Montag, 5. August 2019

Cannabis-Produkte sind bei “dm” nicht mehr erhältlich

Drogeriemarkt Rossmann bleibt standhaft und behält CBD-Artikel im Sortiment

 

 

Sadhu van Hemp

 

 

Schon seit ein paar Wochen suchen Kunden bei „dm“ vergeblich nach CBD-Produkten. Auf dem Online-Verkaufsportal und in den rund 3500 Filialen der Drogeriekette herrscht Ebbe, und nichts deutet darauf hin, dass sich daran etwas ändern wird. Auf Anfrage der „Lebensmittelzeitung“ (LZ) gab es nun ein Statement des Marketindchefs Sebastian Bayer zum erneuten Cannabis-Verbot in den Regalen: „Die rechtliche Einstufung der Artikel ist Stand heute noch nicht abschließend geklärt. In Abstimmung mit den zuständigen Behörden haben wir beschlossen, die CBD-Produkte auf unbestimmte Zeit aus dem Verkauf zu nehmen.“

Das Justiziariat des Unternehmens knickt also endgültig vor dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ein, das CBD-Produkte der Kategorie „Novel Food“ zuordnet und nicht für verkehrsfähig hält.

 

Erst im Januar hatte die Europäische Kommission entschieden, auch Cannabidiol in die Liste der „neuartigen Lebensmittel“ aufzunehmen. Seitdem herrscht Verunsicherung im Handel mit CBD-Produkten. Laut EU-Verordnung müssen alle in der Novel-Food-Liste aufgeführten Lebensmittel und Zutaten ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Folglich können alle Produkte grundsätzlich nur mit einer Bewilligung durch das BVL oder einer Zulassung durch die Europäische Kommission in Verkehr gebracht werden. Wie sich die Prüfung und Bewertung des jeweiligen CBD-Lebensmittels bis hin zur Zulassung gestaltet, kann nur vermutet werden.

 

Der vom Verkaufstopp bei „dm“ betroffene Zulieferer des CBD-Öls hat mit massiven Umsatzeinbußen zu kämpfen, doch klein beigeben will er nicht. Im Onlineshop des Herstellers ist Hanföl weiterhin erhältlich – mit leicht veränderter Rezeptur, für die es „eine Bescheinigung der Verkehrsfähigkeit von einem unabhängigen Labor“ gibt. Unverändert blieben die Hinweise in der Packungsbeilage, die eine orale Einnahme der Tropfen empfehlen.

Die Drogeriekette Rossmann zeigt sich indes unbeeindruckt und verkauft weiterhin Öl, Kaugummis und Lutschbonbons, die CBD enthalten. Allerdings wird nicht mehr auf eine orale Einnahme des Cannabis-Öls hingewiesen. Das Unternehmen geht offenbar auf Nummer sicher, falls sich doch jemand findet, der mit nicht psychoaktiven CBD Missbrauch treiben will. Deshalb wird nunmehr angeraten, täglich zweimal vier Tropfen auf ein Kissen zu träufeln.

 

Das Gewese, das in Deutschland um das Cannabis-Extrakt CBD gemacht wird, stinkt zum Himmel. Die von wem auch immer initiierte Adhoc-Entscheidung, Cannabidiol im Novel Food Katalog der Europäischen Union zu listen, bringt eine ganze Branche ins Visier der Strafverfolgungsbehörden – und in wirtschaftliche Schieflage. Der Verdacht liegt also nahe, dass in gewissen Kreisen ein gewisses Interesse besteht, den Wildwuchs im CBD-Business zu beenden und mit Hilfe der Bundespolitik die Geldquelle für sich zu erschließen. So lässt sich vielleicht auch der Unwillen der Bundesregierung erklären, für Klarheit zu sorgen. Dabei wäre es ein Leichtes für die Damen und Herren Minister, den nicht rechtsverbindlichen Novel Food Katalog links liegen zu lassen und eine eigene Entscheidung über die Verkehrsfähigkeit von CBD-haltigen Lebensmitteln zu treffen. Bulgarien hat’s im Frühjahr vorgemacht, wie es geht, den Strippenziehern in der EU Paroli zu bieten.

 

Die renitente Haltung der Regierungskoalition in der CBD-Frage missfällt auch im Bundestag. Die FDP-Fraktion sah sich veranlasst, per „Kleiner Anfrage“ in der Sache nachzuhaken. Die Antwort der Bundesregierung vom 25. Juli ist ernüchternd. Der Standpunkt, dass traditionelle Cannabis-Extrakte im Grunde gar keine neuartigen Lebensmittel sind und somit keiner Zulassung bedürfen, wird nicht berücksichtigt. So seien „isolierte Cannabinoide“ vor Inkrafttreten der Novel Food-Verordnung „nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr in der EU verwendet worden“. Die Zeit vor dem 15. Mai 1997, als bereits Cannabis-Biere im Getränkehandel angeboten wurden, hat es demnach nie gegeben. Die Bundesregierung sieht es folglich als ihre Pflicht, sich an die Novel Food-Verordnung zu halten.

 

 

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7 Kommentare
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Rainer Sikora
4 Jahre zuvor

Ich denke,daß Dinge die jedem gehören, auch jedem gehören müssen.Diejenigen ,die meinen anderen etwas an sich Selbstverständliches wegnehmen zu müssen,sollten wie Diebe behandelt werden.Es ist natürlich alles, was da passiert, legitim.Erlaubnisse und Rechte werden von den falschen Leuten ausgegeben und verteilt.

R. Maestro
4 Jahre zuvor

“Das Gewese, das in Deutschland um das Cannabis-Extrakt CBD gemacht wird, stinkt zum Himmel.”
Das definitiv.
Aber bei Aspartam, welches als Zuckerersatz in fast jedem Lebensmittel enthalten ist, hält man weiter brav das Maul!
Korruptes Gesockse!

R. Maestro
4 Jahre zuvor

Nachtrag:

Apartam ist in allen zuckerfreien, süßen “light”-Produkten enthalten. Z.B. Coca Cola light.
Siehe Inhaltsstoffe der Artikel
Es spaltet sich nach dem Verzehr in seine ursprünglichen Bestandteile auf.
Unter anderem Formaldehyd!
Egal wie, angeschissen werden wir alle.

Prost, Mahlzeit.

Karli
4 Jahre zuvor

Wenn DM das Geschäft nicht machen will, macht es eben ein anderer.

Patrick
4 Jahre zuvor

Einkaufskorb vollpacken, sich an der Kasse nach CBD erkundigen und Einkauf nach Auskunft abrechen mit der Zusatzinfo das man solches Handeln nicht unterstützt. Und dann eben nach Rossmann!

Karli
4 Jahre zuvor

@ Patrick
Genau so! Und immer wenn man bei DM vorbeikommt nach CBD Produkten fragen. Gibt’s nicht? Und tschüß, dann kauf ich die anderen Produkte auch wo anders!

Phigo Ohmygod
4 Jahre zuvor

Wenn man die Inhaltsstoffe des CBD Öls von Rossmann (Nutree 5%) vergleicht, sieht man, dass auch hier geändert wurde.
https://ibb.co/mTFDnGh

Fraglich ist, ob Rossmann hier mit einem banalen Trick versucht, das gleiche Produkt anders bezeichnet doch zu verkaufen oder aber das Produkt seine Wirkung durch die Änderung der Inhaltsstoffe in einer Art verliert, so dass es rechtlich in Ordnung ist, dieses zu verkaufen. Selbstredend unter der Annahme, dass Rossmann wissentlich sein Produkt als dasselbe verkauft obwohl es eben nicht mehr dasselbe ist.