Dienstag, 21. Januar 2020

Thailand schiebt Cannabis-Pionier van Laarhoven in die Niederlande ab

Nach fünfeinhalb Jahren Haft in Thailand schmort der ehemalige Coffeeshop-Eigner Johan van Laarhoven nun in einem niederländischen Gefängnis

Cannabis

 

2014 wurde der Gründer der Coffeeshop-Kette “The Grass Company” wegen angeblicher Drogengeldwäsche von einem thailändischen Gericht zu einer Zuchthausstrafe von 103 Jahren verknackt. In einem Berufungsverfahren wurde die Haftstrafe schließlich auf 75 Jahre reduziert, von denen der heute 59-Jährige mindestens 20 Jahre hätte absitzen müssen. Auch seine thailändische Lebensgefährtin erhielt eine Haftstrafe von zunächst zwölf Jahren, die später auf sieben Jahre und acht Monate gesenkt wurde.

 

Nun ist es dem niederländischen Justizminister Ferdinand Grapperhaus (CDA) aufgrund massiven öffentlichen Drucks gelungen, zumindest van Laarhoven aus thailändischer Käfighaltung zu holen und in den Niederlanden einzukerkern. Letzten Donnerstag landete in den Abendstunden die Maschine mit van Laarhoven an Bord auf dem Flughafen Amsterdam-Schiphol, wo er von der Polizei in Empfang genommen wurde, um ihn unverzüglich in die Strafanstalt Vught (Nordbrabant) zu überführen.

„Wir hofften, Johan in Schiphol begrüßen zu können. Aber es war mir verboten, meinem Bruder die Hand zu geben“, berichtet Frans van Laarhoven von dem „unmenschlichen Empfang“, den die niederländische Polizei seinem Bruder bereitet hat. „Johan wurde ins Gefängnis gebracht, ohne dass wir mit ihm sprechen konnten.“

 

Van  Laarhovens Leidensweg ist ein Justizskandal ohnegleichen. 2011 leitete die Staatsanwaltschaft in Breda ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerdelikten und Drogengeldwäsche gegen den Eigner der Coffeeshop-Kette ein – just in dem Moment, als sich van Laarhoven aus dem Geschäft zurückzog und seinen Lebensmittelpunkt nach Thailand verlegte.

2013 reisten niederländische Fahnder nach Bangkok, wo sie ihren thailändischen Kollegen auftischten, dass van Laarhoven der „Pablo Escobar der Niederlande“ sei. Ein Jahr später folgte die Bitte, dass die thailändischen Behörden selbst aktiv werden sollen und van Laarhoven strafrechtlich verfolgen. Am 23. Juli 2014 klicken schließlich die Handschellen, da sich Verdacht erhärtet hatte, dass van Laarhoven die mutmaßlichen Schwarzgelder aus seinem Coffeeshop-Business in Thailand zum Erwerb von Immobilien verwendet hat. In der Folge kam es zur Verurteilung mit dem völlig absurden Strafmaß von 103 Jahren.

 

Nachdem im vergangenen Jahr eine Schiedsstelle die Vorgehensweise der niederländischen Justiz als rechtswidrig eingestuft hatte, sah sich Justizminister Grapperhaus zum Handeln gezwungen. Im August flog er nach Bangkok, wo er die thailändischen Behörden davon überzeugen konnte, dass van Laarhoven in den Niederlanden besser aufgehoben ist, zumal dort noch ein Strafverfahren anhängig sei.

 

Im November entschied ein Gericht in Arnheim, dass die Gefängnisstrafe in den Niederlanden auf maximal zehn Jahre und acht Monate umgewandelt werden müsse. Laut van Laarhovens Anwälten bedeutet das, dass der Angeklagte nach Abzug seiner thailändischen Haft höchstens noch etwa sechzehn Monate absitzen muss. Um das zu verhindern, wollen die Anwälte eine Begnadigung beantragen.

 

Das Strafverfahren gegen van Laarhoven und fünf Mitangeklagte wegen Steuerbetrugs, Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und Geldwäsche von mehr als 20 Millionen Euro wird voraussichtlich erst gegen Ende des Jahres beginnen. In diesem Verfahren wollen die Anwälte eine Entschädigung für das unrechtmäßige Vorgehen der Staatsanwaltschaft erstreiten. Bis zum Prozessbeginn soll überdies Haftverschonung für den gesundheitlich angeschlagenen Delinquenten beantragt werden.

 

Was aus van Laarhovens thailändischer Lebensgefährtin wird, die noch immer in Bangkok inhaftiert ist, steht weiterhin in den Sternen. „Die Niederlande werden sich weiterhin, wo immer es angebracht und möglich ist, für ihre baldige Freilassung in Thailand einsetzen“, teilte Minister Grapperhaus mit.

 

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