Montag, 31. Mai 2021

„Kampf um Blüten, die Heilung versprechen“


Der Kampf von Dennis um medizinisches Cannabis


Ein Beitrag von Derya Türkmen

Seit dem 10. März 2017 ist medizinisches Cannabis legal in Deutschland erhältlich. Der Patient geht mit seinen Beschwerden zum Arzt. Dort wird seine Krankheit untersucht und dementsprechend wird das Cannabis auf Rezept vergeben. Bei der Einführung des Cannabis als Medizin hat der Gesetzgeber bewusst auf festgelegte Indikationen verzichtet, da es Studien zu Cannabis als Medizin einfach noch nicht ausreichend und im klaren Umfang gibt. Zunächst gilt der Anspruch auf Versorgung mit Cannabis, wenn eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht oder im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung des Arztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes des Patienten nicht angewendet werden kann. Oder aber auch eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome. Gesetzliche Grundlage für diese Regelungen ist §31 Absatz 6 SGB V. Jedoch benennt der Gesetzgeber keine konkreten Indikationen, die als “schwerwiegend definiert werden können.


Cannabis als Medizin verschrieben zu bekommen ist die eine Sache, die andere Frage ist immer: Wird die Krankenkasse die Krankheit als schwerwiegend anerkennen und die Kosten übernehmen?


Bevor der Patient eine erstmalige Verordnung eines Cannabispräparats bekommen kann, muss dieser die Genehmigung seiner Krankenkasse einholen. Die Krankenkasse prüft die Diagnose, ohne den Patienten und seine Beschwerden genauer zu kennen und gibt die Fälle an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) weiter. Diese prüfen die Unterlagen und entscheiden anhand von Studien, ob die Kosten für den jeweiligen Patienten übernommen werden können oder nicht. Selten jedoch ist dies der Fall.


Sowie am Fall von Dennis. Dennis leidet seit seiner Kindheit an ADHS, einer sozialen Phobie und Depressionen. Als Kind war er bereits in Therapie und wurde mit Ritalin behandelt: Das Resultat war unzufrieden stellend. Von 2008 – 2015 bekam er Psychopharmaka verschrieben. Diese haben keine bis minimale Wirkung gezeigt, manchmal haben die Symptome sogar zugenommen. Dann 2017, wurde Medizinalcannabis in Deutschland endlich legalisiert und dies hat im Leben von Dennis dazu beigetragen, dass er mit seinen Erkrankungen besser zurechtkam. Die Bewältigung des Alltags fiel Dennis viel leichter und er war weniger eingeschränkt. Mit der Cannabinoid-Therapie ging es ihm so gut, dass er auch wieder seinen Beruf – als Alltagsbegleiter bei der Caritas – ausüben konnte. Und obwohl die Therapie mit medizinischem Cannabis positive Resultate erzielte, übernmmt die Krankenkasse die Kosten bis heute nicht.


Dennis geht vor Gericht. Der Fall landet vor dem Sozialgericht. Der Richter bestätigt, dass die Genehmigungsfiktion eingetreten ist: Denn die Krankenkasse konnte nicht überzeugend darstellen, dass tatsächlich ein Gespräch stattgefunden hat, in dem der Antrag auf Cannabis-Therapie abgelehnt wurde. Darüber hinaus hatte die mündliche Absage der Krankenkasse vor Gericht keinen Bestandteil. Letztendlich wird Dennis ein Vergleich angeboten – und zwar wird die Krankenkasse zwar die Kosten übernehmen, aber nur zeitlich befristet. Für rund eineinhalb Jahre.


Nach Ablauf der Kostenübernahme im März 2019 wusste Dennis sich nicht mehr weiterzuhelfen und nahm einen Privatkredit in Höhe von über 5.000 Euro auf, um weiterhin seine Medikamente finanzieren zu können und um Arbeitsfähig zu bleiben. Anfang April stellt der junge Mann einen neuen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse. Es kam wie erwartet:   Nach sechs Wochen kam die Ablehnung über die MDK. „Leider sieht das die Krankenkasse anders und folgt lieber der Empfehlung von Menschen, die mich nie persönlich kennen gelernt haben, als mehrere Ärzte die mich im Gegensatz dazu sowohl mit Cannabis als Medizin und auch ohne Cannabis als Medizin begleitet haben und mich dessen Behandlungserfolg persönlich bewerten können und ihn auch persönlich miterleben“, erklärt Dennis.


Doch unter welchen Voraussetzungen übernimmt die Krankenkasse denn die Kosten für Cannabishaltige Arzneimittel? Und warum wurde der Therapieerfolg im Fall von Dennis nicht wahrgenommen?


Die AOK definiert dies wie folgt: „Schwerkranke wie zum Beispiel Schmerz- oder Krebspatienten können Arzneimittel auf Cannabis-Basis verordnet bekommen – allerdings nur in eng begrenzten Ausnahmefällen. Der Arzt prüft Nutzen und Risiko des Arzneimittels für den Patienten. Die AOK muss dem Einsatz von Cannabis vor Therapiebeginn zustimmen. In der Regel wird der Medizinische Dienst, ehemals Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK), bei der Beurteilung des Leistungsanspruches und der Prüfung der Anträge zugezogen.“ Jedoch besteht die Frage weiterhin: Was bedeutet „schwerkrank“? Für die Krankenkassen zählen zu den schwerkranken Menschen, die unter Multiple Sklerose oder Krebs leiden. Da es zu diesen Krankheiten positive Begleitstudien gibt. Doch ADHS, soziale Phobie und Depressionen, sowie im Fall von Dennis, zählen anscheinend noch nicht dazu. Weshalb die MDK Dennis’ Antrag auf Kostenübernahme ablehnte. Der Fall Dennis ist kein Einzelfall. Viele ADHS-Patienten klagen über die Therapie mit Ritalin, da sie als Nebenwirkung Appetit-und Kraftlosigkeit verursacht, dennoch wird die Cannabinoid-Therapie bei ADHS und auch bei Depression abgelehnt. Der Grund: Diese gehören nicht zu einer schwerwiegenden Erkrankung und die Verwendung von Cannabis als Medizin bei ADHS-Patienten sei medizinisch zweifelhaft. Außerdem erläutert die AOK, dass es unzureichende wissenschaftliche Erkenntnisse über den medizinischen Einsatz von Cannabis vorliege, weshalb der Patient verpflichtet ist an einer fünfjährigen Begleitstudie teilzunehmen. „Diagnose, Dosis, Wirkung, Nebenwirkung und weitere Angaben werden dabei anonymisiert an die zuständige Bundesoberbehörde übermittelt. Im Anschluss wird der Gemeinsame Bundesausschuss die Ergebnisse der Studie nutzen, um festzulegen, wann eine Therapie mit Cannabis sinnvoll ist.“  So stellt sich doch weiterhin die Frage, warum der Antrag von Dennis denn nun abgelehnt wurde? Auch für Dennis ist das nicht klar: „Eine Krankenkasse muss zudem auch immer im Sinne der Gemeinschaft unter dem Prinzip des Wirschaftlichkeitsfaktors agieren. Dass die Kosten für die AOK dabei auf Dauer wesentlich höher ausfallen werden als bei einer deutlich günstigeren Therapie, ist für mich absolut nicht nachvollziehbar. Aus meiner Sicht kämpft die Krankenkasse hier für höhere Kosten für die Gemeinschaft, bei gleichzeitig erwiesenem fehlenden Therapieerfolg.“


Nach der Ablehnung der MDK wartete Dennis nicht lange und schaltete einen Anwalt ein, der einen Eilantrag beim Gericht einreichte. Auch dieser wurde abgelehnt. Doch Dennis ließ nicht nach und nahm persönlich Kontakt zum Richter auf. Er und seine Bewo Betreuerin wurden zu einem persönlichen Treffen eingeladen, dieser verlief leider alles andere als gut. Der Richter argumentierte damit, dass der Hausarzt und die Anästhesistin, nicht fachlich kompetent seien, um Dennis’ Krankheit professionell zu Diagnostizieren. Weshalb Dennis keine Chance vor Gericht hätte. Dennis fühlte sich vom Richter unter Druck gesetzt und bekam eine Panikattacke: „Ich habe damals, wie heute noch den Eindruck, dass der Richter diese Situation genutzt hat und mir empfahl den Druck zu nehmen in dem ich meine Klage zurückziehe. Dieses habe ich auch getan…“  Jedoch wurde Dennis erst nach der Panikattacke klar, was er getan hatte. Er rief den Richter an, um die Klage wieder aufzunehmen. Doch dies war nicht mehr möglich.


Dennis versuchte sich einigermaßen mit Gehalt und Kredit seinen Lebensunterhalt zu finanzieren, er verfiel in eine tiefe depressive Phase und konnte seit dem 4. Oktober 2019 nicht mehr arbeiten gehen und suchte sich eine gesetzliche Betreuung. Am 1. Dezember 2019 musste Dennis aus seiner Wohnung raus und in eine kleine Wohnung ziehen, da er Kosten minimieren musste. Doch Dennis versuchte es erneut und reichte am 23. Dezember 2019 einen erneuten Antrag mit seiner Ärztin ein, auch dieser wurde abgelehnt. Ein weiterer Eilantrag wurde von einem Berliner Anwalt gestellt: Abgelehnt! Die Begründung des Richters war: „Falsche Ärztin!“ Und Dennis sei drogenabhängig. Dennis musste seitdem seine Medikamente um 70 Prozent reduzieren, wodurch sich die soziale Phobie, Schlaflosigkeit und Panikattacken wieder vermehrt entwickelten. Seitdem 20. Januar 2020 hat er den Pflegegrad zwei bekommen. Nach Absprache mit den Ärzten, Jobcenter, Caritas (seinem Arbeitsgeber) und seiner Betreuerin ist er arbeitslos, da er in diesem Zustand keine Chance auf dem Arbeitsmarkt hat. Seitdem 7. April 2021 hat Dennis eine Schwerbehinderung von 70 Prozent bewilligt bekommen, weshalb er in der Behindertenwerkstatt arbeiten kann. Zudem hat Dennis eine Petition unter dem Titel „Kampf um Blüten, die Heilung versprechen“: „Der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen bei medizinischem Cannabis gehört abgeschafft! Wenn ein Arzt eine Therapie mit Cannabis für sinnvoll hält, dann dürfen ihm und dem Patienten keine Steine in den Weg gelegt werden“, resümiert Dennis aus seiner Erfahrung.

 

 

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12 Kommentare
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Qi San
2 Jahre zuvor

Der Bundestag hat das folgendes Gesetz beschlossen: Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften. Artikel 3 Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung § 2 Absatz 1 eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht. Die Leistung bedarf bei der ersten Verordnung für eine Versicherte oder einen Versicherten der NUR in begründeten AUSNAHMEFÄLLEN abzulehnenden Genehmigung der Krankenkasse, die vor Beginn der Leistung zu erteilen ist. Verordnet die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt die Leistung nach Satz 1 im Rahmen der Versorgung nach § 37b, ist über den Antrag auf Genehmigung nach Satz 2 abweichend von § 13 Absatz 3a Satz 1 innerhalb von DREI Tagen nach Antragseingang zu entscheiden. Ich selbst habe 25 Ärzte… Weiterlesen »

Qi San
2 Jahre zuvor

Die AOK definiert dies wie folgt: …

Die AOK hat nichts zu definieren – sie MUSS nach geltendem Gesetz handeln.
Tut sie das NICHT besteht offensichtlich eine Einflussnahme mächtiger Stellen im Staat.

GLEICHSCHALTUNG bezeichnet die erzwungene Eingliederung aller sozialen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Kräfte in die einheitliche Organisation einer Diktatur, die sie ideologisch vereinnahmt und kontrolliert.

Seit den 1930er Jahren bezeichnet das Wort den Prozess der Abschaffung des Föderalismus und der Vereinheitlichung des gesamten gesellschaftlichen und politischen Lebens in der Machteroberungsphase der Zeit des Nationalsozialismus. Ziel war es, bis 1934 den als Zerrissenheit verstandenen Pluralismus in Staat und Gesellschaft aufzuheben.

Mit der Gleichschaltung strebte man an, alle Bereiche von Politik, Gesellschaft und Kultur gemäß den nationalsozialistischen Vorstellungen zu reorganisieren.
(Wikipedia)

Lotus
2 Jahre zuvor

Das Gesetz Cannabis als Medizin ist in meinen Augen so eine verarsche und ein reines Scheingesetz,
klar wer es sich leisten kann und einen Privat Arzt der Cannabis verschreibt findet,
für den ist es kein Problem…
wer aber wirklich Krank ist und ein geringes Einkommen hat,bekommt einfach nicht sein Recht auf eine vernünftige
bezahlbare Behandlung…
wenn es von den Krankenkassen übernommen wird ,
dann nur in ganz seltenen Fällen.
jetzt wissen wir warum das Gesetz so gedreht wurde,
das man in solchen Fällen nicht selber anbauen darf… 🙁
Ich wünsche Dennis und allen in einer ähnlichen Lage alles Gute
und hoffe das sich die Lage für alle Betroffenen in naher Zukunft verbessert…

Otto Normal
2 Jahre zuvor

“Ein verabschiedetes Gesetz mit klar definierten Inhalt wird von Richtern, Ärzten, Krankenkassen wissentlich missachtet, torpediert, NICHT umgesetzt und falsch ausgelegt. Ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.” NEIN! Ist er nicht! Mittlerweile ist aus dem durch die Politik ruiniertem Rechts- und Sozialstaat eine Diktatur geworden mit einem Parteienkartell was an Scheinheiligkeit und Kriminalität nicht mehr zu überbieten ist. Gesetze werden in Deutschland TAGTÄGLICH durch den Staat gebrochen, verbogen und mißbraucht (z.B. Straßenverkehrsrecht und MPU-Industrie). Deshalb ist dies KEIN EINMALIGER Vorgang sondern man kann schon mit Fug und Recht sagen das es Methode hat, ohne sofort in Verschwörungstheorien zu versinken. Die zuständigen Kontrollinstanzen z.B. Verfassungsgericht schlafen vorsätzlich oder machen dabei sogar aktiv mit, indem sie die Verfassungsgebote vorsätzlich mißachten… Weiterlesen »

Haschberg
2 Jahre zuvor

Unser gesamtes “Gesundheitssystem” ist aufgrund seiner paradoxen Unzulänglichkeit ins krasse Gegenteil verkehrt zu dem, wie es eigentlich sein sollte. Es ist somit selbst krank. Wie kann es sein, dass ein Patient erst alle herkömmlichen chemischen Präparate ausprobiert haben muss, um endlich die altbewährte Pflanzenmedizin Cannabis zu erhalten. Das ist absurd. Es müsste von der Logik her genau umgekehrt sein, dass man zuerst Hanfmedizin ausprobiert, und nur falls diese nicht helfen sollte, auf härtere Chemiepillen mit ihren oft gesundheitsschädigenden Nebenwirkungen ausweicht. Es ist einfach nicht zu fassen, dass sich ein hinreichend gebildetes Volk wie die Deutschen mehrheitlich mit solch einem unzureichenden “Gesundheitssystem”, welches eher ans finstere Mittelalter erinnert, abspeisen lässt und es nicht einmal hinterfragt. Die kommenden Jahre nach der Bundestagswahl… Weiterlesen »

DIE HANFINITIATIVE
2 Jahre zuvor

Der Kampf um den Hanf – kommt in eine neue Dimension? Aktivitäten 2016 – da habe ich das geschrieben. Es ging um wissenschafliche Erkenntnisse, z. B. zur Krebsforschung mit Cannabinoiden und um medizinisches Wissen zum menschlichen Endocannabinoidsystem. Leider hat sich seither nicht viel verändert – aber checkt das bitte selbst [die Debatte mit dem BfArM und der Bundesregierung ist leider so nie in Gang gekommen – informiert sind sie auf jeden Fall seither.] […] — Gibt es noch andere Beispiele, die dem wissenschaftlichen Rat der Bundesregierung, dem BfArM nicht geläufig sind? Bitte klären Sie uns auf, lieber Herr Cremer-Schaeffer. Lieben Dank und liebe Grüße 🙂 🙂 🙂 ——– [„Gegner“ im Sinne von Gegenargumentation. Menschen sind nicht unsere Gegner, nur ihr… Weiterlesen »

buri_see_käo
2 Jahre zuvor

@Otto Normal,
MPU-Industrie,
kriminelle Regierungen und andere politische Verbrecher,
Mord in Delmenhorst,
-> den … agierenden Staat vorführen, diese Verbrechen verdienen mehr Popularität!
@HI,
Datenbanken,
Fragenkataloge,
-> Popularität durch Interaktivität. Vorführen dieser Verbrecher.
Sowas wie ein Cannabiseurschlachtungsprognostomat ,
html, java-script, php, sqlite
Datengrundlagen & Darstellung:
Besucher-Beteiligung-Abstimm-Buttons,
Dutertla Ludwigs Pilgerorte zu Pol.-Präsidien,
Verbrechensspezifische Ereignis/Zeit-Diagramme,
google-maps-Embedding

…Garten?, Unkrautkatastrophe, aber auch endlich Koriander ernten
mfG  fE

Ralf
2 Jahre zuvor

@buri_see_käo
Bitte versuch dich in vollständigen Sätzen zu artikulieren, denn deinen Telegrammstil finde ich sehr ermüdend und teilweise unverständlich und du willst doch das man dich versteht, oder willst du nur heisse Luft ablassen, dann mach das kenntlich und ich akzeptiere das auch.
@DIE HANFINITIATIVE
Kein Mensch ist unser Feind? Das ist ja wohl Wunschdenken, denn sie haben uns den Krieg, den war on drug-(konsumers) erklärt, also sind sie unsere Feinde und jeder der mit ihnen gemeinsame Sache macht sie auch nur schont oder sich als Kriegsgewinnler (Anwälte) btätigt, ist ein Verräter an unserer Sache und Kriegsverbrecher also ein Feind.

Ralf
2 Jahre zuvor

Die Schiene über die Medizin war von vorne herein ein Irrweg und ein strategischer Fehlgriff, denn wir sind hier in Nazideutschland und nicht in den USA wo es wie in Kalifornien oder Colorado, Volksabstimmungen in den einzelnen Staaten gibt. Das deutsche Dummvolk hat nichts zu melden, da die ersten Altnazis mit Persilschein in der ersten Bunesregierung dafür gesorgt haben dass es keine Volksabstimmungen gibt, und die Nachfolgenazis dafür, dass es immer so bleiben wird und wir nur die, schon innerhalb der Parteien, von den Konzernen geschmierten Hanswurschte wählen dürfen. Ausserdem haben sie am Beispiel USA gelernt und ihrerseits Strategiern entwickelt wie man Cannabis als Medizin platt machen kann. Und so war es absehbar, dass sie Cannabis nicht als Medizin für… Weiterlesen »

DIE HANFINITIATIVE
2 Jahre zuvor

{ AUCH in Deutschland mehren sich die vernünftigen Stimmen? – Anslingers Erbe und das Einheitsabkommen geraten in den Focus der breiten Öffentlichkeit! – Wie weit ist der Weg der Erkenntnis noch? Wie wird die €DU/€SU da gesichtswahrend rauskommen? UND dann gibt es ja auch noch das ganze Schwarzgeld – Herr Schäuble – Herr Scholz – was mache mer dann den mit dem janzen Jedriss, also die Billionen (german 10¹²) “Phantom-Moneten” der OK und Eliten? Fin€EN-File$ 😀 Am Wissen kann es ja nicht liegen… 😀 […] 4. Juni 2021, 7:28 Uhr *Drogenpolitik: “Die Prohibition von Cannabis ist gescheitert” Ein junger Mensch dreht sich einen Joint. Die meisten Verfahren wegen des Besitzes von Cannabis werden eingestellt. (Foto: Kike Arnaiz/Imago) Viele Staaten rücken… Weiterlesen »

Rainer
2 Jahre zuvor

Selber anbauen ist nichts anderes als legitime Notwehr.In diesem Fall ist illegal oder legal sch***egal.

Kascha Oktober 2021 – Hanfjournal
2 Jahre zuvor

[…] von Cannabis als Medizin findest du unter anderem in diesem Hanfjournal-Artikel von Mai 2021: https://hanfjournal.de/2021/05/31/kampf-um-blueten-die-heilung-versprechen/ sowie auf der Website der Internationalen Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin. Dort gibt es im […]