Freitag, 6. September 2019

Der Deutsche Hanfverband startete jetzt die Justizoffensive gegen das Cannabisverbot

Richter sind aufgerufen, einen konkreten Normenkontrollantrag nach Art 100 Abs.1 GG zu stellen, damit das Bundesverfassungsgericht das Cannabisverbot überprüft


In Südafrika und Mexiko haben die höchsten Gerichte bereits eindeutig gemacht, dass das Verbot von Cannabis nicht verfassungskonform ist. Aufgrund dieser Entscheidungen wurden die Konsumenten und Nutzer von Marihuana aus der Strafverfolgung befreit und die dortigen Gesetzgeber mussten entsprechende Schritte einleiten, damit die Freiheit des Einzelnen nicht länger einer fehlgeleiteten Drogenpolitik unterliegt. Hierzulande wird dagegen seitens der Regierenden immer noch an den ausgedienten Argumenten festgehalten, die den aktuellen Status der Pflanze und ihrer Nutzer nicht nur in ein schlechtes Licht rücken, sondern dazu auch mehr Probleme bereiten als bereinigen. Damit in Deutschland endlich einmal wieder vernunftbasiert und regelkonform über das Thema nachgedacht werden kann, sammelte der Deutsche Hanfverband während der vergangenen Weihnachtsspendenkampagne eine ordentliche Summe Spendengelder von tatkräftigen Unterstützern der Legalisierung ein, um damit eine Offensive zwecks Veränderung der Situation auf höchster Ebene zu beginnen. Der Deutsche Hanfverband startete jetzt die Justizoffensive gegen das Cannabisverbot und verfasste dazu eine Pressemitteilung, die erklärt, welche konkreten Schritte zum Erreichen des hochgesteckten Zieles geplant sind, und wie sich in aktiven Strafverfahren vor Gericht stehende Angeklagte mit einem bereits verfassten Text zur Wehr setzen können:

Das Cannabisverbot ist verfassungswidrig!
Pressemitteilung des Deutschen Hanfverbands vom 05.09.2019

Berlin, 05.09.2019 – Der Deutsche Hanfverband startet heute eine Justizoffensive, mit der das Cannabisverbot vor das Bundesverfassungsgericht gebracht werden soll.

In Deutschland werden jedes Jahr zehntausende Menschen wegen eines Verbots verurteilt, welches nicht geeignet, nicht erforderlich und schon gar nicht verhältnismäßig – und deswegen verfassungswidrig – ist. Seit dem letzten grundsätzlichen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Cannabis im Jahr 1994 ist ein Vierteljahrhundert vergangen. In Uruguay und Kanada sowie einigen US-Bundesstaaten wurde bereits vollständig legalisiert. In Mexiko und Südafrika haben die höchsten Gerichte klar gemacht, dass die Cannabisverbotspolitik in ihrem Land gescheitert sei und Gesetzesänderungen notwendig sind. Wir rufen Richter dazu auf, einen konkreten Normenkontrolantrag nach Art 100 Abs.1 GG zu stellen, damit das Bundesverfassungsgericht das Cannabisverbot überprüft.

Um eine solche Entscheidung zu erreichen, hat der Deutsche Hanfverband die Berliner Anwälte Henriette Scharnhorst und Johannes Honecker mit der Erstellung eines Musterkontrollantrags beauftragt. Mit dieser sogenannten “Richtervorlage” können Richter das Bundesverfassungsgericht anrufen und so eine Neubeurteilung des Verbots auf Basis der nun vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse vornehmen. Auch Betroffene des Verbots können die Vorlage in ihren Strafverfahren verwenden, um sich durch die Instanzen zu klagen. Sie können vor Gericht die ausführliche juristische und wissenschaftliche Begründung verlesen oder durch ihre Rechtsanwälte verlesen lassen und so begründen, weswegen in ihren verfassungsgarantierten Rechten eingegriffen wird. Außerdem können Sie die Mustervorlage benutzen um Verfassungsbeschwerde gemäß Art.93 Abs.1 Nr 4a GG einzulegen. Durch die parallel erfolgende Werbung für die Richtervorlage in diversen juristischen Fachpublikationen wird der Hanfverband Juristen auf die Verfassungswidrigkeit aufmerksam machen und sie zum Handeln auffordern.

“Wir wissen, dass es in Deutschland viele Richter, Strafrechtsprofessoren, Staats- und Rechtsanwälte gibt, die das Verbot ebenso wie wir als gescheitert beurteilen und an seiner Verfassungskonformität zweifeln. Das Bundesverfassungsgericht kann der Politik den Auftrag für eine neue Gesetzgebung erteilen und so den entscheidenden Impuls für die Legalisierung geben”, so der Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbands, Georg Wurth, zum Start der Offensive.

Alle Informationen zur Justizoffensive finden Sie hier: https://hanfverband.de/richtervorlage

DHV-Geschäftsführer Georg Wurth steht Ihnen für Hintergrundinfos und Interviews unter 030-44716653 und unter kontakt@hanfverband.de gerne zur Verfügung.


Der Deutsche Hanfverband startete jetzt die Justizoffensive gegen das Cannabisverbot – wir drücken dem DHV bei diesem ausgeklügelten Versuch, die Cannabispolitik in Deutschland positiv zu verändern, mehr als nur alle verfügbaren Daumen! Good luck!

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Luca Micheletto
4 Jahre zuvor

Ich bin ein Cannabis paziente und das zum bekommen man muss sich behandeln wie ein kriminell und 1000 andere Medikamente ausprobiert mit 1000 Nebenwirkungen das sollte nicht sein Man hat schon seine Krankheit und genug Stress

zero-zero
4 Jahre zuvor

ja, dann drück ich auch mal meine beiden Daumen und wünsch dem DHV einen durchbrechenden Erfolg.

Harald
4 Jahre zuvor

Ich wünsche euch von ganzem Herzen viel Glück und Erfolg. Man wird im Verlauf dieser Aktion sehen, wie weit die Korruption in der deutschen Justiz schon fortgeschritten ist. Die korrupte Politik soll an der Seitenlinie stehen und endlich mal die Fresse halten. Ihr habt auch in anderen Bereichen schon genug Scheiße wegzuräumen, für die ihr verantwortlich seid, ihr nichtsnutziges Gesindel.

Egal
4 Jahre zuvor

In w/a kann man mit Geld den Richter bestechen!
Und wer weiß ob es sowas bei uns auch gibt.

Alleine wie der Anwalt abgespeist wurde der auch versucht hatte was zu erreichen!
Dann kommen die damit um die Ecke nach 2 Jahren das das Gericht nicht zuständig ist!
Naja.

Ich lasse mich mal überraschen was da zu an Äußerungen kommen

Hans Wurst
4 Jahre zuvor

Na wenn sich jetzt mal nichts tut, dann weiß ich auch nicht mehr. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt

Der Realist ohne Kraut
4 Jahre zuvor

Ihr seht nur das Gute. Aber es gab schon genügend Leute, die viel bewegen wollten. Ich bin mir da nicht sicher, dass dies von Erfolg gekrönt ist. Die ‘richterlichen Entscheidungen’ gestalten sich oftmals anders, als es der Bürger mit Rechten gerne hätte. Da wird im stillen Kämmerlein über den Antrag bzw. Fall geflogen und mehr oder weniger direkt entschieden. Dabei lag das Anliegen nicht einmal auf der tatsächlichen Richterbank. Außerdem werden Richter (teils) aus der Politikerwelt nominiert, festgelegt und was sonst noch… Es gibt sicherlich genügend ehrbare Richter/innen, aber ob genau dieser Richter bzw. diese Richterin nun diesen Fall beurteilt, lasse ich dahin gestellt. Es ist wichtig, dass es Menschen wie vom DHV gibt. Dennoch bleibe ich da skeptisch und… Weiterlesen »

Krake
4 Jahre zuvor

@ realist,
Danke, daß wünsche ich dem DHV ebenso und Dir natürlich auch!! Ich denke in diem Fall immer So; Richter= Recht also wird schon recht ausgehn!! Fertig!! Dieses gute Kraut, wird sich einfach durchsetzen, weil es den Mensche einfach hilft!! Es tut Ihnen Gut!!

Hein von Himmler's
4 Jahre zuvor

Eigentlich bin ich ein Cannabispatient in Spe, wenn ich nicht an jeder Ecke von Bayern, verlagerte Probleme anstelle eines Ansatzes zur Lösung seh und Ärzte denen es mangelt Lösungsansätze zu erhören. Zudem ständig irgendwelche Polizisten seh welche sich nicht am scheitern ihrer Freumdgesteuerten Gesundheit empören und einen bei der Rehabilitation von Krankheiten (Wegen wirklichen Verbrechen) stören, anstatt Kinder über die Realität aufzuklären und präventiv in Zivil bsp vor der Schule stehen, wo sie hin gehören. Denn..seit Kindheit begleiten mich nunmal drei von zwei zwei Schicksalen, ja ihr lest richtig drei von zwei, weil ich ab dem Alter von 5 jahren mehrfach unzüchtig angefasst wurde und keine Lösung in Lösungsfreien Lösemittel wie Alkohol oder Antidepressiva sehe, sondern adäquate Schritte zum Bewussten… Weiterlesen »

Fred
4 Jahre zuvor

Richter Müller war eben auf Phönix zu sehen. Er hat angekündigt, bei sich bietender Gelegenheit – sprich einem Prozess wegen Cannabisvergehen – die Vorlage zu nutzen.

War übrigens mal wieder ein bemerkenswerter Auftritt vom Richter. Er hat mal wieder in seiner unverwechselbaren Art fein mit dem Cannabisverbot aufgeräumt.

Sollte man sich mal anschauen, wird morgen um 0.00 Uhr wiederholt oder wird in Kürze wohl bei YouTube zu sehen sein. ( Phönix persönlich )

Markus
4 Jahre zuvor

Ach liest sich das toll und ich wünsche mir wirklich das dieser Weg der richtige ist. Ich bin kein Jurist aber ich frage mich warum diese Aktion nicht schon früher eingeschlagen wurde.

Ich frage mich, warum Konzerne die mit Cannabis Geld verdienen nicht schon auf die Idee gekommen sind….

Man darf gespannt sein…

Egal
4 Jahre zuvor

Ich bin froh das wir Richter Müller haben! Die Politik wird alles versuchen um den Umschwung zu verhindern! Ich hoffe aber das durch den Aufruf mit Richter Müller an der Front sich viele der Staatsanwaltschaft, Schöffen, Richter und andere wichtige Top Leute mitmachen! Dann wird das wegklicken vielleicht schwieriger! Sicherlich werden Experten noch Parr Punkte dabei schreiben! Es gib noch viel mehr § mit dem das btmg Gesetz in Widersprüche verstrickt ist. weit aus Höher gestellte Paragrafen! Wie der Mensch Selbst und vor allem das Leben sowie die bestmögliche Erhaltung des Leben und alles was dagegen steuert ist eine Straftat und kann je nach Verstoß mit haft bestraft werden! Kombiniert mit der Richter Vorlage und noch ein paar anderen Zutaten,… Weiterlesen »

Fred
4 Jahre zuvor

@egal du darfst das BVerfG nicht mit dem Gesetzgeber verwechseln. Bei einer hoffentlich bald stattfindenden Überprüfung kann das Gericht nicht die Legalisierung anordnen. Selbst das Verbot an sich steht nicht zur Disposition. Letztlich wird wohl die Verhältnismässigkeit der Strafen überprüft. Und da haben wir wahrscheinlich gute Karten. Im Gegensatz zu vor 25 Jahren haben wir heute eine völlig andere Faktenlage. Die “Gefährdungslage ” die Jahrzehnte für die allumfassende Ächtung der Pflanze vorgeschoben wurde, ist inzwischen widerlegt. Wenn also heute jemand mit 10 Pflanzen erwischt wird, gefährdet er niemanden bzw nur in sehr geringem Maße, selbst wenn man ihm unterstellt, das er Teile seiner Ernte verkaufen will. Ergo kann man ihn auch nicht in den Knast schicken. Ein Bußgeld reicht, wenn… Weiterlesen »

Der Realist ohne Kraut
4 Jahre zuvor

@ Fred Wir waren in vergangenen Tagen oftmals im Gegensatz. Aber bei dem, was du nun an Egal richtest, bekommst du meine volle Zustimmung!!! Hinzu kommt noch, dass viele denken, dass Richter nlcht Recht, sowie Politiker nach bestem Gewissen urteilen. Dem ist leider all zu oft nicht so. Viel mehr werden viele ‘Beschlüsse’ anhand ideologischer Meinung oder Meinungsmachung gefällt. Außerdem ist Rechtsprechung und Recht mitunter nicht dasselbe. Es glauben einfach zu viele, sie würden einen Stein bewegen und der Fels fällt. Wir sind nunmehr in einer Demokratie und nicht auf einer Bergklippe… Ich kann’s AN ALLE noch mal betonen: auch ein DHV,wenn ich’s mir so sehr wünsche, schon alleine für meine Tochter, wird auch der relative DHV keinerlei Auswirkungen auf… Weiterlesen »

Egal
4 Jahre zuvor

Fred du wirst wohl recht haben. Wie alles im einzelnen genau funktioniert weiß ich leider noch nicht so wirklich! Und recht haben und kriegen ist auch immer so eine Sache was ich auch selbst erleben durfte. Nur heute würde ich mich nicht mehr unter buttern lassen! Es gibt genügend Paragrafen die ein Konsument für sich nutzen kann um zu gewinnen! Nur die Anwälte sind mir da zu oberflächlich! Ansonsten hätte schon in der Richtung schon einiges mehr passieren müssen zu unserem gunsten. Warum kein Anwalt an dem Lebenserhaltungs Gesetz dran geht ist für mich fraglich, theoretisch müsste danach jeder in haft der dein Kraut beschlagnahmt. Und ich würde daraus bestehen und auch pochen und alles öffentlich machen. Ich bin ein… Weiterlesen »

Karli
4 Jahre zuvor

@ Fred

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Ich drücke auch beide Daumen.

Fred
4 Jahre zuvor

@Realist //Ich kann’s AN ALLE noch mal betonen: auch ein DHV,wenn ich’s mir so sehr wünsche, schon alleine für meine Tochter, wird auch der relative DHV keinerlei Auswirkungen auf die aktuelle Rechtslage haben. // Da bin ich anderer Meinung. Das ganze vor’s Verfassungsgericht zu bringen, ist absolut notwendig. Wer sich mal mit dem Urteil aus ’94 auseinandergesetzt und sich die wesentlichen 3 Gründe für das Urteil anschaut, der kann schon durchaus optimistisch auf eine neue Überprüfung schauen. Mit Optimismus darum, weil heute eine völlig andere Faktenlage vorliegt. Nimm den Gesundheitsschutz. 94 gab es keine Studien, die das Schreckensszenario aus 61 in Abrede stellte. ” Ihr seid alle Tot wenn ihr Drogen nehmt ” war vereinfacht die Devise. Die erste Studie… Weiterlesen »

Matthias
4 Jahre zuvor

Aber Normenkontrollantrag schreibt man mit 2 “ll” oder nicht?

Greenkeeper
4 Jahre zuvor

Jetzt kann der Schildower Kreis mal zeigen, ob er auch handeln kann. Mutige vor! Nein im Ernst, das Cannabisverbot ist kindisch und gehört abgeschafft. Es gibt so viele fadenscheinige Argumente, die Prohibitionisten vorbringen, dass man gar nicht weiß, wo man anfangen soll. Aber wie wäre es damit: Cannabis muss verboten bleiben, damit der Bürger vor Suchtgefahren geschützt wird! – Really? Ich als aufgeklärter, reflektierter, erwachsener Bürger möchte nicht, dass der Staat mich vor möglichen Gefahren meines Konsums schützt! Wenn ich Auto fahre oder fliege, möchte ich das damit verbundene Risiko auch selbst tragen. Wenn ich die Mittagssonne genieße und einen Sonnenbrand riskiere, so what? Meine Sache. Wenn ich jeden Tag 1 kg Wurst esse und damit mein Krebsrisiko erhöhe, ist… Weiterlesen »

Kenway82
4 Jahre zuvor

Es wird dann von den Gerichten als unbegründet Verworfen. Da gehe ich jede Wette ein.
Man kann ein Kind missbrauchen,man kann einem den Schädel einschlagen……DAS wird nicht bestraft…
Hat man Cannabis in seinem Besitz und konsumiert es,so ist man Staatsfeind Nummer eins!

Alles schon erlebt und es ist sehr Traurig das es in diesem Land überhaupt so ein Verbot gibt