Mittwoch, 8. Dezember 2021

33-Jähriger Autofahrer wird unter Drogeneinfluss angehalten


Beamten erwischen einen 33-Jährigen beim Fahren unter Drogeneinfluss


Beamten der Polizeistation Groß-Gerau hielten in der Nacht zum Dienstag einen 33-Jährigen Autofahrer an. Die Polizisten bemerkten schnell, dass der Fahrer unter Drogeneinfluss stand und am Straßenverkehr teilgenommen hatte. Nach dieser Feststellung wurde das Fahrzeug des 33-Jährigen durchsucht. Dabei fanden die Beamten circa 100 Gramm Haschisch, Marihuana und Amphetamin sowie auch Gebrauchsgegenstände, die auf einen Handel mit Betäubungsmitteln hinwiesen. Die Polizei hat die Drogen beschlagnahmt, der Mann wurde vorläufig festgenommen. Ihm wurde Blut abgenommen und erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei

Schnelles Login:

4 Kommentare
Ältester
Neuster Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare zeigen
Ramon Dark
2 Jahre zuvor

Würde mich mal interessieren, was das für “Gebrauchsgegenstände ” wirklich waren. Glaube nicht, dass z.B.Bongs als Handelsbeweise tauglich sein sollen, schliesslich sind sie VERBRAUCHSgegenstände. Könnte auch eine polizeiliche Konstruktion zur Strafmasserhöhung sein. Vielleicht hat er nur übereifrig seinen Weihnachts-/Sylvestervorrat für eine kleine Familienfeier gehamstert und leichtsinnigerweise gleich vor der Fahrt ausprobiert, sonst wärs vielleicht gar nicht aufgefallen. Das ist wieder einmal ein Beweis dafür, dass die Polizei bei konsequenter Legalisierung und kontrollierter Abgabe (ALLES!) und konkreteren, wissenschaftlich belegten Blutgrenzwerten entlastet werden könnte und mehr Zeit für wirklich gefährliche Verbrecher hätte.

Harry Anslinger
2 Jahre zuvor

Grundsätzliche Frage
Was ist eigentlich von der Ampel bezüglich der Aussetzung aller
anhängigen Cannabisverfahren oder zumindest in lapidaren Fällen als
Sofortkabinettsbeschluss geplant?
Jede weiter Strafbarkeit in diesem Bereich müßte doch auf auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden , abgeschlossene Verfahren und damit ja z.T. inhaftierte Personen oder Geldstrafen sind ebenfalls daraufhin zu prüfen, ebenso alle eingetragenen Vorstrafen.
Der Kuppeleiparagraf und der $175 wurden doch bis zur erkennbaren Abschaffung auch nicht mehr angewandt.

Haschberg
2 Jahre zuvor

Hurra, wir haben nun tatsächlich eine neue Regierung, die beabsichtigt, Vieles besser zu machen als ihre Vorgänger.
Mal gespannt, wie lange die Menschenhatz auf das altbewährte Volksheilmittel Cannabis und deren Konsumenten unter der neuen Regierung noch anhält?
Irgendwie sollte sie diese ganze Verfolgungshysterie schon mal abbremsen und den Focus ihres Polizeiapparates vielleicht auf wesentlichere Dinge lenken.

Rainer
2 Jahre zuvor

Ich glaube nicht an Fortschritte bei der Legalisierung,eher bei der Kriminalisierung.Die allgemeine verpflichtende Impfpflicht ist wahrscheinlicher und auch schneller.Hoffentlich kommt die Cannabisrelegalisierung auch in den nächsten Koalitionsvertrag in vier Jahren.