Sonntag, 9. Mai 2021

Krankenkasse lehnt Antrag für Rezept bei Schlafapnoe-Syndrom ab


Krankenkasse lehnt Antrag für Rezept bei Schlafapnoe-Syndrom ab


News von Derya Türkmen

Stuttgart – Seit 2017 haben Menschen mit chronischen und schwerwiegenden Erkrankungen Anspruch auf eine Versorgung mit Cannabis. So beantragte auch ein 48-Jähriger bei der Krankenkasse die Versorgung mit Cannabis, da er unter dem Schlafapnoe-Syndrom leide und alle Therapieversuche gescheitert sind. Nachdem die Krankenkasse den Antrag ablehnte, klagte der 48-Jährige. Auch das Gericht lehnte seine Anforderung ab, da es bei seiner Krankheit nicht um eine lebensbedrohliche Erkrankung geht. Das Schlafapnoe-Syndrom sei keine seltene Krankheit und es gebe Standardtherapien, die noch nicht bei ihm angewendet worden sind.

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M. A. Haschberg
2 Jahre zuvor

Es ist einfach unglaublich, mit welch einer Überheblichkeit sich eine Krankenkasse erlaubt, in die Heilungsprozesse eines Patienten einzugreifen.
In diesem Fall kann man schon von einer eklatanten Behandlungsdiktatur sprechen, wie sie eigentlich nur von Schurkenstaaten zu erwarten ist.
Da kommt es gerade zur rechten Zeit, dass Fachleute und verschiedene drogenpolitische Sprecher(innen) mit ihrer jüngst verfassten Beschwerde an die Bundesregierung auf solche nicht selten übliche Mißstände hinweisen und eine dringende Reform anmahnen.
Hoffentlich mit Erfolg, denn so wie bisher darf es nicht weitergehen.
Patientenwohl geht immer noch vor Profitstreben, das sollten sich unsere konservativen Volksverdummer endlich mal hinter die Ohren schreiben.

Rainer
2 Jahre zuvor

Ich habe das Gefühl,man kriegt auch kurz vor dem abnippeln nicht immer Cannabis verschrieben.Um diese Versorgung muß man sich selber kümmern.Scheißregierung.

getoba
2 Jahre zuvor

Das war aber so zu erwarten. Solange Cannabis nur dann verschrieben werden darf, nachdem alle anderen möglichen Therapien erfolglos ausprobiert worden sind, wird das wohl auch so bleiben.
Schlafapnoe als nicht lebensgefährliche Erkrankung anzusehen ist allerdings ein starkes Stück. Neben der erheblichen Einschränkung der Lebensqualität und der Herabsetzung der Leistungsfähigkeit (was sich u.a. massiv auf die berufliche Laufbahn auswirken kann) kann eine schwere Schlafapnoe die Lebenserwartung erheblich herabsetzen und erhöht zudem die Gefahr frühzeitig zum Pflegefall zu werden.

Qi San
2 Jahre zuvor

Seit Freitag, 10. März 2017 dürfen Ärzte Cannabisblüten und Cannabisextrakt zu medizinischen Zwecken auf Betäubungsmittelrezept verordnen. Wie im Gesetz vorgesehen, tritt das «Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften» damit in Kraft. So dürfen Ärzte Patienten Cannabis verschreiben, bei denen andere therapeutische Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Artikel 3 Änderung derBetäubungsmittel-Verschreibungsverordnung § 2 Absatz 1 eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht. <<< Hier steht nicht das es lebensbedrohlich sein muss. Es gelten die üblichen arzneimittel- und betäubungsmittelrechtlichen Vorgaben bei der Verordnung wie für andere Betäubungsmittel auch. Für gesetzlich Krankenversicherte übernehmen die Krankenkassen die Kosten, allerdings müssen die Kassen dies vor der ersten Belieferung einmalig genehmigen. Kiffen ist ein Denominativ… Weiterlesen »

Otto Normal
2 Jahre zuvor

Den Witz hatten wir schon. Nix für ungut aber:
Der Tod eines Witzes ist dessen Wiederholung.
HaJo hatte auch darüber berichtet.
https://hanfjournal.de/2021/03/10/kein-anspruch-auf-cannabis-bei-schlafstoerungen/
Ich glaube es ist sogar derselbe Fall aus Stuttgart.

herzog-lehmann
2 Jahre zuvor

Felixuwe. ich kämpfe gerade mit der Krankenkasse. Seit Febr. 2021. Erste Absage kam im Nov.2020.
Habe alle Unterlagen eingreicht und warte. Sogar das Schmerzzentrum Bad Vöslau sowie das Schmerzzentrum Hopfen am See, haben mir bestätigungen meiner Krankheit assestiert,