Sonntag, 30. Oktober 2022

Cannabis-Apothekerin kritisiert die Eckpunkte

Cannabis aus der Apotheke
Foto: marker

Die Cannabis-Apothekerin Melanie Dolfen kritisiert die Eckpunkte zur Cannabislegalisierung. Sie sei regelrecht davon entsetzt. 

Die Cannabis-Apothekerin versorgt in der Berliner Bezirks-Apotheke Cannabispatienten mit ihrer Medizin. Für viele ihrer Patienten ist Cannabis die letzte Therapieoption. „Was ist in den wenigen Tagen zwischen den dementierten Eckpunkten und der Kabinettsvorlage zur Cannabis-Legalisierung passiert?“, fragte sich Dolfen. Laut ihr haben: „Auf den letzten Metern haben die Lobbys der Hersteller und der Cannabis-Aktivisten offenbar noch kräftig mitgeschrieben.“ Sie kritisiert das der Grenzwert nicht abgeschafft wurde. In der ersten Iteration der Eckpunkte war noch ein Grenzwert vorhanden. Diese wurde mittlerweile abgeschafft. Darüber haben wir am Mittwoch berichtet.

Die Cannabis-Apothekerin ist auch schockiert, dass der Grenzwert für die 18- 21 jährigen nur geprüft wird: „Für die 18- bis 21-Jährigen hat man sich lediglich vage darauf geeinigt, einen Grenzwert ‚zu prüfen”. Zusätzlich kritisiert sie, dass aktuell lizenzierte Fachgeschäfte den Shops bevorzugt werden würden. Dies ist auch das, was der Hanfverband fordert. Eine Abgabe in Apotheken wird nicht angestrebt, weil die Apotheken sich auf die medizinische Versorgung fokussieren sollten und nicht auf allgemeine Kiffer Beratung. Vielleicht hat Dolfen selbst finanzielle Interessen daran, dass Cannabis in Apotheken verkauft wird?

Sie hat konkrete Eckpunkte gefordert: 

  • gesetzlich verbindliche THC-Grenzwerte
  • Altersgrenzen (ab 25 Jahren)
  • Höchstabgabemengen
  • Cannabis, Herstellung und Verkauf klar zu trennen
  • den Unterschied zwischen Freizeit- und Medizinalcannabis gesetzlich zu regeln

Während eine Trennung von Freizeit- und Medizinalcannabis sinn machen würde, macht ein Grenzwert keinen Sinn. Wir wiederholen nochmal unser Argument: “Es macht aber keinen Unterschied, ob ein Joint mit 0,2 Gramm Cannabis (10% THC) oder 0,1 Gramm (20% THC) konsumiert wird. Die Gesamtmenge an THC (20 mg) ist in beiden Fällen gleich.”  Eine Altersrestriktion macht auch keinen Sinn, denn junge Menschen kiffen ohnehin schon. Der Konsum für die Gruppe kann entweder weiterhin auf dem Schwarzmarkt mit ggf. gestrecktem Cannabis passieren oder möglichst sicher in Fachgeschäften. 

Ein Beitrag von Simon Hanf

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4 Kommentare
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buri_see_kaeo
1 Jahr zuvor

Eine Cannabis-Apothekerin…, wie kann man sich nur berufen fühlen, solchen Blödsinn (Grenzwerte) unter Preisgabe der eigenen Identität in die Welt zu posaunen. Aber egal, von ihr werden die Geschehnisse auf diesem Planeten schon nicht abhängen.
Bedenklicher, weil in reichweiter Deppen-Verarschung etabliert und (merkwürdig) immer wieder sehr erfolgreich, das Gebrüll…, bitte für die Suchmaschine Ihrer Wahl “csu parteitag cannabis”… Die Seppel-Trumps on it’s best.
mfG  fE

Heisenberg
1 Jahr zuvor

So eine Apothekerin sollte sich mal mit Cannabis auseinander setzen.Vielleicht mal einen rauchen.Das könnte ihre Meinung in verschiedenen Hinsichten ändern.

Haschberg
1 Jahr zuvor

Einen THC Grenzwert festzulegen, halte ich für nicht sinnvoll.
Schließlich handelt es sich hierbei künftig ausschließlich um zertifizierte Produkte, auf deren Umverpackung ohnehin der genaue THC Wert mit den eventuell zu erwartenden Nebenwirkungen angegeben werden muss.
So ist für jeden Konsumenten genau ersichtlich, wie stark sein Hanfprodukt ist und was er von dessen Wirkung zu erwarten hat.
Es muss alles genauso geregelt sein , wie bei anderen legalen Suchtstoffen (siehe Alkohol und Tabak)) auch.
Also wo ist das Problem?

buri_see_kaeo
1 Jahr zuvor

Da gibt es kein! Problem, weil eine Deklarierung des Wirkstoffgehaltes geplant ist; aber auf “Teufel komm raus” unbedingt Blödsinn brüllen…, das ist ein Problem.
Mit der vorgesehenen THC-Gehalt-Deklaration ist man übrigens der Deklaration des Coffein-Gehaltes beim Pulverkaffee weit voraus; dort vermisse ich eine, denn würde ich gern bewusst/informiert preisgünstig einkaufen.
mfG  fE