Mittwoch, 4. August 2021

Cannabis-Rezept nur noch mit Hasch-Wert gültig


Seit dem 1. Juli müssen alle Cannabis-Rezept einen gültigen Hash-Wert haben


News von Derya Türkmen

Seit dem 1. Juli ist eine neue Verordnung in Deutschland in Kraft getreten. Medizinische Cannabis-Rezepturen gemäß Anlage 10 der Hilfstaxe, also Cannabis in getrockneter Blüten-Form, Cannabisextrakte und Dronabimol-Zubereitungen, müssen mit einem sogenannten Hash-Wert beziehungsweise Code gekennzeichnet werden. Somit erhalten sie ihre Gültigkeit. Rezepte, die diesen Wert nicht enthalten, nicht verwendbar. Der sogenannte Hash-Wert ist eine 40-stellige Ziffernfolge, die wird verteilt auf die zweite und dritte Taxzeile des Rezepts gedruckt. Somit wird eine Verknüpfung zwischen dem Papierrezept und dem elektronisch übermittelten Abrechnungsdaten hergestellt. Jedoch ist die Einführung des neuen Hash-Werts nicht ganz reibungslos in Deutschland abgelaufen. Das Problem: Nicht alle Softwareanbieter waren in der Lage, die Zahlenfolge zu drucken. Man spricht von einem Vorgeschmack, was den Apotheken zukünftig bevorstehen wird.

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9 Kommentare
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smile Indica
2 Jahre zuvor

Wenn sie es den Leuten schwermachen können, dann tun sie das. Gesindel, dass in Ämtern sitzt und nur überlegt, wie es noch komplizierter wird. Das alles um Kontrolle ausüben zu Können.
Merkels DDR 2.0 mutiert gerade zu China 2.0. Es wir höchste Zeit sich dieses Gesindels zu entledigen, so lange noch ein Funke Demokratie übrig ist. Es wird aber weniger.

Der Realist ohne Kraut
2 Jahre zuvor

Wieder ein perfektes Beispiel für die übertriebenen Regelwerke im schön(blöd)en Deutschland. Kaum hat ein Patient die Chance (was natürlich eh schon viel zu schwer ist), sich mit Medi-Hanf zu versorgen, wird er durch eine neue schwachsinnige Regelung wieder daran gehindert. Die wenigen Menschen, die es überhaupt bekommen, können sich wahrscheinlich wieder mit der Krankenkasse herumärgern. Dies ist sicher sehr hilfreich für eine Genesung oder Verbesserung ihrer Krankheit. Es ist nur noch eine Schande, wie man mit Kranken umgeht und sie stets mit Füßen tretet. Dies auch nur aufgrund einer weiteren sinnlosen Regelung. Hauptsache man kann’s den Kranken so schwer wie möglich machen. Schwer, schwerer, Regelwerk-Deutschland. Gleichzeitig kann man aber an jeder Ecke und in jedem Geschäft Alkohol und Zigaretten kaufen,… Weiterlesen »

DIE HANFINITIATIVE
2 Jahre zuvor

Doppelter Kommentar 😉 DAS! habe ich 2016 dazu geschrieben: […] “http://hanfjournal.de/2016/05/04/cannabis-auf-rezept-fuer-2017-geplant/#comment-11776” “https://diehanfinitiative.de/index.php/prohibition/25-frage-an-das-bundesverfassungsgericht” Kurzkommentar: Verfassungswidrig im Ansatz – gegen die Menschenwürde – Menschenrechtswidrig – „pharmakonform“ – Lobbygesteuert – „austherapiert Terror“ – Zwangsuntersuchungen durch „Forschung“ – Behandlung als Menschen [PatientInnen] „dritter Klasse“… Um mit einem Bild zu sprechen: nicht der „kleine Finger“, wo die ganze Hand erforderlich gewesen wäre, wird den PatientInnen gereicht, sondern das Dunkle unter dem Fingernagel für schwerkranke, die weiterhin erst alle medizinisch möglichen Behandlungen über sich ergehen lassen mussten, bevor sie mit dem was wirkt, behandelt werden dürfen. Menschen die sich gezwungenermaßen „austherapieren“ müssen und dann noch für die Pharmaindustrieforschung, als Objekte herhalten müssen. Diese Fragen müssen von Ethikkommissionen, dem Bundesverfassungsgericht und dem Menschrechtsgerichtshof geprüft werden. Denn die… Weiterlesen »

Florian
2 Jahre zuvor

Das mit dem Hash-Wert habe ich nicht kapiert. Und überhauptmal ist Hash etwas anderes.

@DIE HANFINITIATIVE Wovon redest du?

buri_see_käo
2 Jahre zuvor

@Florian, das erklärt Dir wikipedia, da gibt es auch Kuckucks-Hashing, MD2, MD4, MD5 alles solche Sachen.
mfG  fE

buri_see_käo
2 Jahre zuvor

Weil die lieben C[D/S]U-ler für’s Maskenvermitteln z.T. den Masken-Abgabepreis noch mal als Provision eingesteckt haben…, also ganz früher (Anfang 80-er) haben Braun-Pulver-Vermittler 20-25% draufgeschlagen, was für ein zivilisatorisches Niveau, dachte man halt, die Apotheker zwacken auch ab, vom Cannabis.
pharmazeutische-zeitung.de/neue-regeln-fuer-die-arzneimittelabrechnung-124198
Deswegen muss die Änderung bei Cannabis jetzt schon angewendet werden; bei anderen Verordnungen (Rosmarin-Blätter, voll gut, dreht peppig auf) erst ab Jahreswechsel. Verbrecher gehen immer davon aus, nur von Verbrechern umgeben zu sein; tz tz tz, Kiffer manchmal
mfG  fE

Substi
2 Jahre zuvor

Der HASHWERT kommt aus der EDV und ist die Zahl die in einem (RAR/Zip/…)Paket vom PC für das gepackte Paket vergeben wird und losgeschickt! Der Empfänger bekommt diese Zeichenfolge mit dem Paket und wenn es die Selbe ist wie IN dem Paket (kann nicht geändert werden) könnte es nicht das losgeschickte Paket sein oder Jemand hat sich dran zu schaffen gemacht! Das ist jetzt sehr einfach erklärt aber es ist eine Sicherung vor Manipulation des Rezeptes! Daß die Apotheker sich dafür eine neue Maschine zulegen müssen ist arm und bestimmt gewollt von den Apothekern die ja schon stets die Hand bei den armen der Armen aufgehalten haben! Vor 20 Jahren gab es Insulinspritzen in 10er Beuteln und man konnte sie… Weiterlesen »

Otto Normal
2 Jahre zuvor

@Substi CSC oder Jeder darf 3 Pflanzen hochziehen und konsumiert wird zu Hause, im Club aber ab 18…so soll es sein! Dann sterben auch Leute nicht mehr an CannabisSpice… Stimmt! Aber warum nur 3 Pflanzen? Wenn es Automatikblüher sind geben die nicht sehr viel Ernte. Warum nicht mal so? 1. Jeder darf soviele Pflanzen halten wie er will. 2. Jeder darf soviel konsumieren wie er mag, allerdings nicht in der Öffentlichkeit, nur Zuhause und in spez. Raucher-Clubs mit Eintrittskontrolle (Altersnachweis), quasi die “Kneipen” für Kiffer. 3. Für den Straßenverkehr werden realistische Grenzwerte eingeführt. Grundsätzlicher Führerscheinentzug wegen früherem Konsum, ohne das aktuell eine Fahrt unter Drogeneinfluß vorliegt, hat zu unterbleiben. 4. Jeder ab 18 darf eine Lizenz beantragen um damit offiziell… Weiterlesen »

buri_see_käo
2 Jahre zuvor

Zu Punkt 2
und bei Festivals, Konzerten…?
ü18 OK, und vor jüngerem Publikum/Besuchern? -> unsichtbar in der Öffentlichkeit (draußen) machen, oder wie in den 90-ern in VietNam -> unriechbares Gras, fertig in Tüte gedreht. Jugendliche sollten damit nicht konfrontiert werden, fertig; nicht wie D.L.: Prävention im Kindergarten, höre PK von neulich.
mfG  fE