Samstag, 4. Februar 2023

Reinheitsgebot für Cannabis

Foto: Su/Archiv

Der BvCW fordert ein Reinheitsgebot für Cannabis. Dieses existiert bereits beim Bier, nach der Legalisierung soll dieses auch für Cannabis existieren. 

Bei der Legalisierung von Cannabis stellt sich die Frage der Qualitätssicherung. Bier unterliegt in Deutschland strengen Richtlinien zur Sicherung von Qualitätsstandards. Bei einer Legalisierung stellt sich die Frage, wie die Qualität des Cannabis gesichert werden kann. Der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. legte am Donnerstag ein Papier dazu vor. Dort werden Standard für die Qualitätssicherung in Produktionsbetrieben, diverse Qualitätsanforderungen empfohlen, Vorgaben für Verpackung und Lagerung sowie Grenzwerte für Verunreinigungen, Schwermetalle und Pestizide angegeben. 

Kommentare des BvCW

Dirk Heitepriem, Fachbereichskoordinator für Genussmittelregulierung und Vize-Präsident des BvCW,:

“Nur mit höchster und kontrollierter Qualität können wir erfolgreich den illegalen Markt zurückdrängen und damit die Ziele der Bundesregierung zum Gesundheits- und Jugendschutz erreichen. Um dies umzusetzen hat sich die Cannabiswirtschaft in Deutschland mit Experten aus Anbau-, Labor- und Lebensmittel-Kontrolle zusammen gesetzt und erste Vorschläge für umfassende Qualitätsanforderungen für Cannabis als Genussmittel vorgelegt. Dies ist für Deutschland der erste öffentliche Entwurf für bundesweite Qualitätsstandards von Genusscannabis. Wissenschaftliche Erkenntnisse, einschlägige, auch mit anderen Genussprodukten erprobte Verfahren und Standards, wurden dabei zu Rate gezogen und eingebracht.”

Jürgen Neumeyer, Geschäftsführer des BvCW ergänzt:

“Mit unseren Qualitätsanforderungen schlagen wir ein Reinheitsgebot für Genusscannabis vor. Die von uns erarbeiteten Standards, Maßnahmen, Kontrollen und Grenzwerte orientieren sich an engen, erprobten Kriterien und praktizierten Verordnungen. Sie dienen als mögliche Richtschnur für die Qualitätskontrolle von Genusscannabis mit einer kommenden Regulierung. Wichtig ist eine deutschlandweit einheitliche Umsetzung und kein regionaler Flickenteppich, wie beispielsweise beim Medizinalcannabis oder bei CBD-Produkten. Die praktikable Umsetzung für Start-Ups und kleine Produktions- und Weiterverarbeitungsbetriebe muss dabei berücksichtigt werden. Um als Cannabiswirtschaft künftig gegenüber dem Schwarzmarkt sinnvoll konkurrieren zu können, ist die Qualitätsgarantie –  neben Preisgestaltung, Produktvielfalt und Verfügbarkeit – ein wesentliches Alleinstellungsmerkmal.” neben Preisgestaltung, Produktvielfalt und Verfügbarkeit – ein wesentliches Alleinstellungsmerkmal.”

Wenn Cannabis endlich legalisiert ist, braucht es klare Kriterien, die die Qualität des Cannabis sichern. Der BvCW legt mit diesem Positionspapier eine eindeutige Grundlage. Das Reinheitsgebot für Cannabis ist eine sinnvolle und wichtige Idee. Der BvCW fordert ebenfalls klare Regularien zum Eigenanbau.

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Ein Beitrag von Simon Hanf

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6 Kommentare
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Rogg
1 Jahr zuvor

Eigentlich wäre das Problem doch gelöst, wenn man das Luxemburger Modell einführen würde. Soweit ich weiß haben die doch die versprochene Legalisierung verkackt und stattdessen den Eigenanbau von 3 Pflanzen erlaubt. Für den privaten Gebrauch. Korrigiert mich wenn ich falsch liege…. Niemand verseucht das Zeug, dass er selbst nutzen will. Patienten und Hedonisten können sich ihren Bedarf selbst produzieren und das selbst kontrollieren. Gut, es gibt keinen offiziellen Verkauf und dadurch hat man vielleicht etwas weniger Auswahl…aber man kann ja seinen Überschuß tauschen und damit das Sortiment erweitern. Das würde auch viel schneller gehen als einen kompletten Markt mit Verkaufsstellen, Kontrollen dieser und einer Infrastruktur für Herstellung und Vertrieb zu etablieren. Eine Entkriminallisierung mit drei erlaubten Pflanzen und Besitz in… Weiterlesen »

Rainer
1 Jahr zuvor

Fehlen noch Grasaufbewahrungsschachteln für den sicheren Transport,nachdem es erlaubt ist.Solange kann man auch kleine Budbilder reinlegen.

Haschberg
1 Jahr zuvor

Wenn es schon ein Reinheitsgebot für die nicht ungefährliche Volksdroge Bier gibt, weshalb sollte man ein solches nicht auch für die wunderbare Heilpflanze Cannabis einführen?
Sind es die Hanfkonsumenten für einen angeblichen “Gesundheitsminister” wie Herrn Holotschek etwa nicht wert, in gleichem Maße wie seine treuen Biertrinker, vor verunreinigtem Hanf geschützt zu werden?
Bürger, die auf welche Art auch immer, eine so einzigartige Heil, – Kultur – und Nutzpflanze konsumieren, müssen in einem modernen Rechtsstaat auch das uneingeschränkte Recht haben, für ihr gutes Geld saubere Ware zu erwerben.
Man braucht es mit den geplanten Untersuchungen ja nicht zu übertreiben, aber irgendwelche Fremdstoffe, Pestizide oder gar synthetischen Cannabinoide haben in dieser edlen Pflanzenware wirklich nichts zu suchen.

Rogg
1 Jahr zuvor

Moin… Für alle die Sorge haben beim Luxemburger Modell zu kurz zu kommen eine kleine, konservative Rechnung. Jeder der das Glück hat einen Balkon oder sicheren Garten zu haben, kann im Sommer recht günstig bis zu sechs Pflanzen anbauen. Bsp: Sommerhalbjahr: Im Februar oder März zieht man 3 feminisierte photoperiodische und 3 feminisierte automatische Sorten vor. Die automatischen Sorten sind etwa (je nach Sorte) in 3 Monaten komplett durch, also haben ca Ende Juni ausgeblüht und sind erntereif. Da beginnen die photoperiodischen Sorten erst zu blühen (wenn nicht, unwesentlich später) und sind weitere 2 Monate später erntereif. Also im August oder September (Sortenabhängig). Ernten kann man, konservativ gerechnet, 50 Gramm von jeder automatischen und 100 Gramm von den Photoperiodischen. Zusammen… Weiterlesen »

Ramon Dark
1 Jahr zuvor

Besonders edel wäre es, wenn im Zuge eines Reinheitsgebots beim Handel auch die Angabe bestimmter Unterscheidungskriterien verpflichtend eingeführt würde (z.B. kontrolliert biologischer Anbau oder nicht, Indoor- oder Outdoorprodukt, Grad des fairen Handels, durchschnittlicher Gehalt der wichtigsten Cannabinoide und Terpene usw.). Das wäre dann der beste Verbraucherschutz.

Qi San
1 Jahr zuvor

… bin auch nicht das Mathegenie. Pi mal Daumen:
Eigenanbau ohne Limit (für Menschen mit gesundheitlichen Problemen) legalisieren und gut ist.
Einfache Antrag-Formulare sind online oder auf dem Amt verfügbar.
Die totale Entkriminalisierung der Königin der Nutzpflanzen bleibt dann als Rest …

Namaste

Zuletzt bearbeitet 1 Jahr zuvor von QiSan