Mittwoch, 28. September 2022

Cannabiswirtschaft fordert Regelungen zum Eigenanbau

Bild: su/Archiv

Cannabiswirtschaft fordert Regelungen zum legalen Eigenanbau. Vorbilder sind privates Bierbrauen und Tabakanbau, auch Anbauclubs könnten ermöglicht werden.

Der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) fordert die Möglichkeit des legalen Eigenanbaus im Rahmen der Cannabislegalisierung. Der BvCW fordert hierbei eine Lösung für den privaten Eigenanbau. Dieser ist aktuell immer noch illegal. Jedoch gibt es laut BvCW bereits Modelle, die einen legalen Eigenanbau ermöglichen. Dies sichert eine “kostengünstige Versorgung des  Eigenbedarfs als Genussmittel”. Ebenso werden die Grower durch den legalen Eigenanbau vor dem Schwarzmarkt geschützt. Auf dem Schwarzmarkt gibt es keinerlei Regularien, welche den Konsumenten vor gefährlichen Streckmitteln und Beimengungen schützen. 

Der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) positionierte sich in einem Positionspapier zu dem Recht auf legalen privaten Eigenanbau. Als Orientierung bezieht sich der BvCW auf das Bierbrauen sowie den Tabakanbau. Die aktuellen Regelungen erlauben das Brauen von 200 Liter Bier pro Jahr. Dafür benötigt es lediglich eine Anmeldung beim Zoll. Beim Tabak hingegen bedarf es nicht einmal einer Anmeldung. Hier liegt die Grenze bei 100 Tabakpflanzen. Die Weinherstellung für den privaten Eigenbedarf ist ebenfalls ohne Genehmigung erlaubt. Einzig wichtig ist, dass diese Produkte nicht weiter verkauft werden dürfen. 

“Mit diesem Vorschlag wollen wir dazu beitragen, anstelle der sinnlosen Kriminalisierung von Privatpersonen eine sinnvolle Regulierung zu etablieren und eine moderne Präventionspolitik weiter voranzutreiben. Hierzu schlagen wir eine Obergrenze von 6 Pflanzen pro erwachsener Person und eine digitale Anmeldung beim Zoll zum Zwecke der Datenerhebung vor”, so Benjamin Patock, Fachbereichskoordinator für Technik, Handel & Dienstleistungen beim BvCW. Der Anbau soll hierbei steuerfrei erfolgen. Sollte der Rahmen überschritten werden, bedarf es der Möglichkeit des Erwerbs einer Lizenz. 

“Wir stimmen mit den Drogen- und Suchthilfeverbänden überein, dass auch die Gestattung von eingetragenen Anbauvereinen erlaubt werden soll. Saatgut und Stecklinge für THC-haltiges Cannabis sollen hierzu in den kommenden Fachgeschäften verkauft werden. Es ist nicht zu erwarten, dass sich Privatpersonen im Rahmen der Selbstversorgung mit Streckmitteln schädigen werden. Daher kann in diesen Ausnahmefällen auf Qualitätskontrollen verzichtet werden”, ergänzt Dirk Heitpriem, Vize-Präsident und Fachbereichskoordinator Genussmittelregulierung beim BvCW. 

Wir in Deutschland könnten uns vorerst am thailändischen Modell zum Eigenanbau orientieren.

Ein Beitrag von Simon Hanf

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3 Kommentare
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Fred
1 Jahr zuvor

Daumen hoch. Gefällt mir.

Heisenberg
1 Jahr zuvor

Man ist das einfach.

Ramon Dark
1 Jahr zuvor

Beim Vergleich mit 200 l Bier pro Jahr fände ich 20 Hanfpflanzen angemessener.