Montag, 9. März 2020

Hickhack um Cannabis-Wirkstoff CBD geht weiter

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit widerspricht European Industrial Hemp Association

 

 

Vergangene Woche ging die Meldung durch die Presse, dass die European Industrial Hemp Association (EIHA) die Einstufung von cannabinoidhaltigen Lebensmitteln als Novel-Food in Frage stellt, da es sich bei Cannabidiol (CBD), das aus europäisch zertifizierte Cannabis gewonnen wird, keinesfalls um ein neuartiges Lebensmittel handelt. Demnach wurden CBD-haltige Teile der Cannabis-Pflanze bereits vor dem Inkrafttreten der Novel-Food-Verordnung am 15.05.1997 in den Mitgliedstaaten der EU in nennenswertem Umfang zubereitet und verzehrt. Folglich benötigen CBD-haltige Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel keine Zulassung und sind als verkehrsfähig einzustufen. Dieser Einschätzung folgte laut EIHA auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft  – überraschenderweise.

 

Der Branchenverband Cannabis-Wirtschaft e.V. fragte daraufhin beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nach, inwieweit die durch den Novel-Food-Katalog vorgegebene klare Linie der Behörden und Gerichte bei der Beurteilung von CBD-haltigen Produkten als neuartige Lebensmittel noch Bestand hat. Die Antwort des Bundesamtes folgte prompt – und ist ernüchternd:

 

„Die Stellungnahme des EIHA überrascht und ist nicht nachvollziehbar“, schreibt die Behörde. „Für Hanfextrakte oder daraus hergestellte Produkte, die Cannabinoide (z.B. CBD) enthalten, wurden bis jetzt weder durch die EIHA, noch durch andere Wirtschaftsbeteiligte ausreichende Nachweise erbracht, die einen nennenswerten Verzehr in der EU belegen. Daher werden diese Erzeugnisse weiterhin EU-weit als neuartige Lebensmittel betrachtet.

 

Die Entscheidung über die Einstufung cannabinoidhaltiger Hanfextrakte wurde von den EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission nach Sichtung und Wertung aller verfügbaren Informationen einvernehmlich getroffen. Insofern unterscheiden sich die Auffassungen des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft nicht voneinander. Auch hat sich an der Auffassung des BVL nichts geändert.

 

Innerhalb der Bundesregierung ist das BVL die zuständige Stelle für die Klärung der Frage, ob ein Erzeugnis in den Anwendungsbereich der Novel Food-Verordnung fällt oder nicht. Da-bei stimmt sich das BVL mit den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen obersten Landesbehörden ab.

 

Ich möchte Sie zudem darauf hinweisen, dass andere spezifische nationale Rechtsvorschriften das Inverkehrbringen von Erzeugnissen als Lebensmittel einschränken könnten. Für Deutschland sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes und des Arzneimittelgesetzes zu nennen. Erzeugnisse der Hanfpflanze, welche die Definition eines Betäubungsmittels oder eines Arzneimittels erfüllen, sind als Lebensmittel nicht verkehrsfähig.“

 

Mit dieser Klarstellung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit dürfte klar sein: Im Kampf um das cannabinoidhaltige grüne Gold haben die Pharma-Lobbyisten einen klaren Vorteil – dank Vitamin C.

 

 

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6 Kommentare
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Rainer Sikora
4 Jahre zuvor

So wichtig ist Sicherheit in Deutschland.Wegen eines Mückenstichs sollte man zum Arzt wegen möglicher Sepsis.Wenn die Mücke aber vorher auf einer Hanfpflanze saß,14 Tage in Quarantäne.

R. Maestro
4 Jahre zuvor

…. mal angenommen …,

gegen Corona wäre ausschließlich CBD, besser noch Hanf, in seiner Gesamtheit insbesondere angesichts des Entourage-Effektes, das einzige Heilmittel oder der einzige Schutz.

Wie würde man reagieren? Besonders hier?

… nur mal angenommen ….

Thomas
4 Jahre zuvor

Was? Neuartiges Lebensmittel? Ja klar, für jemand der gerade erst aus der Erde schlüpfte mag das wohl stimmen, wer aber des Lesens mächtig ist möge sich an die Weisheiten von Hildegard von Bingen halten. Neuartig. Ha, so neuartig wie Einkorn und Emmer. Diese “Christen” aus der CDU/CSU (nicht nur die) sollten sich mal mit ihrem Leerbuch beschäftigen. Genesis; Da steht irgendwas von Öl-Saaten die Gott für die Menschen zum Nutzen freigab. Also, ihr Christen, was nun? Wenn es für euch paßt dann gilt was in der Bibel steht, wenn nicht dann eben nicht und der Knüppel kommt aus dem Sack. Als hätte ich noch einen Grund gebraucht um von eurer Scheinheiligkeit angewidert zu sein. @Maestro. Da Cannabis als Medizin hier… Weiterlesen »

Lars Rogg
4 Jahre zuvor

@ R. Maestro

Tja, wenn Hanf das einzige Heilmittel gegen eine Epidemie wäre. .?? Dann gäbe es entweder viele Tote, oder die Pharmafia bekäme eine Ausnahmegenehmigung, während wir kleinen Entspannungskiffer weiterhin übelst gefickt würden…was denn sonst.. ?!? Bleibt in Deckung..!!

Hermes
4 Jahre zuvor

Eigentlich ist Gott oder der Glaube an ein Wesen , Budha,Mohamed,Jesus
Oder was er mal gesagt hat ,
des Glaubens zuviel .
Der Glaube an eine Ordnung,
ist Wahrhaftiger .
Es ist einfach nur die Pflanze die göttlich ist .
Und deren Ordnung dahinter an die man glauben sollte.
Mutter dieser göttlichen Ordnung ist
unsere Erde.
So und von jetzt an selber weiterdenken und morgen arbeiten gehen!

k3k3
4 Jahre zuvor

Deutschland wehrt sich mit Schwanz und Arsch gegen Hanf
An Peinlichkeit kaum zu überbieten. Die Politiker hier stecken sich schön die Taschen voll, alles andere ist egal.