Montag, 1. Februar 2021

Cannabis-Patient wegen provokanten Kiffens abgestraft

Bayerisches Oberstes Landesgericht bestätigt Bußgeldbescheid wegen der Einnahme von Medizinalhanf in der Öffentlichkeit

Cannabis

Wer vor aller Augen Cannabis dampft, kann sich im Freistaat Bayern darauf verlassen, dass sich umgehend ein ordnungsliebender Bürger findet, der den Notruf der Polizei wählt und den Bösewicht denunziert. So geschehen im März vergangenen Jahres auf dem Fürther Bauernmarkt, als sich ein Mann an einen Bistrotisch stellte und die Frechheit besaß, die frische Luft mit dem Rauch von verbranntem Hanf zu verpesten. Der THC-Schadstoffausstoß führte bei dem Gemüsebauern des benachbarten Marktstandes zu Schnappatmung, so dass als lebensrettende Sofortmaßnahme keine andere Wahl blieb, als die Polizei zu alarmieren.

Bei der Kontrolle des Kiffers stellte sich heraus, dass er als chronisch Kranker über ein Attest verfügt und sein Leiden legal mit medizinischem Cannabis lindern darf. Die Frage, die sich den Polizisten vor Ort stellte, war, inwieweit die Einnahme des Medikaments in der Öffentlichkeit gegen Paragraph 118 des Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) verstößt. Im ersten Absatz heißt es: „Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.“

Die „Streifenhörnchen“ der Bayerischen Polizei sahen schließlich einen Verstoß gegen das OWiG als gegeben und brachten das öffentlich provokante Rauchen von Medizinalhanfblüten zur Anzeige. Das Amtsgericht Fürth hatte daraufhin ein Bußgeld von 50,00 Euro verhängt. Der abgewatschte Cannabis-Patient legte gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch ein, da seiner Ansicht nach die öffentliche Einnahme zugelassener Medikamente keine „grob ungehörige Handlung“ darstellt. Wäre es so, müsste im öffentlichen Raum auch das Lutschen von Hustenbonbons untersagt werden.

Im Widerspruchsverfahren bestätigte nun das Bayerische Oberste Landesgericht den Bußgeldbescheid. Eine ärztliche Verschreibung von Cannabis erlaube es nicht, in der Öffentlichkeit „provokativ“  zu kiffen. Mit dieser Begründung folgte die Kammer der subjektiven Einschätzung des Denunzianten und der Polizeibeamten, dass der Cannabis-Patient dreist provozieren und Aufmerksamkeit erhaschen wollte.

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11 Kommentare
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hazeling
3 Jahre zuvor

Die Schnapsflasche am Hals wäre in Ordnung gewesen. Willkommen im weiß-blauen Neandertal.

Gyvybu
3 Jahre zuvor

Finde ich gut rauchen zu verbieten wenn andere Menschen es einatmen könnten. Sollte auch für Zigaretten gelten. Vaporisieren wäre in Ordnung.

kahro
3 Jahre zuvor

Sich auf dem Oktoberfest besoffen und in aller Öffentlichkeit in der eigenen Kotze rum zu wälzen ist natürlich auch in Ordnung.
Da fühlt sich niemand belästigt.

Rainer
3 Jahre zuvor

Eine cubanische Cigarre wäre gehobenes Nivau und markiert den feinen Deutschen.Auf sowas ist man stolz und es kann nichts passieren.Hauptsache unterwürfig gekuscht.

Krake
3 Jahre zuvor

…..ist doch Genau im Sinne der CSU/CDU! Genau im Sinne der BRDeutscheLand!!!! Das ist Genau das was die hier im Land haben wollen. Die Flaschen von der CSU/CDU ..! Pisser..!° Fuck t. a.

DIE HANFINITIATIVE
3 Jahre zuvor

{Tagebuch Di. 2.Feb 2021 10:32 Scriptnotizen Wurde die Regierung über Jahre “f a l s c h beraten”?! Idealmodell “Wissenschaft” versus “Realität”? Sucht die Bundesregierung proaktiv schon mal “Sündenböcke”? [“https://diehanfinitiative.de/index.php/prohibition/11-das-kartenhaus-bricht-zusammen” – “https://diehanfinitiative.de/index.php/medizin/24-endocannabinoide”] Wie “weit” werden sie dabei gehen? Erst mal ein wenig Poesie 😀 +++ … wenn wir kollidieren bebt das gesamte Universum. – “Wir sind Gravitationswesen” – “Am Ufer der Zeit” – “Sammlung: ‘Licht'” +++ Es bleibt spannend! WAS hat “DAS” mit dem von uns beschriebenen “System Prohibition” zu tun? Zu symbolisch? —-> “https://www.youtube.com/watch?v=KYVJ-oQbciQ” – “Die Poesie des Unendlichen.” 😀 😀 😀 Blick über den Tellerrand: […] Home Politik Deutschland Ermittlung gegen Spitzenforscher Reinhard Hüttl: Erdbeben in Potsdam Politik Deutschland Ausland Ermittlung gegen Spitzenforscher Erdbeben in Potsdam Stand: 01.02.2021… Weiterlesen »

dkong
3 Jahre zuvor

@DIE HANFINITIATIVE Du Scheibst eindeutig zu lange Kommentare>.<

BtO: Bayern halt.
1A Diktatur und keiner merks.

DIE HANFINITIATIVE
3 Jahre zuvor

[…] dkong 3. Februar 2021 um 00:07 @DIE HANFINITIATIVE Du Scheibst eindeutig zu lange Kommentare>.< BtO: Bayern halt. 1A Diktatur und keiner merks. […] ? Lieber @dkong, wie lange ich meine Kommentare mache, ist meine Sache und bestenfalls die vom Hanfjournal. Wenn Du zu „faul“ zum Lesen bist, und mit „Diktaturvergleichen“ kommst, dann geh doch zu Netto! Ich nehm das nicht ernst, meine ich damit. Trotzdem liebe Grüße – immerhin fallen Dir meine Kommentare ja auf – aber wenn Du taff bist, liest Du sie halt nicht mehr – oder gehörst DU zum Team Ludwig? —> https://www.facebook.com/daniela.ludwig.bundestag/posts Wenn nicht, schreib halt kürzere („bessere“ antidiktatorische) Kommentare, die Dein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung zulässt und ggf. Infos enthalten und die die Debatte… Weiterlesen »

Lasse
3 Jahre zuvor

Also wenn Cannabis als Medizin verordnet ist, muss es für Patienten auch möglich sein, seine Medizin zu sich nehmen zu können. Und das überall. Natürlich sollte der Patient versuchen sich weitergehend nicht in eine Riesen Menschenmenge zu drängen. Aber ich finde es unter aller Sau das Patienten so diskriminierend auch noch betraft werden. Zigarrenqualm und Co, sollte dann auch genau so und härter bestraft werden, denn das hat nichts mit Medizin zu tun. Ich möchte gerne mal den Richter sehen wenn der Jahre Chronischr schmerzen oder wer weis was für Probleme hat. Aber auf dem Gebiet passiert ja etliches falsch. Ps: stellt doch „kiffer“ Höuschen auf, wie raucher Zonen, so das Patienten im Freien auch eine Möglichkeit haben ihre Medizin… Weiterlesen »

Teiß Herbert
3 Jahre zuvor

🙂 damit wäre ich vors BVG gegangen. Als nächstes fühlt sich noch jemand belästigt wenn jemand öffentlich Insulin spritzt . Die Wahrnehmung “provokant“ ist individuell und nicht mehr als eine persönliche Meinung. Nicht geeignet ein Bußgeld zu verhängen. Denn sonst müsste das wie und wann Einnahme des Medikaments einzunehmen ist gesetzlich vorgeschrieben sein. Ist es aber nicht, da nicht vereinbar mit dem Gesetz

"Provokantes" Kiffen strafbar? - Stark Gegen Korruption
2 Jahre zuvor

[…] Cannabis-Patient wegen provokanten Kiffens abgestraft ← Bayern: Polizei als Drogendealer? […]