Mittwoch, 13. April 2022

Landessozialgericht Baden-Württemberg: Kein Cannabis bei ADHS


Landessozialgericht Baden-Württemberg: Keine Cannabis-Therapie bei ADHS-Patienten


Das Landessozialgericht in Baden-Württemberg hat sich bei dem Fall eines 42-Jährigen Mannes gegen eine Cannabis-Therapie entschieden. Der Mann leide seit seiner Kindheit an Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung auch ADHS genannt. Die Krankenkasse muss nun nach diesem Urteil keine Cannabis-Therapie finanzieren.

Mit 13 Jahren hatte der Mann die Behandlung mit Ritalin abgesetzt, da diese keine Wirkung zeigte und stieg auf Cannabis um. Im Mai 2020 beantrage der Mann bei seiner Krankenkasse eine Kostenübernahme für eine Behandlung mit Cannabis. Der behandelnde Arzt argumentierte ebenfalls damit, dass sein Patient mit Cannabisblüten behandelt, werden müssen, zudem würde auch eine Gesprächstherapie durchgeführt werden. Die Krankenkasse holte ein Gutachten bei der MDK Baden-Württemberg ein Gutachten ein und lehnte daraufhin den Antrag des Mannes ab. Auch argumentierten sie damit, dass Cannabis nicht zur Behandlung für ADHS geeignet sein. Das Landessozialgericht bestätigte die Argumentation. Es liege nämliche keine schwerwiegende Erkrankung vor. Das Gericht stellte dem Mann stattdessen die allgemein anerkannte und dem medizinischen Standard entsprechenden Leistungen wie Psychopharmaka und Psychotherapie.

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5 Kommentare
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Rainer
2 Jahre zuvor

So langsam geht es wieder zu der Behandlung ohne Cannabis mit der herkömmlichen Chemie wie eh und je.Wozu diese komische Idee mit Cannabis als Medizin?Werden wir mal langsam wieder vernünftig.Und legalisieren lassen wir mal besser sein.

Substi
2 Jahre zuvor

…wie die Aale!

Ramon Dark
2 Jahre zuvor

Die Gutachten des MDK sind in erster Linie dazu da, unerwünschte Kassenleistungen niederzuschmettern. Und Gerichte sind auf ihre Paragrafen spezialisiert und verlassen sich darum zur Beurteilung eines medizinischen Sachverhaltes gern und oftmals blindlings darauf. Dabei gibts inzwischen doch genügend medizinische Fachliteratur zum Thema Cannabis als Medizin, die das Gutachten dieses Falles widerlegt. Den Schweregrad einer Erkrankung kann eigentlich nur die längerfristig behandelnde Ärzteschaft feststellen und weder die Ferndiagnose des MDK oder gar eines auf Rechtsfragen spezialisierten Gerichtes erfassen. Sogar im Rahmen eines eventuellen einmaligen persönlichen Fachbegutachtungstermines wäre das für die begutachtende Person wegen der fehlenden Patientenkenntnis und der Kenntnis der Krankheitsentwicklung unmöglich. Psychotherapie kann nur längerfistig wirksam sein und ersetzt keine dringend nötige medizinische Akutbehandlung. Ausserdem wird wieder einmal ignoriert,… Weiterlesen »

georg
2 Jahre zuvor

Liebes Hanfjournal,
guter Artikel. Da sind jedoch schon auffällig viele Schreibfehler drin.
Bitte verbessert das doch, oder nehmt mit mir Kontakt auf.
Er liest sich nämlich etwas verspult.

Haschberg
2 Jahre zuvor

“Psychopharmaka und Psychotherapie statt Cannabis.”
Da sieht man mal wieder, wie sehr in Deutschland sogar die Gerichte von der übermächtigen Pharmaindustrie abhängig sind.
Lieber pumpt man die Hilfesuchenden wie gehabt weiterhin mit Ritalin voll und überläßt sie dann halt ihrem Schicksal.
Aber blos keine Therapie mit Cannabis ausprobieren, schließlich könnte die ja hilfreich sein.
Unser völlig einseitiges Krankensystem bedarf einer dringenden Reform, denn es erzeugt auf diese Weise nur noch mehr Kranke.