Ein Zeuge vor Gericht macht Cannabis für seine fehlende Aussage verantwortlich
Im Landgericht Lüneburg ereignete sich kürzlich kurioses: Ein junger Mann aus der Samtgemeinte Bevensen-Ebstorf wurde des Handelns mit Drogen beschuldigt. Nachdem französische Behörden den Messengerdienst Encrochat entschlüsselt hatten, wurden auch deutsche Behörden auf einige Personen, die den Dienst benutzt hatten, aufmerksam. Der Angeklagte war unter diesen; die Polizei durchsuchte seine Wohnung, fand einen Teleskop-Schlagstock und Schlagschutzhandschuhe. Dass sich die Verhandlung jedoch mit den Gedächtnislücken eines Zeugen beschäftigen würden, war wohl auch für den Angeklagten eine Überraschung.
Der Angeklagte und der Zeuge gingen auf dieselbe Realschule – bei einem Treffen auf einem öffentlichen Platz habe der Zeuge regelmäßig Cannabis verkauft. Nur, ob sich das genau so zugetragen hat, daran kann sich der Zeuge nicht so genau erinnern. “Ich habe zu dieser Zeit sehr viel Drogen konsumiert. Insofern habe ich große Gedächtnislücken,” so der 22-jährige Zeuge – dieser ist im übrigen selbst bereits wegen Drogenhandel verurteilt. Auf das nachhaken der Richterin, ob der Zeuge sich nicht erinnern kann oder vielleicht nur nicht will, antwortet der Zeuge: “Wie soll ich mich daran erinnern? Das ist alles weg,” so der Zeuge. Dieser scheint das Ganze recht gelassen zu sehen: “Aber wenn es da so steht, wird es stimmen.”
So ganz scheint die Erinnerung nicht weg zu sein – der Zeuge konnte sich noch an ein weiteres Tiefen erinnern. Zu diesem Zeitpunkt ging es ihm “finanziell schlecht, und er hat mich gefragt, ob ich für ihn laufen wollte. Ich wollte eigentlich nicht, aber es ist dann doch so gekommen.” Er habe jede Woche 50 Gramm Cannabis für den Angeklagten verkauft. Der Verteidiger des Angeklagten sah falsches Spiel – wer so zugedröhnt sei, der könne doch unmöglich mit Drogen handeln. Der Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft Cannabis und Amphetamine vertrieben haben und damit mehr als 40.000 Euro erwirtschaftet haben. Auch an Minderjährige soll der Angeklagte Cannabis verkauft haben.
Der andere Zeuge enthielt sich einer detaillierten Aussage – er kenne den Angeklagten nicht. Gegen diesen Zeugen läuft ebenfalls ein unabhängiges Verfahren; er wurde bei einer Verkehrskontrolle mit Drogen erwischt.
Kann man ja mal so versuchen – die Giftgas-Verbrecher (vorsätzlicher eklatant erhöhter Stickoxyde-Ausstoß von KFZs -> führt immerhin zu Fremdschädigung) fahren bis jetzt sehr gut damit. Wegweisend, wie die (ohnehin wohlwollende) Justiz von denen veräppelt wird.
mfG fE
Der hat gescholzt.
@buri_see_käo
Wohlwollend!? In welchem Land lebst Du denn? Das mindest Freigewicht von bis zu 10g ist eh nur eine Seifenblase; sobald Du das nächste mal auffällst, sei es auch nur ein Joint vor 2 Tagen, hast Du meist sogar noch weniger “Wohlwollen” vom Richter/in und besonders vom märchenerzähleden Staatsanwalt/in zu erwarten! Wie oft hört man von: “…6g darf ich!” Das ist aber ein Trugschluss!
Also wo genau siehst Du Wohlwollen Uns gegenüber bei der jetzigen justiziablen Situation!?
@Substi, aufmerksamer lesen. Ich habe über den Umgang der Justiz mit dem im Sommer 2015 aufgeflogenen Abgas-Betrug der KFZ-Hersteller geschrieben; und der ist sehr wohl äußerst wohlwollend. Dadurch, dass die zuständigen Kontroll-Behörden, wie das in Schirmherrschaft der CSU darbende Kraftfahrt-Bundesamt, als Dienstleister KFZ-Industrie agierten, anstatt seinen Aufgaben nachzukommen, befindet sich die Justuiz in dem Fall (leider, leider) in einer Zwickmühle. Ich stelle, um die gegen Kiffer völlig außer Rationalität geratene Staatsgewalt deutlich zu machen, oft Vergleiche zu wirklichen und gezielt fremdschädigen Verbreche(r)n dar. Und weil gerade KFZ…, die angeblich straffreie Mindestmenge gaukelt der Öffentlichkeit eine Art humanen Umgang mit der Thematik vor, dass über die FE-Assoziation ein Unheil größten Ausmaßes über die mit 0,6 gr. Erwischten herfällt, wird nur privat… Weiterlesen »