Mittwoch, 7. Dezember 2022

CBD Verbot in Göttingen, ein Einzelfall?

Bild: Archiv/Su
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CBD Verbot in Göttingen, ein Einzelfall? Hü und hott – die Ambivalenz eines Landkreises. Wie Niederdorla in Thüringen geographischer Mittelpunkt unseres schönen Landes ist, ist Göttingen zum Dorn in einem Auge geworden, das Deutschland heißt. Denn der Landkreis hat im Juli dieses Jahres als bundesweit einzige Kommune den Vertrieb von CBD-Produkten untersagt. Die Begründungen waren bei Einführung des Erlasses mindestens erwähnenswert, wenn nicht sogar fragwürdig. Eine ausgenüchterte Betrachtung des Marktes rauschfreier Cannabisprodukte.

Wie das manchmal so ist mit Verfügungen, werden sie erlassen und treten dann auch ohne großes Federlesen sofort in Kraft. So geschehen im beschaulichen Städtchen Göttingen am 20.07.2022. Für die Statistiker unter uns: Es war ein Freitag. Der Landkreis verbot mit dieser historischen Verfügung den Vertrieb CBD-haltiger Produkte im Allgemeinen und Lebensmittel im Besonderen. Eigentlich könnten doch alle dankbar dafür sein, denn die Begründung des Verbots erinnert an so etwas wie Fürsorgepflicht. „Auf diesem Weg stellt der Landkreis Rechtssicherheit für die Verkaufsstellen her“ ließ der Landkreis über seinen Herold* verkünden. Aha, Rechtssicherheit für die Verkaufsstellen, soso. Diese Verkaufsstellen wissen aber scheinbar besser, was sie tun, als der Landkreis selber. Doch der Reihe nach.

* Verkünder im Mittelalter

CBD – Chaotisch ballernde Drogen oder was ist das?

Bei CBD handelt es sich um die Abkürzung für Cannabidiol, was in Sachen Bekanntheitsgrad der Elvis Presley unter den Cannabinoiden der Hanfpflanze ist. CBD-Lebensmittel und Lebensmittel, die Cannabis sativa L enthalten, gehören ebenso zur Zielgruppe der Verfügung wie Aromaöle, Nahrungsergänzungsmittel, Energy Drinks, Tropfen, Mundsprays und Mundpflege-Sprays. Ausgenommen von der Verordnung sind lediglich entfettete Samen, Hanfsamen, Hanfsamenöl und Hanfmehl. In der Allgemeinverfügung des Landkreises schreibt dieser, dass das Verbot ‚zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern‘ geschehe.

Diese Formulierung erinnert an das Hinweisschild zum Jugendschutz, das in jeder Kneipe neben dem Zigarettenautomaten hängt, das man aber niemals ließt, weil die Schrift viel zu klein war. Dass von der Göttinger Präzedenz-Verordnung auch Menschen betroffen sind, die aufgrund massiver Schlafprobleme oder anderer mit herkömmlichen Präparaten nicht zu lindernden gesundheitlichen Problematiken diese Produkte aus dem Einzelhandel beziehen, wird nicht weiter erwähnt. Wozu auch? Handelt es sich dabei doch nur um eine Randgruppe von ein paar hundert Menschen. Und was kann man mit Randgruppen in den Augen der Politik? Richtig: Vernachlässigen.

Vor diesem Hintergrund will die Stadt Göttingen, die bei der Radfahrerfreundlichkeit bundesweit auf den vorderen Plätzen rangiert, aber nur bedingt fortschrittlich erscheinen. Hintergrund der Verordnung seien gerichtliche Entscheidungen, in denen untermauert wird, dass der Schutz der Gesundheit von Verbraucher*Innen klar heraus gestellt werde. Es mangele an wissenschaftlichen Belegen für die Wirksamkeit des Cannabidiol, zu denen neben anderen auch Beruhigung, Schmerzlinderung und Entzündungshemmung zählen. Derartige Belege seien nicht abschließend erbracht worden. Daher sei die Allgemeinverfügung auch nicht nur angemessen und verhältnismäßig, sondern auch notwendig. Kurios ist dabei allerdings, dass der Landrat selbst in der Verfügung erklärt: „Dem Stoff CBD werden schmerzlindernde, beruhigende und entzündungshemmende Eigenschaften nach der allgemeinen Fachliteratur nachgesagt …”

CBD in Deutschland

Wie das zusammenpasst, versteht man wohl nur dann, wenn man in dem Bürokratierummel der Bundesrepublik Deutschland noch den Ausgang sieht. Im Übrigen darf auch die Frage gestellt werden, ob für ein Verbot die noch nicht bewiesene Wirksamkeit eines Präparats ausreicht. Müssten dann nicht auch einige in Apotheken erhältliche Medikamente aus den Regalen verschwinden? Unter Punkt 3. der Verordnung heißt es, die Untersagung gelte „für alle ansässigen Lebensmittel- sowie sonstigen Unternehmen, die im Landkreis und der Stadt Göttingen sowohl entweder über den stationären Handel als auch den Versandhandel und / oder den Verkauf im Internet (sog. Onlinehandel) diese Produkte in den Verkehr bringen. Dabei ist es unerheblich, ob das Inverkehrbringen entgeltlich oder unentgeltlich geschieht.“ So darf man also ein CBD-Öl, das in Berlin gekauft wurde, im Stadtgebiet Göttingen nicht verschenken. Online von einem „Externen“ Anbieter CBD-Produkte zu beziehen, ist aber noch erlaubt. Aha.
Der Cannabis Rechtsexperte Wolfgang Pöltl, Mitglied der österreichischen Hochschülerschaft, der sich seit Jahren kritisch mit dem Thema Legalisierung von Cannabis und Cannabisprodukten beschäftigt, schreibt dazu auf seiner Homepage: „Der Landkreis Göttingen […] verbietet das Inverkehrbringen von Kosmetik und verhindert […] auch das Verwenden von CBD-Produkten als Aromastoffe, aber nur“, und jetzt wird es richtig lustig;  „wenn es CBD-Händler aus dem Landkreis Göttingen und aus der Stadt Göttingen in Verkehr bringen.“ Online oder über nicht in Göttingen ansässige Händler dürfen also weiterhin CBD-Produkte erworben werden. Pöltl wird in seinem Artikel noch bissiger: „Dies weil angeblich die Volksgesundheit vor CBD geschützt werden muss. Dabei kann der Landrat kein einziges Beweisstück vorlegen, wonach CBD gesundheitsschädlich sei.“

Göttingen gesetzesfreie Zone?

Es schien damals so zu sein, dass der Göttinger Landrat seine Entscheidung weder verfahrens- noch europarechtlich begründen konnte. Vielmehr überging diese nicht nur Europa-, sondern auch die Grundrechte. Dass derartige Basics vor einem Entscheid dieser Tragweite nicht geprüft werden, wundert nicht wirklich. Was soll der Geiz? Wir verbieten erst einmal, ruinieren dadurch einige Existenzen und bringen Schwerkranke in die Bredouille und dann können wir immer noch schauen, ob das Verbot haltbar ist. Diese Praxis erinnert an die Vorgehensweise vieler bis an die Zähne bewaffneter Amerikaner, die in das raschelnde Gebüsch auf ihrem Grundstück erst einmal das Magazin ihrer heiß geliebten AK47 entleeren und dann gucken gehen, ob es ein böser Bube oder spielende Nachbarskinder waren. Will man die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer derart irrwitzigen politischen Entscheidung beantworten, muss man nur der Frage nachgehen, wer Nutznießer des Verbotes ist.

In diesem Fall ist die Frage schnell beantwortet: die Pharmaindustrie. Nicht nur der Umgang mit CBD-Produkten, sondern die gesamte Frage der Legalisierung von Cannabis wird nicht nur zwischen Politikern in einem bereits Jahrzehnte andauernden Tauziehen diskutiert und entschieden. Die Top-Manager der Pharma-Riesen sitzen ebenfalls mit am virtuellen Tisch. Denn wenn in Deutschland irgendetwas legalisiert wird, was Kranken wirklich Linderung verspricht oder sie womöglich sogar heilt, hält die Pharmaindustrie die Hand auf. Pöltl prophezeite seinerzeit zum Vorgehen des Landkreises Göttingen: ‚Dass aber der Landkreis Göttingen sich nun über geltendes Europarecht stellt und Grundrechte negiert und diese stillschweigend übergeht, wird eine Prozesslawine gegen die verantwortliche Behörde und im Resultat eine Vielzahl von Klagen auch beim EuGH zu Folge haben.‘ Damit sollte er Recht behalten. 

Ein Beben für zwei Szenen

Die eine Szene, die von dieser bitteren Entscheidung betroffen ist, ist bundesweit die der Kommunen. Denn für diese könnte Göttingens Fahrplan eine Art Vorbildcharakter haben. Der Jurist bemüht hier gern den Begriff Präzedenzfall. Einen solchen Präzedenzfall hat der Landkreis Göttingen nun geschaffen. Werden andere Kommunen nachziehen? Ebenfalls mit dem hehren Ziel, leidende BürgerInnen vor den bösen und vor Geldgier geifernden CBD-Dealern zu schützen? Jedenfalls vor den ortsansässigen, an denen die Pillenriesen nichts verdienen? Oder um die Pharmaindustrie zu schützen? Wer wird denn hier genau vor wem geschützt? Die Tragweite des Themas jedenfalls wird sichtbar, wenn man sich bewusst macht, dass neben der ‚Süddeutschen Zeitung‘ (SZ) auch die ‚Zeit‘ über die Ereignisse berichtete. Göttingen hat trotz seiner nur 120.000 Einwohner und dem auf allen Bahnsteigen die Besucher empfangenden Slogan „Göttingen – Stadt, die Wissen schafft“ traurige Berühmtheit erlangt.

Bei der anderen Szene, die von dem Beben betroffen ist, handelt es sich um die Einzelhändler, die ihre CBD-Produkte nun aus den Regalen räumen müssen. Und auch wenn die Allgemeinverfügung in Göttingen rechtlich fragwürdig sein dürfte, ist sie ein Trauma für den Prozess der Cannabis Legalisierung. Der komplette Erlass findet sich auf der Website des Landkreises Göttingen unter Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen/Amtsblatt und dann auf Seite 3 der Artikel 39 vom 26.07.2022

Eine weitere Rechtfertigung für den Erlass liefert der Landkreis mit der nicht Fleisch und nicht Fisch-Aussage, dass diese Produkte oft mit dem Betäubungsmittel THC verunreinigt seien. Es bleibt zu vermuten, dass die Welt dort draußen eine bessere wäre, wären viel mehr Lebensmittel mit THC „verunreinigt“. Verbote von CBD sind sinnlos.

Ein Beitrag von Hanfred

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8 Kommentare
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Heisenberg
1 Jahr zuvor

Gebt das CBD frei.Die CBD Legalisierung soll ja in zwei Jahren kommen.Direkt im Fachgeschäft mit Beratung.

Ramon Dark
1 Jahr zuvor

Weiteres wissenschaftlich Absurdes an der CBD-Hatz im Allgemeinen liegt auch darin, dass CBD in einem begrenzten Rahmen ein THC-Antagonist ist, also dessen Intensität ausgleichend verringern kann. Und THC wird doch sinnloserweise noch mehr verteufelt! Als Dronabinol(THC-Extrakt pur)patient weiss ich inzwischen die Ergänzung der Tropfen durch die gleichzeitige Einnahme von CBDblüten oder -harz von der Tankstelle sehr zuschätzen. Eigentlich müssten auch CBD-Produkte wegen der gesundheitsfördernden Wirkungen zur Kassenleistung gehören.Im natürlichen Cannabinoidverbund der Pflanzenprodukte selbst wirkt THC natürlich auch erfahrungsgemäss am ausgeglichensten. Leider ist der Umstieg auf Medizinalhanfblüten krankenkassentechnisch begründend wegen eventuell drohendem Kostenübernahmeverlust äusserst problematisch und Medizinalhaschisch gibts bei uns leider nicht. Es ist an der Zeit, dass im Zuge einer sofort nötigen Legalisierung auch die Palette der kassenpflichtigen Medizinalhanfprodukte wesentlich… Weiterlesen »

Daniela Blomeyer,
1 Jahr zuvor

Diese Unaufgeklärtheit in Göttingen, meiner Heimatstadt und meinem Wohnort, fand ich schon bei dem Erlass erschreckend. Wie konnte meine Stadt sich so negativ verändern. >:(

Hanf ist ein tolles Produkt und für viele Zwecke geeignet.

Bin selber seit etlichen Jahren CBD-Öl Nutzerin und auf dem sehr steinigen Weg mit Glück zur Cannabispatientin in Göttingen zu werden. Der einzige, der keine Probleme mit CBD-Öl hatte, war 2015 ein Apotheker, der sogar noch viel mehr Wissen hatte als ich. Gehe davon aus, dass ich diese Apotheke bzgl. Cannabis wählen werde, da er alle Mitarbeiter*innen über Cannabis und CBD aufklärt.

Haschberg
1 Jahr zuvor

Man muss sich wirklich so langsam fragen, wohin die Reise eigentlich geht?
Anstatt sich endlich mal an eine geplante Legalisierung und Öffnung des Marktes heranzuarbeiten, werden paradoxerweise nur weitere Verschärfungen beschlossen.
Sitzen wir alle etwa im falschen Film?
Unsere schwarzen pseudochristlichen Prohibitionsgesellen werden sich schon jetzt ihre schmutzigen Hände reiben und munter darauf hinarbeiten, die ganze Sache noch rechtzeitig platzen zu lassen.
Die Ampelpolitiker scheinen mir zu zerstritten und zu schwach, um sich dieser massiven Gegenwehr aus dem konservativen Lager und der hartnäckigen Ignoranz eines Großteils unserer Mitbürger erfolgreich entgegenstellen zu können.

ClaudiaLahm
7 Monate zuvor

Für mich ist die beste Option auch in Tropfen. Die Entwicklung von CBD-Produkten ist aber sehr schnell. Zum Beispiel haben wir jetzt auch CBD-Kosmetik. Sicher werden wir bald neue Möglichkeiten haben, es einzunehmen. Diese legalen Substanzen sind jetzt in Mode, und nicht nur Cannabisprodukte. Heutzutage kann man sogar 1d lsd kaufen (https://chemical-collective.com/de/product/1d-lsd-150mcg-blotters/) . Ich bin auch kein Raucher. Ich nehme lieber ein paar Tropfen vor dem Einschlafen. Oder auch, wenn ich mich ein bisschen nervös fühle. Eigentlich ist die Einnahme von CBD viel effektiver als viele Medikamente, die ich ausprobiert habe.

Reo
2 Monate zuvor

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jake35
2 Monate zuvor

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Scott
2 Monate zuvor

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