Dienstag, 18. Oktober 2022

Knast für CBD-Blüten – Analyse des Urteils

Foto: Su/Archiv

Es gab Knast für den Handel mit CBD-Blüten. Uns liegen das Urteil sowie der Beschluss des BGH vor. Hier unsere Analyse des Urteils. 

Es ist eine Satire sondergleichen. Bereits am Mittwoch haben wir über den prekären Fall der CBD-Blüten Händler berichtet. Diese wurden zu Haftstrafen verurteilt, weil sie mit CBD-Blüten im großen Stil gehandelt haben. Dabei ging es um eine Gesamtmenge von 60 kg CBD-Blüten. Die Verurteilung bezieht sich dabei auf einen Verstoß gegen §30a, welcher bandenmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach Anlage I BtMG beschreibt. Konkret bedeutet dies, dass die beiden Verurteilten B. und K. juristisch wie Mafiaorganisation behandelt wurden. 

Das Landgericht Berlin war für die Verurteilung zuständig. Der Angeklagte B. wurde wegen bandenmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen sowie zur Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. K. trifft das Urteil deutlich milder. Er wurde nur wegen Beihilfe und Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt. Er wurde zu 10 Monaten Gefängnis verurteilt, die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. 

Der BGH bestätigte dieses Urteil nur. Damit gilt es als rechtskräftig. Ein Teil der Begründung dieses Urteils ist auch, dass die Täter die Missbrauchsmöglichkeit beim Endabnehmer nicht ausschließen können. Die Begründung ist besonders absurd, wenn man bedenkt, welche Widersprüche diese aufzeigt. In deutschen Apotheken werden frei verkäufliche Hustenmittel mit dem Wirkstoff Dextromethorphan (DXM) angeboten. Die Substanz DXM löst in hohen Dosierungen Rauschzustände aus. DXM ist dabei ein Stoff, welcher ein hohes Missbrauchspotenzial hat und auch von einigen Menschen zu Rauschzwecken missbraucht wird. Somit kann bei dem Verkauf von DXM-haltigen Arzneien der Missbrauch zu Rauschzwecken nicht ausgeschlossen werden. Dennoch ist diese Substanz frei verkäuflich, sogar für Minderjährige leicht zu erwerben. Bei CBD-Blüten, wo ein eindeutiger Missbrauch zu Rauschzwecken nicht einmal nachgewiesen werden konnte, werden die rechtlichen Gesetze zu Ungunsten der bei CBD-Blüten-Händler ausgelegt. Dies liegt an der Illegalität der Hanfpflanze.

Das Argument, dass der Handel erlaubt ist, nur weil sich die CBD-Blüten an Tankstellen und CBD-Fachgeschäften erwerben lassen, ist allerdings hinfällig. Denn nur, weil es in einem legalen Geschäft verkauft wird, bedeutet das nicht, dass dort alle Produkte auch eindeutig legal sind. Analog hierzu ist die Prohibition in den USA. Dort wurde in den Bars neben den erlaubten Sodas auch Alkohol verkauft. Dies war dann natürlich illegal, obwohl es sich in einer offiziellen Verkaufsstelle befand.

CBD-Blüten sind nach der geltenden Rechtsprechung illegal, da diese Pflanzenteile der Cannabispflanze sind und eben nicht in einem Extrakt vorliegen. Da sämtliche Pflanzenteile der Cannabispflanze illegal sind, außer wenn die Ausnahme der zu gewerblichen und wissenschaftlichen Zwecken zählt, haben die beiden Angeklagten eine Straftat verübt. Laut Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler ist selbst der Besitz der CBD-Blüten eine Straftat. Die Grundsubstanz CBD ist zwar legal, das gilt auch für CBD-Extrakte allerdings nicht, wenn diese in Blüten mit einer Restmenge von THC vorhanden ist. 

Die zweite Ausnahme, wann CBD-Blüten legal wären ist, wenn der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Wie oben bereits erwähnt, ist es quasi unmöglich sich mit CBD-Blüten zu berauschen. Allerdings lässt die juristische Definition des Begriffes “ausgeschlossen” keine Schlupflöcher zu. Da es rein theoretisch möglich sein könnte, sich mit CBD-Blüten zu berauschen, gelten diese als illegal. Es fehlt ein eindeutig wissenschaftlicher Nachweis, welcher den Missbrauch zu Rauschzwecken eindeutig ausschließt. Würden die CBD-Blüten einen Wirkstoffgehalt von 0,0% THC enthalten. dann wäre der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen. 

Es gilt auch in der Rechtsprechung als Fakt, dass CBD keinerlei Rauschwirkung hat, somit ist alles was mit reinem CBD zu tun hat legal, allerdings nicht wenn Spuren von THC vorhanden sind. 

Eine Anfechtung des Beschlusses vor dem Bundesverfassungsgericht wird als wenig vielversprechend angesehen. Dementsprechend bleibt es bei der Verurteilung von B. und K. Die Haftstrafe muss von B. angetreten werden. B. kann hierbei nur hoffen, dass die Ampel endlich legalisiert, damit diese sinnlose Bestrafung nicht vollzogen wird. Sollte die Ampel allerdings nicht ihre Versprechen demnächst umsetzen, kann B. nur noch auf eine Amnestie und ggf. einen Schadensersatz hoffen.

Dieses Urteil ist zwar rechtlich wasserdicht, weil diese Gesetzeslage den Handel mit CBD-Blüten verbietet. Dennoch ist es nicht umso weniger absurd und lächerlich. Der deutsche Rechtsstaat verurteilt somit Menschen wegen Handel einer Substanz, die von keinem Menschen zu Rauschzwecken missbraucht wird. Es ist ein Armutszeugnis für den deutschen Rechtsstaat, dass sowas überhaupt erst möglich ist.

Ein Beitrag von Simon Hanf

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8 Kommentare
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Fred
1 Jahr zuvor

Man kaufe sich 50 Gr. CBD Gras, ( dann hat man in etwa so viel THC wie in einem Gramm Gras herkömmlicher Art mit 10 % THC Gehalt steckt ) packe den Haufen in einen großen Backofen und stopfe sich das decarboxylierte Gras genüsslich rein. Alternativ kann man natürlich auch zu einem Din A 4 Blatt greifen und sich eine Riesentüte drehen und die 50 Gramm genüsslich rauchen. Bei beiden Varianten folgt die große Enttäuschung auf dem Fuß. Die Unmenge an enthaltenem CBD wird jeglichen Rausch verhindern. Also…. es braucht noch erweiterte Kenntnisse. Die eines Chemikers zum Beispiel. CBD muss raus, dann geht es ! Das meint das Gericht wohl mit der theoretischen Möglichkeit, sich an CBD Gras berauschen zu… Weiterlesen »

Heisenberg
1 Jahr zuvor

In der einen Tasche eine Cannabisblüte,in der anderen Tasche einen Zahnstocher.Bewaffneter Rauschgifthandel und Verstoß gegen das Affengesetz.

buri_see_kaeo
1 Jahr zuvor

Nicht ganz richtig, Simon Hanf “Würden die CBD-Blüten einen Wirkstoffgehalt von 0,0% THC enthalten. dann wäre der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen.” Bei DHV wollte sich wer mit der Urteilsbegründung incl. Gutachten auseinandergesetzt haben: Es wird vorausgesetzt, dass es beim Kuchenbacken zur Verwendung von Zitronensäure kommt; es wird nicht, wie von der anscheinend bildungsfreien Dutertla Ludwig behauptet, da was rausgefiltert (was vorher garnicht da war), sondern das CBD zu THC isomerisiert (Achtung Geheimwissen). Dazu bedarf es einer der sogenannten “starken Säuren” (pKS kleiner, oder um die 1), Schwefelsäure, Salzsäure, Salpetersäure, (chem. gedämpfte) Fluorwasserstoffsäure = Ausbeute um grobe 50%. Isomerisation des CBD zu THC mit (der schwachen Säure) Zitronensäure…, solche Idiotien betreibt keiner, oder gräbt jemand mit der Aussicht, 1g Gold pro… Weiterlesen »

buri_see_kaeo
1 Jahr zuvor

@ Fred, “Zumal sich in ein paar Monaten jeder eindecken kann wie er will.” ? “…Zumal sich in ein paar Monaten, nach dem wahrscheinlich wieder abzuwartenden (ca. 16 Jahre +) konservativen Siechtum, jeder eindecken kann wie er will. Nicht mal minimale Erleichterungen für Cannabis-Konsumenten umgesetzt zu haben ist das große Versagen der BR; und deren Demontage nimmt wie unter: https://hanfjournal.de/2022/10/11/cannabislegalisierung-beratung-fuer-spd-in-karlsruhe/#comment-34083 (letzter Absatz) angedeutet, langsam Fahrt auf. Die schwarzbraunen Masken-Dealer…, melden sich mit Kritik, die Reparatur des zerbröselten Rohres (durch typische ständige Neutronendurchgänge) dürfte auf ein Vielfaches der Kosten “vermittelt” werden; daraus wird auch noch der Vorwurf Geldverschwendung konstruiert werden. Ja, das war einmal eine Hoffnung/Aussicht, damals im Koalitionsvertrag, die ausgebliebene Umsetzung dürfte Schwarzbraun und die Schergen zu noch nie dagewesener… Weiterlesen »

Fred
1 Jahr zuvor

@buri_see_kaeo Abwarten. Für einen Abgesang auf die BR ist es zu früh. Und gleichzeitig auch ein deutsches Phänomen, das jeder Regierung in Schwierigkeiten das schnelle Ende vorausgesagt wird, und dieses sehr selten tatsächlich eintritt. Es gibt überhaupt keinen Grund, die Flinte ins Korn werfen. Von der Regierung wird schon noch was kommen. Und offen gestanden habe ich kein Problem damit, das sich das ganze zieht. Die Legalisierung ist ein komplexes Unterfangen, das dürfte inzwischen jedem klar sein. Und das Urteil des BverfG steht ebenfalls noch aus. Das könnte durchaus kräftig Würze in die ganze Geschichte bringen. Besonders im Hinblick auf die diversen Abkommen, die ja nun scheinbar arge Schwierigkeiten bei der Legalisierungsumsetzung verursachen. Vielleicht stellt sich ja heraus, das keine… Weiterlesen »

buri_see_kaeo
1 Jahr zuvor

Hurra, Neues aus Hr. Lauterbachs Ministerium
mfG  fE

Fred
1 Jahr zuvor

Tja, das mit der Anerkennung anderer Meinungen scheint ein großes Problem zu sein.

Ramon Dark
1 Jahr zuvor

Irgendwie liese sich diese Justizfarce damit vergleichen, wie wenn in den USA in der Zeit der Alkoholprohibition Fruchtsaft oder Zuckerwasser verboten worden wäre. Schliesslich lassen sich mit ihnen über Vergärung oder Vermischung berauschende Getränke herstellen.