Dienstag, 19. Juli 2022

Cannabis bleibt in Österreich illegal

Cannabis
Bild: Archiv

Cannabis bleibt in Österreich illegal. Dies hat das österreichische Verfassungsgericht offiziell bestätigt.

Das österreichische Verfassungsgericht (VfGH) entschied am Montag den 18 Juli 2022 das Cannabis eine illegale Droge ist und verboten bleibt. Ein Niederösterreicher reichte bei dem Verfassungsgericht in Wien einen Antrag gegen das Cannabisverbot ein. Der Antragsteller stellte die Verhältnismäßigkeit des Cannabisverbots in Frage. Dies begründete er unter anderem mit der geringen Gefahr der psychischen Abhängigkeit. Eine physische Abhängigkeit ist quasi unmöglich. 

Das Verfassungsgericht schreibt dazu in einer Stellungnahme: “Cannabis ist ein Suchtmittel, das von völker- und unionsrechtlichen Rechtsakten, z.B. der Suchtgiftkonvention 1961 und dem Übereinkommen von 1971 über psychotrope Stoffe, erfasst wird. Es liegt im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, den Konsum von auf solche Weise erfassten Suchtmitteln strenger zu regeln als den Konsum anderer Suchtmittel, etwa von Alkohol oder Tabakwaren. Vor diesem Hintergrund erscheint der Antrag auf Aufhebung des Verbotes aussichtslos. Der VfGH lehnte daher die Behandlung des Antrags einstimmig ab”

Dies ist eine besonders schwache Begründung, insbesondere wenn man bedenkt, dass Uruguay und Kanada bereits vor einigen Jahren Cannabis legalisiert haben. Konsequenzen gab es für diese Länder nicht. Wir hoffen dass das deutsche Bundesverfassungsgericht keine solch lächerliche Aussage bringt. So können wir noch ein Vorbild für Österreich und den Rest Europas sein. 

Ein Beitrag von Simon Hanf

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7 Kommentare
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Jemand
1 Jahr zuvor

“Wir hoffen dass das deutsche Bundesverfassungsgericht keine solch lächerliche Aussage bringt.”

Abwarten! Zutrauen würd ich es diesen bezahlten Mittäterm schon. “Wess Brot ich ess dess Lied ich sing” ist hier das Motto!

In Deutschland wurde die Gewaltentrennung schleichend quasiabgeschafft!

Die Richter tun was der Gesetzgeber vorschreibt….ohne nachzufragen oder zu tadeln bzw wenn sie denn mal tadeln dann folgen keine Konsequenzen (Cannabis Urteil von 1994 zB)

Die Polizei tut auch was man ihr vorschreibt
Das Militär ebenso

Und die Presse macht selbst Politik anstatt die vielfältigen Skandale (vor allem der CDU und CSU) aufzuarbeiten und regelmäßig daran zu erinnern

Und die Politiker wissen das und können nehezu machen was sie wollen (und nein das ist kein dummes Geschwurbel)

Josua Michaelis Kaminski
1 Jahr zuvor

Juristen und ihre komplexen Gesetze mit 1000 Paragraphen. Das wird dann so verflechtet das man da nie wieder rauskommt. Schön das man 1960 mal dachte so ist es richtig so machen wir das! Nur wenn neue Generationen heranwachsen denke ich haben diese genauso das recht vll. Dinge neu zu denken und ggf. auch (hoffentlich erfolgreich) anzupassen (siehe DE bald). Aber mimimi 1960 haben mal irgendwelche Menschen, die jetzt eh nicht mehr am Leben teilnehmen, Gesetze erdacht, die bullshit sind. Ich bin froh wenn die “Weil-Wir-Das-Schon-Immer-So-Gemacht-Haben”-Generation verschwindet.

Lg kammi

Haschberg
1 Jahr zuvor

Die Österreicher können einem leid tun, von so kurzsichtigen Blindgängern regiert zu werden.
Hoffentlich kriegen wir von unseren Verfassungsrechtlern nicht die gleichen hirnlosen Argumente vor die Füsse geworfen!

Fred
1 Jahr zuvor

Naja. `94 haben unsere Richter sich durchaus mehr Mühe mit dem Urteil gemacht. Völlig untypisch ging man dazu über, das Verbot im generellen zu hinterfragen, und nicht nur Details auf die Verfassungsmäßigkeit hin zu überprüfen. Das ist schon sehr bemerkenswert, da das VerfG. im Normalfall die gesetzgeberische Kompetenz der Regierung nicht in Frage stellt. Also, klar gesagt, wenn die Regierung ein solches Gesetz für nötig hält, dann ist das so. Was in meinen Augen auch nachvollziehbar ist, da das Gericht sich natürlich nicht als Gesetzgeber ” aufspielen ” kann und sollte. Leider fand man damals nichts was auf die inzwischen bekannte weitessgehende Harmlosigkeit von Cannabis hinwies. Jegliche Forschung war verboten, von Erfahrungen in medizinische oder sogar aus dem Freizeitbereich ganz… Weiterlesen »

Rainer
1 Jahr zuvor

Wer hat was anderes erwartet?Mortler sagte das gleiche.Verboten,weil eine illegale Droge.So,oder so ähnlich,wird auch hier die Legalisierung gekippt.

Hans Dampf
1 Jahr zuvor

Oder in die Länge gezogen.

Ramon Dark
1 Jahr zuvor

Da die vom österreichischen Verfasungsgericht angeführten “völker- und unionsrechtlichen Rechtsakte” die wissenschaftlich nachgewiesene gegenüber Alkohol und Tabak schwächere Sucht- und Gesundheitsgefährdung von Cannabis nicht mitberücksichtigen und damit grund- und menschenrechsverletzend sind müssten diese Rechtsakte allerdings für den “rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers” zu ignorieren sein. Etwas Schlimmeres weniger streng zu handhaben als etwas Harmloseres ist eine Verhöhnung des Gleichheitsgrundsatzes.