Freitag, 25. Februar 2022

Suchtfachgesellschaften stellen Forderungen an die Regierung

In einer gemeinsamen Stellung wurden fünf zentrale Forderungen gestellt

Suchtmittel-Experte, Suchtfachgesellschaften, Verbot, Cannabis
Bringt 2022 einen Weg aus dem Verbot?

Nun wenden sich die Suchtexperten an die Regierung und fordern Klarheit: In ihrem gemeinsamen Positionspapier fordern “den Gesetzgeber auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, welche die gesundheitlichen und sozialen Folgeschäden mindern, die bei einer Ausweitung des Cannabiskonsums erwartbar wären.” Die vier Suchtfachgesellschaften DG-Sucht, DGS, dgsps und DHS erklären, dass sie zusammen “das gesamte Spektrum der Suchtprävention, Sucht-Selbsthilfe, und Suchttherapie” darstellen, allesamt mit Konsumfolgen und Störungen durch Cannabis konfrontiert – daher hat das Papier selbstverständlich auch ein gewisses Gewicht.

Allen Anfang bildet bei dem Papier der Jugendschutz, der durch begrenzte Öffnungszeiten, Mindestabstand von Schulen, Abgabe ab 18 (im besten Fall ab 21) Jahren, Mengenbegrenzung und anderen Maßnahmen sicher gestellt werden soll. Der Punkt ist mit Abstand der längste des Papiers, und bildet auch durch Argumente wie eine werbefreie Verpackung und Telefonnummern für Beratungsstellen ein Fundament, welches durchaus sinnvoll bei der Gesetzgebung wäre.

Daraufhin folgen eine Forderung nach legalen Verkaufswegen – die Suchtfachgesellschaften rechnen damit, dass der Schwarzmarkt die Preise drücken wird, um dem legalen Verkauf unter Druck zu setzen. Der dritte Punkt dürfe wohl für etwas Aufsehen folgen: Der Steuersatz soll, unter anderem, je nach Wirkstoffgehalt ermittelt werden. Die zusätzlichen Mittel sollen der verbesserten Prävention, Früherkennung, Beratung und anderen suchtbezogenen Maßnahmen zugute kommen. Das Papier argumentiert hier moralisch: “Hiermit würde der Gesetzgeber zeigen, dass nicht der Steueraufwuchs im Zentrum der gesetzlichen Veränderungen steht, sondern der gesamtgesellschaftliche Nutzen.” Ein wirklich neuer Punkt ist dies allerdings nicht, auch weil die Bundesregierung eine verstärkte Prävention bereits mehrmals als Verwendungszweck der Steuereinnahmen erwähnt hat.

Zuletzt wünschen sich die Suchtfachgesellschaften eine interdisziplinäre Expertengruppe, die der Regierung in Sachen Cannabis und Umsatz der neuen Regulierungen, welche die durch die Legalisierung in Kraft treten würden, unter die Arme greift. Das Papier enthält also wenig neue Punkte, vielmehr formuliert es die bereits bestehenden Vorhaben der Regierung deutlich aus und bildet so eine Blaupause, für ein mögliches Gesetz. Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, sowie die Regierung selbst, äußerten sich bisher nicht zu dem Positionspapier.

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11 Kommentare
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Smile Indica
2 Jahre zuvor

Bei der bisherigen Statistik der Drogentoten sieht man ja was für “phantastische Arbeit” diese Dummschwätzer bisher geleistet haben. Maßlose Selbstüberschätzung, Herrschaftsgehabe und einen halbsteifen in der Hose vor Erregung über ihr “wertvolles” Handeln und von Nichts eine Ahnung. Was für selbsernannte Dummschwätzer. Sie behandeln am besten die Koksnasen im Bundestag. Die passen gut zueinander.

Ramon Dark
2 Jahre zuvor

Was da wieder einmal unter den
Teppich gekehrt wird ist die Beachtung des Zusammenhangs zwischen sinkendem Alkohol- und erhöhtem Cannabiskonsum, wie er sich in den bereits legalisierten Staaten nach der Legalisierung entwickelt hat. Summa summarum bedeutet das natürlich auch einen Rückgang der vielen Gesundheitsschäden und Todesfälle durch den wesentlich gefährlicheren Alkohol. Die Erhöhung der weitaus selteneren und geringeren Schäden bei häufigerem Konsum von Cannabis fallen dadurch längerfristig weniger ins Gewicht und es entsteht ein gesundheitlich positiver gesellschaftlicher Effekt.

gein
2 Jahre zuvor

Die eltzten beiden Sätze reichen aus : dieses Wunschpapier kann man getrost rauchen.

Hans Dampf
2 Jahre zuvor

Einfach nur Wiederkäuer die einen auf wichtig machen.
Doppel-Moralisten.

Zuletzt bearbeitet 2 Jahre zuvor von Hans Dampf
Daniela Blomeyer,
2 Jahre zuvor

Ich finde dieses Papier nur in kleinen Teilen angemessen.

I. Verkauf ab 21, dürfte mMn gerne 25 sein, da erst dann die Gehirnreifung abgeschlossen ist.

II. Warum kein Konsum am/im Verkaufsgeschäft? Da sind Leute unterwegs, die sich sehr gut in der Materie auskennen und wissen, wann und wie gehandelt werden muss.

III. Öffnungszeiten reglementieren. Tolle Idee, dann kriegt ihr Politiker den Schwarzmarkt nicht weg, der hat nämlich 24/7 geöffnet.

Rainer
2 Jahre zuvor

Die Politiker sind froh,wenn die sich nicht mit Legalisierungsfragen befassen müssen.Da die keinen konkreten Plan für die Verwirklichung und die Umsetzung haben,äußern die sich nicht dazu.Ist halt im Augenblick nicht passend und sowieso lästig.Die Suchtexperten geben auch erst Ruhe,wenn das Vorhaben begraben ist.

buri_see_käo
2 Jahre zuvor

Die Suchtexperten kennen sich sicher bestens aus. Uns hat man in der Schule ‘nen Film gezeigt: Der Säufer, im Entzug, würde weiße Mäuse sehen. Ich tue mich nicht als Experte hervor, bezweifel aber, dass sich Säufer-Entzugs-Dramen “1 zu 1” auf Cannabis-Konsumenten übertragen lassen, schließlich ist ein Ei keine Gurke. Weil in DE im Zuge der unglaublich freien Forschung & Wissenschaft Cannabis außen vor bleiben musste sind das aber gewagte Versuche, sich bei derartig kümmerlicher (Erkenntnis-)Lage zum Experten zu erklären. Die Sichtweite der Experten überragt die Länge der eigenen Nase nicht, oder wo gibt es die “Ausweitung des Cannabiskonsums” nach Legalisierung? Nebenbei, die Walachei gibt es jedoch wirklich, südlich von Transylvanien, der Heimatregion des Grafen Dracula. So!, Ihr Experten. @ Daniela… Weiterlesen »

Dr. Voss, M A.
2 Jahre zuvor

…… die Besteuerung nach Delta-9-THCA-Gehalt wird wohl entfallen. Wir haben Dr. Schinnenburg (MdB)
biochemisch dargelegt, mit welchen Herstellungsmodifikationen eine Cana-Industrie eine solche Steuer legal umgehen könnte. So entgingen unserem Fiskus horrende Steuereinnahmen. Bei der nachfolgenden Sitzung im Bundestag wurde tatsächlich angemerkt, dass eine solche Gehalts-abhängige Steuer “auf Kritik gestoßen sei”. Ich gehe inzwischen davon aus, dass es eine andere Art der Besteuerung geben wird, welche auch mehr Einnahmen generiert. MeCaDt / Dr. Voss

Substi
2 Jahre zuvor

Bin ich in einer Parallelwelt oder hab ich da was nicht mitbekommen? 160.000 tote Alkoholopfer im Jahr, gegen 0 Cannabis-Tote und die setzen sich hin, beheulen den Rückgang des Tabak- und Alkoholkonsums und schwafeln von harter Regulierung; hart an der Grenze zur Gängelung!? Was macht diese “Suchtexperten” eigentlich zu Experten? Verallgemeinerte Lektüre über Drogenkonsum und Folgen nebst Befragung in Suchthilfeeinrichtungen in denen sich überwiegend sowieso die Problemfälle und “komm aus dem Gefängnis frei”-Kunden aufhalten und natürlich nicht positiv urteilen…
Es ist eine Farce! Diese hochnäsige Ignoranz ist kaum auszuhalten! Das ist wie ein Mann der genau weiß wie sich eine Geburt anfühlt…

Zuletzt bearbeitet 2 Jahre zuvor von Substi
Haschberg
2 Jahre zuvor

Dass ein Positionspapier in dieser oder ähnlicher Art kommt, sollte niemanden sonderlich überraschen.
Dann sollen unsere Fachleute mit diesen Suchtexperten halt mal ein vernünftiges Konzept ausarbeiten, schließlich wird es ja auch so langsam mal Zeit.
Hauptsache, es tut sich endlich was in dieser schier unendlichen Geschichte einer angestrebten Legalisierung von Cannabisprodukten..

Otto Normal
2 Jahre zuvor

Die Regierung wird evtl. das BVG Urteil abwarten und hoffen das der Leitsatz wie so oft mit “Der Gesetzgeber hat einen großen Spielraum bla bla blub” beginnt. Dann können sie in aller Ruhe daran gehen das Cannabisknebelgesetz noch ein klein wenig strenger zu machen um wenigsten noch eine kleine verdeckte Prohibition zu behalten, sei es durch Mengenbegrenzungen, sittenwidrig hohe Steuern, schlechte Öffnungszeiten oder unsinnige Abstandsregeln ect. Die jetzige Besetzung des BVG ist nicht sonderlich positiv zur Legalisierung eingestellt. Frau Merkel hat kurz vor Schluß quasi als “Abschiedsgeschenk” noch einen streng religiösen Hardliner dort installiert. Die Abgabe erst ab 21 oder gar 25 halte ich rechtlich für problematisch da Tabak und Alkohol bereits ab 18 konsumiert werden dürfen. Zumindest Alkohol schädigt… Weiterlesen »

Zuletzt bearbeitet 2 Jahre zuvor von Otto Normal