Mittwoch, 10. März 2021

Kein Anspruch auf Cannabis bei Schlafstörungen


48-Jähriger mit Schlafstörungen verliert vor Gericht




News von Derya Türkmen

Stuttgart – Ein 48-Jähriger beantrage im November 2018 eine Behandlung mit Cannabisblüten für seine Schlafstörungen. Die Krankenkasse jedoch lehnte die Kostenübernahme ab. Das Gericht lehnte ebenfalls ab und entschied: Wer unter einer Schlafstörung mit Zähneknirschen und Tagesmüdigkeit leidet, hat nicht immer Anspruch auf eine Versorgung mit Cannabis. Zudem teilte das Gericht am Montag mit, dass es sich bei dem Schlafapnoe-Syndrom des 48-Jährigen um keine „schwerwiegende Erkrankung“ handle. Zudem sei diese Art von Erkrankung keine seltene.

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8 Kommentare
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Rainer
3 Jahre zuvor

Wegen Schlafstörungen ist die Aussicht nicht besonders hoch.Ist sie auch dann nicht,wenn noch einige schwerwiegendere Erkrankungen hinzukämen.Die Gerichte funktionieren seit einiger Zeit nicht mehr so wie sie eigentlich sollten,und die Ärzte unterstützen Cannabis als Medizin nicht wirklich.Außerdem ist da noch das Ding mit austherapiert sein müssen.Gut,daß die Regierung keinen Anspruch auf cannabisfreies Deutschland hat.

Lotus
3 Jahre zuvor

Naja…warum sollte er auch Cannabis als Medizin erhalten,
schließlich gibt es ja so “tolle” Medikamente wie Schlaftabletten…
oder wie wäre es damit das er yoga macht und oder meditiert,
oder er geht einfach in die Kirche und lässt sich einfach von seinen Sünden erlösen…
Leute wo ist das Problem,wie sagt man in Deutschland so schön: “ALLES GUT “

gein
3 Jahre zuvor

Ne Knirscherschiene kostet zwar auch mehere hundert aber die zahlt die Kasse. Und Gras wegen Schlafproblemen aus Steuergeldern ? Typisch Stuttgart.

DIE HANFINITIATIVE
3 Jahre zuvor

Unsere 2 Cent zu dem Thema “Anbauverhinderungsgesetz” haben wir ja deutlich zum Ausdruck gebracht. Ich habe schon länger das Gefühl, dass in der Deutschen Regierung und der Deutschen Justiz mehr dogmatisch als demokratisch und mehr willkürlich als gerecht gehandelt oder gedacht wird, wenn es um Hanf und Hanfinhaltsstoffe geht. […] “http://hanfjournal.de/2016/05/04/cannabis-auf-rezept-fuer-2017-geplant/#comment-11776” “https://diehanfinitiative.de/index.php/prohibition/25-frage-an-das-bundesverfassungsgericht” Kurzkommentar: Verfassungswidrig im Ansatz – gegen die Menschenwürde – Menschenrechtswidrig – „pharmakonform“ – Lobbygesteuert – „austherapiert Terror“ – Zwangsuntersuchungen durch „Forschung“ – Behandlung als Menschen [PatientInnen] „dritter Klasse“… Um mit einem Bild zu sprechen: nicht der „kleine Finger“, wo die ganze Hand erforderlich gewesen wäre, wird den PatientInnen gereicht, sondern das Dunkle unter dem Fingernagel für schwerkranke, die weiterhin erst alle medizinisch möglichen Behandlungen über sich ergehen lassen… Weiterlesen »

DIE HANFINITIATIVE
3 Jahre zuvor

G-L-O-S-S-E –> Please let me sleep 🙁 “ES” wird immer krasser. Jetzt soll schon die Kanzlerin “korrupt” sein. Alexander macht erste vorsichtige Andeutungen?… oder nicht? 😀 […] Home Debatte Kommentare Masken-Skandal: Getrieben von Panik und moralischer Empörung Meinung Kommentare Kolumnen Satire ++++ Henryk M. Broder Meinung —> Folgen des ### Masken-Skandals ### Getrieben von … Panik und moralischer … Empörung Stand: 17:21 Uhr | Lesedauer: 5 Minuten Robin Alexander [yeah!!!] Von Robin Alexander [!!!] “https://img.welt.de/img/debatte/kommentare/mobile219807444/3931621387-ci23x11-w1136/Robin-Alexander.jpg” <3 +++ Stv. Chefredakteur +++ 😀 „In Teilen der Öffentlichkeit verfestigt sich der Eindruck, +++ Nähe zur Wirtschaft +++ sei per se +++ +++ +++ verdächtig“, +++ +++ +++ schreibt Robin Alexander „In Teilen der Öffentlichkeit verfestigt sich der Eindruck, Nähe zur Wirtschaft sei per… Weiterlesen »

Herbert
3 Jahre zuvor

Hätte ja sagen können dass er auf die CDU reingefallen ist,die sagen dass ist ja straffrei.
https://twitter.com/flori_blum/status/1369619612426452993?s=20

Otto Normal
3 Jahre zuvor

Schlafstörungen führen zu sehr schweren Folgeerkrankungen wie Psychosen, Diabetes, nervöse Herzleiden wie Herzinsuffizienz ect. man kann daran sterben.
Admiral Nelson wurde aufgrund von permanenten Schlafmangel fast vollständig wahnsinnig.

Das soll keine schwerwiegende Erkrankung sein?
Klar wenn man das selber nicht hat wie die Richter die dieses Schandurteil gefällt haben.

“Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Mann kann die Nichtzulassung der Revision vor dem Bundessozialgericht anfechten.”

Genau das sollte der Betroffene auch tun.
Aus Prinzip!
Nicht weil es große Hoffnung gibt das dieses Bundesgericht anders urteilen wird. Aber alleine schon um auch diese “hohe Instanz” deutscher Gerichtsbarkeit als völlig verfilzt vorzuführen.

M. A. Haschberg
3 Jahre zuvor

Die Heilpflanze Cannabis ist schon seit Jahrtausenden u. a. bestens dafür geeignet, auf schonende Weise Schlafstörungen zu reduzieren. Das kann ich aus eigenen Erfahrungen in vollem Umfang bestätigen.
Die Gerichte haben leider keine Ahnung, sonst würden sie nicht so dumm argumentieren.
Scheinbar wollen sie damit bezwecken, dass man auf pharmazeutische Mittel mit ihren oft dubiosen Nebenwirkungen ausweicht.
Das Wohl von Patienten hat in unserem faschistoiden Staat ohnehin noch nie jemanden interessiert,
sonst hätten wir nicht eine dermaßen menschenverachtende Pharmaindustrie, die aufgrund ihrer grenzenlosen Profitgier jährlich für zehnmal soviele Todesopfer verantwortlich ist, wie im Straßenverkehr.
Es ist an der Zeit, dies zu ändern.