Mittwoch, 13. April 2022

25-Jähriger verurteilt wegen Cannabis-Konsum gegen Schmerzen

Haftstrafe auf Bewährung gegen 25-Jährigen wegen Cannabis-Konsum gegen Schmerzen


In Freudenstadt wurde ein 25-Jähriger Mann verurteilt, da er Cannabis gegen seine Schmerzen konsumierte. Hanf als Schmerztherapie per se ist nicht verboten und seit 2017 in Deutschland legal. Allerdings kriegen Schmerzpatienten Rezepte verschrieben von einem Arzt.

In Freudenstadt jedoch besorgte sich der 25-Jährige selbst das Cannabis. Die Anklage nun lautet „unerlaubter Besitz von Betäubungsmittel in unerheblicher Menge.“ Der Richter verurteilte den jungen Mann zu acht Monate Haft auf Bewährung. Der Angeklagte reagierte nüchtern auf das Urteil. Ihm sei bewusst einen Fehler gemacht zu haben und er akzeptiere das Urteil. Der 25-Jährige erlitt einen Unfall vor dreieinhalb Jahren und sitzt seitdem im Rollstuhl. Er hätte immer wieder starke Schmerzen als Folge des Unfalls. Einen Arzt hat er aber nicht aufgesucht. Erst nach der Anlage und der Festnahme habe er sich Cannabis verschreiben lassen.

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6 Kommentare
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Substi
2 Jahre zuvor

Traurig, echt traurig!

Michael
2 Jahre zuvor

Dann hoffen wir mal, dass die Geier von der GKV das auch bezahlen. Es heißt ja auch “Rechtsstaat” und nicht “Rechtstaat”.

Tom
2 Jahre zuvor

Was für ein Trauerspiel. Ärzte, die sich hartnäckig weigern Cannabis an ihre Patienten zu verschreiben, GKVs die einen erst mal 2 Jahre ohne Ergebnis hin und her schreiben lassen aber es nicht für nötig erachten zur Sozialgerichtsverhandlung zu erscheinen, und Patienten die dann von dem Staat der dieses Wirrwarr angerichtet hat in den Arsch gekniffen werden. Wie gesagt: Ein Trauerspiel.

Smile Indica
2 Jahre zuvor

Eine Schande und ein Robenträger, in meinen Augen, ohne Charakter. Ich wünsche diesem, in meinen Augen Gesindel auch einmal Schmerzen, so richtige Schmerzen. Ob sie dann immer noch solche faschistischen Urteile fällen würden?
Es darf bezweifelt werden. Gott soll euch bestrafen bis euch der Arsch wegfault, nicht nur nach meiner Meinung. Da kommen noch viele andere dazu!!!!!

buri_see_käo
2 Jahre zuvor

Für therapeutische Maßnahmen sind also Richter und nicht Mediziner zuständig; sh. auch “Landessozialgericht Baden-Württemberg: Kein Cannabis bei ADHS” – merk’ ich mir, falls mir mal ein Knochen bricht, brauch’ ich nicht zum Arzt, warte ich einige Jahre, bis dereiner (Richter) mit dem Hämmerchen klopft, spart Gips, CO₂-günstiger.
Um solchen Blödsinnigkeiten vorsorglich Einhalt zu gebieten…, war da nicht was in der Pustekuchenfibel (GG) ? Naja, wenn nicht…, ist aber auch egal, Dem offensichtlichen Selbstverständnis der meisten DE Richter, gern’ Schäden zu maximieren, ist somit Genüge getan – immer noch unübersehbar, deren historischer Background, oder sind die jetzt geldgeil?.
mfG  fE

Zuletzt bearbeitet 2 Jahre zuvor von buri_see_kaeo
Ramon Dark
2 Jahre zuvor

Nicht einmal eine gesunde und krankenkassenschonende Eigenschmerztherapie wird einem gegönnt. Und dann auch noch 8 Monate auf BW für eine unerhebliche Menge! Ein reaktionärer Kontrast zum freiheitlich denkenden Richter Müller. Der scheint leider immer noch eine der seltenen Ausnahmen in der deutschen Justiz zu sein. Hoffentlich zahlt die Kasse dem Patienten nach diesem Vorfall wenigstens sein Cannabisrezept.