierung. Der Englische Garten wird nun nicht zur „Kiffer-Oase“, sondern bleibt das, was er immer war: ein öffentlicher Raum für alle. Nur dass erwachsene Cannabisnutzer dort nicht länger per Sonderverordnung zu Bürgern zweiter Klasse erklärt werden können.

Das Gericht hat klargestellt: Auch in Bayern gilt Bundesrecht. Und Rechtsstaatlichkeit ist stärker als parteipolitische Profilierung. Für Konsumenten ist das eine gute Nachricht. Für Föderalismus-Fans ebenfalls – denn der funktioniert nur, wenn Landesregierungen nicht versuchen, missliebige Bundesgesetze durch die Hintertür auszuhebeln.

Markus Söder wollte Härte demonstrieren. Herausgekommen ist eine juristische Schlappe – und ein weiterer Beleg dafür, dass die Zeiten der pauschalen Cannabis-Verfolgung vorbei sind. Selbst im Englischen Garten.

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