Dienstag, 8. Oktober 2019

Kuscheljustiz für Cannabis-Gärtner

Polizei beschlagnahmt 18 Kilogramm Cannabis – Gericht verschont gewerbsmäßige Grower

 

 

Sadhu van Hemp

 

 

Hätten die vier Cannabis-Grower in einem funktionierenden Rechtsstaat wie den Philippinen oder in einer lupenreinen Demokratie wie China vor dem Kadi gestanden, es wären Köpfe gerollt. Auch in leicht defekten Rechtssystemen, wie sie in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen vorherrschen, hätten die Gerichte auf Grund der erdrückenden Beweislast den Haschgiftverbrechern gründlich den Kopf gewaschen – in Form einer langjährigen Zuchthausstrafe und dem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte.

 

Dass es auch anders geht und Gerichte schlicht kein überzogenes Interesse haben, Cannabis-Verbrecher in einen Topf mit Totschlägern, Sittenstrolchen und Gewalttätern zu werfen, stellte letzten Freitag eine Strafkammer in Friesland unter Beweis.

Abgestraft werden sollten vier Männer, die am 3. April bei einer Drogenrazzia in einem Privathaus angetroffen wurden, in dem laut Polizei eine Indoor-Grow-Anlage für mindestens 300 Marihuana-Pflanzen betrieben wurde. Neugierige Nachbarn hatten den Hinweis gegeben, nachdem sie verdächtige Aktivitäten im Obergeschoss des Hauses und regen Besucherverkehr wahrgenommen hatten. Die Polizei ging dem Tipp nach – und wurde fündig. Im Kinderzimmer entdeckten die Beamten einen bereits abgeernteten Grow und insgesamt 18 Kilogramm getrocknete Cannabis-Blüten.

 

Der 49-jährige Mieter des Hauses hatte vor Gericht keine Chance sich herauszureden, entlastete aber die drei bei der Razzia angetroffenen Personen. Der von der Staatsanwaltschaft ins Feld geführte Beweis für die Tatbeteiligung, dass alle Beschuldigten nach Cannabis rochen und Grasreste am Schuhwerk anhafteten, reichte dem Gericht nicht aus, um mit letzter Sicherheit eine Schuld nachzuweisen. Die drei Angeklagten im Alter von 28 bis 35 Jahren beteuerten, nur zu Besuch gewesen zu sein – und wurden freigesprochen. Eine fünfte Verdächtige, die im Zeugenstand eingeräumt hatte, für die Maniküre der getrockneten Pflänzchen engagiert worden zu sein, wird sich allerdings noch vor Gericht zu verantworten haben.

 

Der 49-Jährige hingegen wurde schuldig gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte für alle Angeklagten eine Freiheitsstrafe von drei Monaten gefordert, wurde aber nur mit einer zweimonatigen Haftstrafe auf Bewährung für den Hauptangeklagten zufriedengestellt. Etwas schwerer wiegen dagegen andere Konsequenzen, die der Verurteilte zu tragen hat. Neben dem Verlust des Mietvertrages für das Haus fallen 3.000 Euro für die Renovierungskosten an, die die Wohnungsgesellschaft einfordert. Auch der Stromversorger bittet wegen Stromdiebstahls zur Kasse – 2.700 Euro. Zu guter Letzt präsentierte der Stadtkämmerer eine Rechnung in Höhe von 14.000 Euro für den Polizeieinsatz und die Gerichtskosten.

 

Alles in allem ein Urteil, mit dem man leben kann – auch wenn es absurd ist, überhaupt Menschen wegen des Cannabis-Verbots strafrechtlich zu belangen. Doch zugleich zeigt das Urteil, dass die Justiz einen gewaltigen Spielraum in der Strafzumessung hat. Schade nur, dass dieses Beispiel rechtsstaatlichen Vernunftdenkens aus dem niederländischen Fryslân in deutschen Gerichtssälen keine Schule macht.

 

 

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5 Kommentare
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R. Maestro
4 Jahre zuvor

Es macht Freude zu sehen, dass sich endlich mal getraut wird mit deutlichen Urteilen dem gängigen Schwachsinn die Stirn zu bieten. Hoffentlich macht so etwas Schule und viele Richter fragen sich endlich einmal, ob sie sich nicht für Unsinn und Ideologie missbrauchen lassen. Das trifft auch für unsere Polizei zu! Dies sind alles willfährige Büttel, Lakaien. Wobei ein Lakai ja als uniformierter Diener definiert wird. ….leicht defekten Rechtssystemen wie in Bayern…., den gegenwärtigen Sumpf und Moloch sanft umschrieben. Nach Herrn Andreas Müller traut sich endlich mal ein zweiter, dem Mist den Kampf anzusagen. Von wieviel tausend? Es zeigt auf, wieviele käuflich sind und darüber hinaus zu eigenständigen Gedanken und Meinungen unfähig sind!!! Auszug aus einem Liedtext von Hans Söllner: “Mama… Weiterlesen »

Otto Normal
4 Jahre zuvor

Ich finde gar kein Grund zum Jubeln. Der Staat schickt seine Söldner aus und das Opfer des Staatsterrors soll diesen auch noch alimentieren mit 14 TSD Euro?
Wozu zahlen wir eigentlich Steuern wenn wir jede Regung des Staates dann nochmal extra bezahlen müssen?

Von wegen in den Niederlanden ist es legal!
Hier sieht man ganz deutlich:
Duldung ist KEINE Legalisierung sondern staatl. Willkür.
Oder anders ausgedrückt:
Das (Grund-)Recht wird im Dreckloch der Gnade ersäuft.

R. Maestro
4 Jahre zuvor

Einen Grund zu jubeln sehe ich selbst noch nicht darin. Aber endlich folgt man etwas weniger dem komplett fraglichen Schwachsinn von oben, wie einem gottgegebenen Gebot. Eine Rehabilitation fände für mich erst wirklich statt, wenn Hanf zu seiner ursprünglichen Bedeutung zurück finden würde. Die komplette Pflanze mit all ihren Eigenschaften! Solch ein Urteil ist wenigstens ein kleiner Schritt, in eine zumindest bessere Richtung als bisher. Insgesamt finde ich es eine absolute Perversion, Menschen zu verurteilen, um Ansinnen wie vom Drecks-Anslinger durchzusetzen. Der Wert eines Menschen, seine Gesundheit, seine Zukunft lässt sich halt doch beziffern. Unsere beschissene Drogenpolitik und ihre Zipfelklatscher machen es vor. Und wer immer noch blind, blöd und stockkonservativ die heutige Drogenpolitik verteidigt, DAS sind für mich die… Weiterlesen »

R. Maestro
4 Jahre zuvor

Schade, dass hier Rechte mehr Rechte besitzen als Hanf-Konsumenten.Würde man dieser Brut die Energie entgegen stellen, wie es bei Hanf-Konsumenten üblich ist. ….Einem Hanf-Konsumenten stellt man sich auf, wie es Rechte nicht kennnen.Fickt die Hanf-Konsumenten, ja. Es ist leichter. Wer aber alles zugrunde reitet sind nicht Konsumenten, sondern die Rechten.Wer kann es beweisen, dass Gauck und Steinmeyer keine rechte Gesinnung haben? Niemand!!! Die Gedanken sind frei, niemand kann sie erraten. Die Scheinheiligkeit von “Mutti”, man sollte alles vorurteilfrei sehen. Na, da ist sie kein Beispiel! Wasser predigende und Wein saufende sind sie. Nicht mehr, das war es. Jemand, der sich eine Feierabendtüte reinpfeift, ist ein Verbrecher? Nein!!! Wer dies verurteilt ist ein Verbrecher, Angefangen bei der legislativen über die jurisdaktive… Weiterlesen »

Harald
4 Jahre zuvor

Frägt sich wer bei dieser Veranstaltung der V-Mann war oder wer den Deal mit der “Justiz” gemacht hat. Das war keine normale “Veranstaltung”, unter Garantie nicht.