Samstag, 6. Juni 2020

Circa 33 Millionen Franken Steuerrückzahlung für CBD-Gras-Produzenten in der Schweiz

Zu Unrecht erhobene Tabaksteuer auf rauchbare Hanfprodukte wird zurückbezahlt


Während es hierzulande weiterhin vielen Anbietern der unterschiedlichsten CBD-Produkte besonders schwer gemacht wird, legal in ihren Geschäftsfeldern zu agieren, hat die Schweiz aufgrund einer im Februar gefällten Entscheidung nun ihre Pflicht im Auge, zu unrecht eingenommene Steuereinnahmen an die jeweiligen Teilnehmer in der CBD-Gras-Branche zurückzuzahlen. Das Schweizer Bundesgericht gab drei klagenden Anbietern Anfang des Jahres recht, dass CBD-Gras kein Tabakersatz sei und somit nicht nach dem Tabaksteuergesetz zu besteuern wäre. Da jedoch zuvor drei Jahre lang CBD-Cannabis mit 25 Prozent Aufschlag verkauft werden musste, wird nun in die Staatskasse gegriffen, um die fälschlicherweise eingenommenen Steuereinnahmen den rechtmäßigen Eigentümern zurückzuerstatten. Somit gibt es circa 33 Millionen Franken Steuerrückzahlung für CBD-Gras-Produzenten in der Schweiz.

Wie die Neue Zürcher Zeitung meldet, hat sich die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) der Schweiz nach der Urteilsverkündung des Schweizer Bundesgerichtes mit der Tatsache auseinandergesetzt, und erkennt auch im Sinne der Gleichbehandlung an, dass die in den vergangenen drei Jahren geleisteten Steuerzahlungen der CBD-Produzenten und -Verkäufer zurückgezahlt gehören. EZV-Sprecherin Donatella Del Vecchio soll diesen Umstand auf Nachfrage bekannt gegeben haben. In den nächsten Tagen erhalten die betroffenen Produzenten und Händler Briefpost von der Zollverwaltung, der über diese Neuigkeit informieren soll. Insgesamt rechne man aufseiten der EZV mit Rückzahlungen in Höhe von circa 33 Millionen Franken – umgerechnet über 30 Millionen Euro – über die sich die lange Zeit nicht gerecht behandelten Branchenteilnehmer jetzt freuen können. Vergütungszinsen wären dabei eingerechnet. Mit großer Wahrscheinlichkeit dürfen die zuvor zu hohe Steuern zahlenden Firmen die ihnen zustehenden Beträge behalten und sie fortan als Gewinn verbuchen, was bei laufenden Kosten für Personal, Miete und Stromkosten vorteilhaft ist. Möglicherweise dürften auch Kunden profitieren, was jedoch noch nicht klar geplant werden könne – fraglich sei dabei, wie genau. Insgesamt scheinen die Geschäftsleute im legalen schweizerischen Cannabusiness mit dieser Entwicklung sehr zufrieden, sollen aber auch explizit darauf hingewiesen haben, dass eine gesamte Liberalisierung von Cannabis wesentlich mehr Vorteile böte. Arbeitsplätze und neue Steuereinnahmen wären schließlich nur zwei positive Punkte, die legaler Rauschhanf sofort mit sich brächte.

Wie es dagegen Händlern in Deutschland ergeht, wird morgen um 16:20 während der nächsten Hanf-Journal-Live!-Übertragung an alle Interessierten vermittelt, wenn wir uns mit den Betreibern des Husumer Headshops Blubb-Blubb 420 zum Gespräch treffen und zu analysieren versuchen, was in unserm Land so grundlegend falsch läuft. Das einst auch CBD-Blüten vertreibende Geschäft war bereits mehrfach unfreiwillig in der Presse, da auch dort die Polizei der Meinung war, Hanf gehöre einfach nicht legal verkauft …

(Die geplante Sendung mit Deborah Reich von Tom Hemp‘s musste aus gesundheitlichen Gründen unserer Interviewpartnerin leider verschoben werden und findet nun wohl erst in Kalenderwoche 25 statt. Wir bitten um Verständnis.)

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3 Kommentare
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Fred
3 Jahre zuvor

Tja, Steuern die zu Unrecht von Kunden über den Preis bezahlt wurden, fließen nun an die Händler zurück.
Finde den Fehler !

Heisenberg
3 Jahre zuvor

@ Fred
Hier läuft nicht nur das falsch, sondern leider viel, viel mehr.

CV
3 Jahre zuvor

CBD zu THC – mit einem kleinen Ozongenerator kurz belüftet wird ordendliche Rauchware daraus. Isomerisierung auf die moderne einfachste Art. Man kann auch die Dämpfe von Aktiv-Chlorhaltigen Reinigern wie Schimmelentferner, Poolreiniger oder Danklorix verwenden.

Und Legalisierung ist jetzt schon da