Freitag, 17. Juni 2022

Legalisierung im Realitätscheck – nur Gleichberechtigung macht Sinn

Ein Kommentar zur Legalisierung von Emanuel Kotzian

Nach der Sommerpause soll ein Gesetzesvorschlag zur Legalisierung von Cannabis präsentiert werden. Am Wochenende findet dazu die Cannabis Normal! Konferenz 2022 statt. Dort  diskutiert die Hanfszene zusammen mit Politikern und Wissenschaftlern die Eckpunkte des DHV zur Legalisierung. Wir betrachten daher die Legalisierung im Realitätscheck. 

Die Grundproblematik und das einzige was wirklich entscheidend ist – wir brauchen aus unserer Sicht die Gleichberechtigung mit anderen Genussmitteln. Es macht keinen Sinn bei der Legalisierung eine neue Rechtsgrundlage zu schaffen. Cannabis darf nicht anders behandelt werden als jedes andere Genussmittel auch. Weshalb sollten hier die Konsumenten des einen Genussmittels anders behandelt werden als die eines anderen? Genussmittel müssen miteinander vergleichbar sein. Die Verfolgung hört erst dann auf, wenn das alles in einem gerechten System zusammengefasst wird. Anhand von drei Beispielen zu den Themen Jugendschutz, Eigenanbau und Eigenbesitz-Menge soll dies im Folgenden verdeutlicht werden. 

Jugendschutz

Alle reden über den Jugendschutz. Was bedeutet denn der Jugendschutz bei anderen Substanzen? Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen –  verkauft ein Shop Tabak oder Alkohol, so reicht es aus einen Aushang mit einem Auszug aus dem aktuellen Jugendschutzgesetz zu machen. Dann dürfen Zigaretten und Alkohol gehandelt werden. Genau dasselbe sollte für Cannabis gelten. Aus aktueller wissenschaftlicher Sicht besteht kein Grund, Cannabis stärker zu regulieren als Alkohol. Es macht keinen Sinn für Cannabis eine eigene Regel zu erfinden, aber nicht für Alkohol und Tabak. Diese Substanzen sind nach wissenschaftlichen Erkenntnissen um einiges gefährlicher. Daher: entweder wird das Jugendschutzgesetz folgerichtig einfach ergänzt um Cannabis. Beispielsweise CBD-Blüten ab 16 Jahren und THC-Blüten ab 18 Jahren. Oder es gibt eine gesamtgesellschaftliche Diskussion darüber wie ein guter, zeitgemäßer Jugendschutz bei legalen Drogen aussieht. Man müsste sich hier also überlegen ob man nicht auch für Alkohol und Tabak die Regeln etwas anheben möchte? Und wie viele Einzelhändler sind denn wirklich in der Lage Ausweise richtig zu überprüfen? Also ein Auftrag an alle PolitikerInnen in Sachen Jugendschutz: Gleichberechtigung mit Alkohol und Tabak sowie eine Einordnung in das ganz normale Jugendschutzgesetz.

Eigenanbau 

Um die Frage zu klären, ob und wie viele Hanfpflanzen man privat anbauen darf sollte man sich erneut anschauen, wie es denn bei Alkohol und Tabak geregelt ist. Hier gibt es ganz klare Freigrenzen. So darf man bis zu 200 Liter Bier pro Jahr selbst brauen. Beim Tabak gibt es nicht einmal eine wirklich festgelegte Obergrenze, allerdings sollte man unter 100 Pflanzen anbauen, um auf der sicheren Seite zu sein. Wird mehr Bier gebraut oder mehr Tabak gepflanzt, dann wird das ganze Gewerblich. Das ist nicht verboten, aber dann muss es steuerlich erklärt werden. Alles andere wäre auch bei Cannabis reiner Nonsense. Daher lautet die schlüssige Forderung, dass 12 Cannabis-Pflanzen pro Privatperson steuerfrei angebaut werden dürfen. 

Eigenbesitz-Menge

Braucht es Limitierungen für den Besitz und den Verkauf von Cannabis? Wie würde es rüber kommen, gäbe es für andere Genussmittel eine solche Obergrenze? Aktuell sieht es nämlich so aus, dass der einzig limitierende Faktor beim Erwerb von Genussmitteln wie Alkohol oder Tabak  der eigene Geldbeutel ist. Jeder Erwachsene kann eine mehrfach tödliche Dosis Alkohol erwerben. Wenn ich also bei Alkohol an der Kasse nicht darauf hingewiesen werden muss, das dies jetzt zu viel ist, weshalb muss es denn beim Cannabis so sein? Wenn ein Genussmensch das Gras seines Lebens irgendwo verkostet – weshalb darf er es dann nicht mitnehmen und zuhause bevorraten? Es gibt keinen rationalen Grund. 

Solange es hier also ein Limit gibt bedeutet dies nichts anderes, als das hier weiter verfolgt wird. Es würde also weiter benachteiligt. Im Rahmen der Gleichberechtigung und einer echten Legalisierung bitten wir die verantwortlichen Politiker genau dies zu akzeptieren. 

Diese Aufzählung ließe sich beinahe endlos fortsetzen. Doch diese drei Beispiele zeigen bereits deutlich, wie eine Legalisierung von Cannabis  gleichberechtigt und konform zur herrschenden Gesetzeslage funktionieren kann. Wir hoffen, dass diejenigen die darüber zu entscheiden haben entscheiden sich für eine echte Gleichberechtigung. 

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5 Kommentare
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Otto Normal
1 Jahr zuvor

Wer diesen Artikel verstanden hat kommt um eine Legalisierung ALLER zur Zeit illegalen Drogen nicht herum. Aber es ging nie wirklich um Evidenz. Es immer um Ideologie. So wie es im Ukrainekrieg nicht um die Ukrainer geht. Um die ging es nie. Es geht um strategische Interessen, vor allem der USA. Wir sind die willigen Vassalen. Cannabis ist eine Droge der linken Szene. Genau um die geht es im “war on drugs”. Die wird seit Jahrzehnten von den Rechten auf der Welt gnadenlos und mehr und mehr auch unfair verfolgt. Bei Ideologischen Konflikten wird schnell die Rechtsstaatlichkeit über Bord geworfen und die Beteiligten begehen schwere Verbrechen für die sie nicht belangt werden. So wie die Inhaftierung von Assange ohne Anklage… Weiterlesen »

Zuletzt bearbeitet 1 Jahr zuvor von Otto Normal
Rainer
1 Jahr zuvor

Malzbier für Kinder ist die Vorübung für das Bier im Erwachsenenalter.Kennen wir schon.Cannabis ist mit den anderen Genußmitteln nicht zu vergleichen.Es ist ungleich sensationeller,und bewirkt auch eine andere Struktur und Kultur.Zu beobachten ist ein stärkeres Haudrauf seitens der Polizei seit der Bestrebung richtung Legalisierung.Das wird das Ergebnis sein.

Josua Michaelis Kaminski
1 Jahr zuvor

Selbstbestimmung für alle, danke

Daniela Blomeyer,
1 Jahr zuvor

Nix neues für interessierte.
Legalisierung von Cannabis ließe sich mEn juristisch zügig umsetzen, wenn gewollt.
X Konferenzen nicht notwendig, da sämtliche entscheidungserheblichen Fakten schon vorliegen.
Falls Tatsachen nicht bedacht wurden -> zu Papier, E-Mail o.ä., bringen und einreichen, damit es mitbedacht werden kann, wenn wirklich wichtig.
Ginge genauso bei allen noch illegalen Drogen.

Ramon Dark
1 Jahr zuvor

Erst mal danke an Georg Kotzian, dem DHV, Richter Müller und allen anderen Aktivist*innen. Das mit der Gleichberechtigung ist wirklich in jeder Hinsicht der springende Punkt, auch was den nationalen und internationalen Handel mit Cannabis betrifft. Bin mal gespannt inwieweit bei der Ampel wenigstens diesbezüglich zur Grundrechtsverwirklichung endlich einmal voll auf Grün (ohne immer noch und aktuell wieder besonders übliches autoritäres Olivgrün) geschaltet wird, kommt ja in der Geschichte unserer Republk doch nicht so oft vor.
@Otto Normal Danke für Deine derzeitigen ausführlichen Kommentare, sie sprechen mir sehr aus dem Herzen.